Bellenz, Bollenz und Riviera. 1618. 1827
Schaft, sich Verbote, Waffen zu tragen, nicht unterzogen, ist dem Commissarius, als er ihm dieh», " "^Men lassen wollte, mit ungebührlichen Worten begegnet, hat einem Banditen Aufenthalt gegeben,emen armen Bauern unter der Kirchthüre blutig geschlagen, Alles ohne daß Diego sich der Strafe^^6", vorbeschicden, kann sich gegen diese Anklagen vertheidigen, wünscht aber, daß mandie Mitgespann zu seinem Schutze die Waffen zu tragen erlaube. In Folge dessen wollen ihn
Ein, ^"dten von Uri freundlich ermahnen, er möchte die Grafschaft Bellcnz verlassen, damit Friede undAllste ^ ^"^n werde; die andern nehmen diesen Antrag in den Abschied. Drei Gesandte erhalten denlDieK^'- ^treff der vom Commissarius Don Diego auferlegten Strafe einen Vergleich zu treffen,seines U>. Auf die Beschwerde des Landvogts von ?, daß ihm die Landschaft anstatt
dtts,s deutlichen Fährlohnes von zehn Goldgulden nur fünfzig gute Gulden zahlen wolle, wird erkannt,selben I" Befehl zugehen zn lassen, daß sie den Landvogt in rheinischen Gulden oder im Werthe der-Larass Auf die Klagen des Commissarius zu Bellen; wider Andrea Minota von
baz ^ lveil die Gesandten nicht finden können, daß unter den Fehlern keiner sei, durch den derselbe^ verwirkt haben sollte, dieser Handel wiederum gen Bellenz geschlagen, damit der Com-bo,» „ach Billigkeit ihn für die Fehler bestrafe, welche er noch außer denjenigen, für welche erdcsse» Commissarius vielleicht liberiert worden ist, begangen haben mag. Beschwert sich Minotaa»ch tz appellieren, und der Fiscal ist gehalten, ihm seine Schriften herauszugeben, sowie ihmAndrea sichern Cominissarius gegen ihn formierte Proceß zugestellt werden soll. Ibiä. I. 12.alle ^ ^"^iol von Giubiasco war gestraft worden, weil er beim Verkauf einer Alp an die von Rufflc^ru»l ^""ente über die Märchen und Grenzen den Käufern hingegeben hatte. Da aber die Alp wic-Meg^^en worden ist und man die Instrumente zurückerhalten hat, wollen die Gesandten „bei der aus-^ in d- daw'Ahin geliberiert haben". Die Gesandtschaft von Schwyz, anders instruiert, nimmt»ach M" Abschied. Ibiä. m. 13. Der Priester Cesar von Jgnosca sGnosca?s hatte einen armen Bauernbei», p "tiert, ohne ihin die Ursache anzuzeigen. Da der Bauer sich weigerte, zu erscheinen und sichbeklagte, drohte ihm der Priester mit dem Bann. Da dieses Verfahren den Ordnungenbei», ^ ^lche mit Perrano vereinbart worden sind, wird für gut erachtet, sich in einem Schreiben^ ö" Mailand darüber zu beklagen. Sollte dieser kein Einsehen thun, so wird man sich ge-^he,, ^ dergleichen Priester zu verweisen. Die Gesandtschaft von Nidwalden, mit anderm BefehlCv»,^ ' '""vnt die Sache in den Abschied. Ibiä. n. 14. Es wird beschlossen, an den Bischof von^ge» » des Priesters von Corduno zu schreiben, der mit seiner Concubine Aergerniß gibt, er möchteDinge Vorsorge treffen, widrigenfalls die Gesandten diesen Priester nach Verdienen strafenbei», „ ^ Concubine wird an das Halscisen gestellt. Ibiä. o. IS. Der Priester zu Preonzo war^che, ^'"""^nus verklagt, daß er ein Kind gezeugt habe, sich aber weigere dasselbe anzunehmen. Die, bei» Cardinal Borromeo berichtet, bis Austrag der Sache aber dem Priester sein Einkommender Idiä. p. itt. Der zwischen dem Propst von Abläsch (Abiasco) und dem Landvogt aufH«»^„ ^ entstandene Streit wegen der „Verehrung" in Folge der unlängst eingesetzten Priester wird zu^ ^ Herren und Obern in den Abschied genommen. Ibiä. g. 17. Der Priester von Lodrino^ ^ " Bellanda 100 Kronen versprochen, wenn er ihin zu der Pfründe verhelfe; der Landvogt glaubt^ Vorst ^ Verehrung gehöre. Die Sache wird in den Abschied genommen. Ibiä. v. 18. Auf"gen des Commissarius zu Bellenz, daß die Kosten bei der Examinierung der armen Gefangenen
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