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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1820
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Mainthal.

Sachen zu sitzen und ihn mit den Klagenden zu vergleichen. Da die Anwälte aus Mainthal dage^' ,monstrieren, wird der Landvogt angehalten, ihnen zu antworten, sonst würden die Gesandten die Klag ^anhören und sie möglicherweise frei sprechen. Idiä. o. 2N5. (1619.) Es wird eine großeBestrafungen aufgeführt, welche der Landvogt ohne Fug und Recht verhängt haben soll. Derzum vierten Mal citiert, um den Klagenden zu antworten, erscheint nicht. Die Gesandten sprechenfrei, gegen welche nichts erwiesen werden kann, oder gegen welche nicht nach Ordnung der Proceßwar; wo aber nach Form Rechtens processiert worden ist, lassen sie es bei der verhängten Buße ver ^Sollte der Landvogt die Freigesprochenen ferner molestieren, so hat er ihnen für die Kosten Bürg"' ^Tröstung zu geben. Ibiä. ä. 2ttZ. (1621.) Johann Marca von Peccia, des hintern Gerichts im Maüüba ^eines am Statthalter Adam Baccio begangenen Todtschlages verdächtig geworden und hatte sichwar zu Zürich festgenommen und endlich den Gesandten zu Luggarus überliefert worden. Nachmenem Verhör und Anhörung der Kundschaften wird beschlossen, daß er seine Unschuld durch die ^zeigen solle. Dreimal gefoltert, zuerst dreimal ohne Gewicht, dann dreimal mit dem kleinen Gewich^.,dreimal mit dem großen Stein aufgezogen, gab er immer dieselben Antworten, wie beim gütliche» ^Die Gesandten erkennen,daß der Justitia hiemit genug geschehen sei und haben an seiner Tor ^seinen erlittenen Schmerzen und mit anhangender Schmach ein Vernügen" und liberieren ihn. Absch' ^2V«. (1621.) Die Gesandten heben die Confiscation der Güter des Johann Marca auf. Tr>» ^Vogt werden für seine Unkosten und seine Arbeit 2000 Kronen von Johann Marca gutMarca wird vorbehalten,dieselben wieder zu erholen", wenn er vermeine. Recht zu haben. Der ^von Basel verlangt, daß der Landvogt seine gehabten Kosten ordentlich aufschreibe und ^und Arbeit vom dermaligen Landvogt und dem Landschreiber taxieren lasse. Da aber et>»dcres das Mehr erhalten hat, so nimmt er in den Abschied, ob der Landvogt dienicht verrechnen solle. Idiä. b. 2V7. (1622.) Die Landvögte zu Lauis und zu Luggarus habe» ^ ^von Baden aus ihnen geschickten Befehls erkannt, daß dem Johann Marca die durch den La»^' ^Mainthal consiscierten und verkauften Güter wieder zugestellt werden. Der Letztere begehrt nun 6"' ^der Erkanntniß bis auf künftige ennetbirgische Jahrrechnung. Die Sache wird in den Absch»'^ ^ <1men. Absch. 229. 6. 208. (1622.) Johann Marca, welcher seine Unschuld mit der Torturhalten müssen, wird ohne Entgeltniß in den Besitz seiner Habe eingesetzt. Weil aber die Com»»»»dem Landvogt Gysler nach obrigkeitlichem Befehl das Geld um die consiscierten Güter herausgegeben ^erkannt, daß sie solches von Statthalter Peter Polvnino einziehen solle, da dieser den Marca in ^ ^tivn und Rechtsame versäumt und verkürzt habe. Sollten sich aber bei demselben nicht genug i^ ^Geld finden, so werden ihnen der Canzler Bahio und des Statthalters Bazy Erbenals diegeschlagen und erkannt." Absch. 241. «I. (1627.) Der Landvogt im Mainthal bn»ü',

Beschwerden vor: 1) Jelmin Jacmats von Eavergno, welcher wegen eines Schusses gegen einen D»verhaftet werden sollte, habe sich auf dem Kirchhof von Bignasco mit Speise, Trank und a»dcr»'^vom dortigen Priester zehn Tage lang versehen lassen lind sei der Strafe entronnen. 2) AlsVogt auf St. Sebastian nach Sornico in Lavizzara gekommen sei, um daselbst Gericht zu halle», ^^,,voil Prato, weil sie gerade Kirchweih seierteil, sageil ließ, sie könnten am folgenden Tage bei ih>»halten, sei der Priester von Sornico gekommen, habe den Statthalter von der Gcrichtsbank ^ k>>lassen und ihn mit der Pön der Fulmination bedroht und zugleich auch den andern Gerichts^