1826
Bellenz,' Bollenz und Riviera. 1618.
l«l8.
Art. t. Von Luggarus wird berichtet, daß an der Grenze Wachen vom Herzog zu Mailand aufge-stellt werden. Obgleich die Gesandten vermuthen, daß dieß der Zufuhr des Getreides in das Misoxerchalwegen geschehe, so wird doch dein Landammann Lussi, der gerade nach Luggarus reist, der Auftrag gegeben,wegen dieser Sache Nachforschung zu halten und darüber zu berichten, sowie auch mit Statthalterdafür zu sorgen, daß die Schlösser zu Bellenz von den Pflichtigen versehen werden. Absch. 7. u-Abgeordnete der Grafschaft Bcllenz suchen um Milderung der Kosten an, welche ihr für die Wehren desTessin auferlegt worden sind; man läßt es aber zu Vermeidung vieler Weitläufigkeiten bei der geinachte"Vertheilung bewenden. Zugleich wird Landammann Lussi ersucht, mit den Abgeordneten der Grafschaft chreden, daß sie sich dsr Kosten nicht weigere, doch auch mit den „Personawern und Eommunita zu tractiere»und ihnen zu Sinn zu legen, daß sie. weil sie das Fürleitegeld benützen, weniger Kosten haben. Ibiä- b>3. Auf den Bericht, daß die Schlvßknechte sich in ihrem Dienste Saumseligkeit zu Schulden kommen lassen, wirdverordnet, daß sie niemals in der Stadt herumgehen sollen, ohne daß sie ihr Seitengewehr und ihrebarden tragen, die Castellane nicht ohne ein langes Rohr; sie sollen auch dem Eommissarius nach gewöh"'lichem Gebrauch „nachdienen", das „Scharwachten" Abends und Morgens nicht unterlassen bei Strafe m'"zehn Schilling für jedes einzelne Versehen. Idick. 1>. Dem Pannerherrn Beßlcr wird auf seine Mschwerde, daß ihm die Zurückgabe einiges auf dem Tessin geflößten Holzes, das in einigen Gütern hangt"geblieben, verweigert werde, ein Fürschreiben bewilligt, daß ihm, da er sich bereitwillig zeige, angerichtet"
Schaden zu ersetzen, das Holz verabfolgt werde. Ferner wird auch verordnet, daß diejenigen aus dc>"
Mainthal, welche dieses Holzes wegen noch zu verrechnen haben, mit Schreiber Gioccar oder andern """den Bevollmächtigten der Interessierten abrechnen sollen ; im Weigerungssalle wird diesen Gewalt gegeben, d^"Ungehorsamen das Ihrige zu arrestieren, bis sie mit ihnen zur Abrechnung kommen können. Ilznl.S. Auf den Antrag von Uri wird unter Ratificationsvorbehalt beschlossen, aus den großen unbranch^gewordenen „Stück" zu Bellenz kleine Feldstücke beförderlichst machen zu lassen. Idiä. <z. 3. Da dieleute und Condottiere vom Papste die Bewilligung bekommen haben, ihre Kaufmannsgüter an einige"Festtagen durch Land, Gericht und Gebiet der drei Stände zu führen, so wird diese Erlaubniß auchWein, Korn und andere „essige" Speise und andere Waaren ausgedehnt, wie auch schon für Livinen "w"päpstlichen Legaten diese Dispensation eltheilt worden ist. Die Landvögte jenseits des Gebirgs wer^"davon in Kenntniß gesetzt. Ibiä. k. 7. Johann Baptista Schegia aus der Landschaft Bollenz, der keine slichen Kinder, sondern blos einen unehelichen Sohn hat, kommt init dein Ansuchen ein, man möchte ihm die svom Landvogt ertheilte Bewilligung, diesen Sohn zu „ehlichen" und zu einem natürlichen Erben zubestätigen. Es wird ihm in folgender Weise entsprochen: Die Ehlichung des Sohnes hat er von den ^lichen zu erhalten, die Einsetzung dieses Sohnes zu seinem Erben wird ihm nach seinein Anerbietennach dem Inhalt des voin Landvogt in Bollenz mitgetheilten Schreibens bewilligt, jedoch mit dem ^halt, daß, wenn sich Schegia's nächste Verwandten Hu beschweren haben, sie das bis künftigen MM "Recht erörtern". Davon werdeil sie beförderlich in Kcnntniß gesetzt. Idick. 8. Ebenderselbe ^Consul der Nachbarschaft Simeon (Semione?) berichtet von einem Streite, welchen die Nachbarschaft ^vier Männern des Dorfes Malvaglia Wimmens sder Weinlesej und Weidens halber habe, indem die>c ^nicht ail ihre Ordnung halteil. Es wird erkannt, daß jene 'Männer sich den Ordnungen und Satzung .Semione zu unterwerfen habeil. Idick. Ii. 5». Don Diego aus Mailand, in der Grafschaft ^