Mainthal. 1819
Zcs//" Weise im Maüfthal vorenthaltenen Kundschaften, Proceß- und andere Schriften ihm zu-
»»>> sollen. Dessenungeachtet habe er bisher nicht dazu gelangen können. Da für ihn „Ehr, Leib
^ ^öon abhänge, so bittet er die Gesandten der vier evangelischen Städte, daß man dieselben insin/""dere unparteiische Hände gelangen lasse. Da die Gesandten über die Sache nicht! informiertAbir/" das Ansuchen in den Abschied genommen', und jedes Ort soll Zürich seine Ansicht mittheilcn.seine,, ^ (1619.) Mit Bedauern wird vernommen, daß der Landvogt die Margarita durch
habe ansprechen lassen / daß'sie ahm fleischlicher Welse zw Willen werden wolle, weil sie inGewalt und Gefaügenschaft gelegen sei. Absch. 73. k. l >»<i. (1627.) Der Landvogt in' ^ Antritt seines Amtes den gewöhnlichen Eid nicht vollständig leisten wollen. Von den
Gesandten zu Rede gestellt, antwortete er, daß er, als einer andern Religion angehörend, ge-^ile„ habe schwören wollen. Die Sache wird in 'deip Abschied genommen , damit die Obrig-
Gesandten künftiges Jahr instruieren, wie die Landvögte schwören sollen. Absch. 433. v. Ist7.^^"^6 und Solothurn werden ersucht, dem Canzler Batzig (Bazh?) wider den Landvogt gleich denStimmen zu ertheilen. Das Schreiben, welches jener an den Landvogt begehrt, ivird be-^eil n (1628.) ^ Seit etlichen Jahren ivar den Landvögtcn im Mainthal der dritte
inj, g, ^ Malefizes, der früher zu Haiiden der Obrigkeiten eingezogen worden war, verehrt worden. Da-^ dieser Verehrung kein Pvsseß zlun Ziachtheil der Obrigkeiten »verde, wird man die Gesandten^.5, Jahrrechnung instrnicren, wie inan in Zukunft sich in dieser Sache zu verhalten habe. Absch.^sse» - (1648.) Wegen des Dolmetschers , dessen der Landvogt nicht bcnöthigt zu sein glaubt,
^be» Gesandteü dermalen nicht zu entschließen. Andere Landvögte, die der Sprache kundig wareil,M jeweilen zugelassen. Absch. 1157, 0) .
^ s. Justizsachen.
^11 ^ ^ '(1618.) Zu Gunsten derjenigen, die än den Landvogt rechtmäßige Ansprüche haben,H»i>^ bezahlt worden sind, wird bis' zur Ankunft der Jahrrechnungsgesandten ein Arrest auf dessenbewilligt. Absch. 8. I. Zstl. (1618.) - Seckelmeistcr, Räche, Consuln, Shndici und Lan-Rrgh ^ Laildschäft Mainthal beklagen sich, daß Landvogt Oschwald sie um 100 bis 300 Kronen^ " ^ckelmeister gefänglich eingezogeil habe, ohne daß sie wissen, warum, und gegen der Herreiln/" und Ordnung. Sie bitteil um Aushebung dieser Strafen. Der Landvogt gibt als Grund^ftmg cmj l>ie Betreffcildeil ihn in mehrcrn Orteil verklagt hätten und nicht bei der Wahr-st ^ , Aiidere ivider ihre Ehre und ihren Eid gehandelt hätten. Die Verantwortung wird^"^chcild gehalten! die Kläger werden von der Strafe freigesprochen. Ueberdicß wird noch einekl'vrech ^ "^ueu ausgesprochen uild ein Verzeichiliß von Strafen beigefügt, welche Oschwald 1618 aus-. ^'bzig an der Zahl im Betrag von 68,765 Kronen. Absch. 22. i. 2112. (1619.) Seckel-^ ^'»dv ^ ' ^""sulil, Shndici lind Landcsfürsprecher der Landschaft beschwcreil sich über Strafen, welcheder^ Vtehrere verhängt hat, und verlangen Aufhebung derselben. Nachdem der Landvogt die7/^ ^^trafung nachzllweisen verflicht hat, sprechen die Gesandteil die Aufhebung derselben aus.
(1619.) Der Landvogt ersucht die Gesandten, daß sie, weil durch das Volk und^ Mainthal große Unkosten verursacht worden seien, dieselben nach Hause mahnen und ihm^ von Zürich und den'Fiscal von Luggärus beigeben möchteil mit dem Auftrag, über seine
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