1814
Luggarus.
1l. VerhSltnitz zum Bischof von Como und Crzbischof von Mailand.
Art. lS8. (1622.) Die Gesandten hatten dein Bischof zu Como die Klagen gegen den Erzpnel^zu Luggarus überschickt, worauf dieser seinen Fiscal nach Luggarus sandte, um den Proceß einzuleitenDa die Gesandten nun Einsicht in den Proceß verlangen, erhalten sie eine abschlägige Antwort von den>Fiscale mit dem Bemerken, daß er den Befehl habe, den Proceß dem Bischöfe heimzubringen. Er deuan, „daß zwar viel geklagt, aber wenig concludiert möchte sein"; jedoch werde der ErzPriester aufgefo^werden, künftig eines exemplarischen Wandels sich zu befleißen. Absch. 241. Z. 1AV. (1629.) Die ^sandten werden zu Hause zu berichten wissen, was über den ärgerlichen Pfarrer von Losone und denruhigen Pfarrer zu Vira vorgetragen worden ist. Letzterer hat seine Kirchgenossen wegen des beanspruchtZehntens nach Como citiert, als sie nicht erschienen, ein Contumaznrtheil ausgewirkt und, nachdemKirchgenossen demselben sich nicht haben fügen wollen, sie von den Sacramenten der Buße und Communisausgeschlossen und sich geweigert, ihre Todten zu begraben. Absch. 506. 6. lttk. (1630.) Auf ^1629 an den Bischof von Como erlassene Schreiben, daß er den Pfarrer von Losone wegen dessen ärg^lichen Wandels „korrigieren" und den Pfarrer zu Vira zur Ruhe mahnen möchte, damit die Herren ^Obern nicht genöthigt würden, andere Mittel anzuwenden, erhält man die Nachricht, daß der Erste >»fangenschaft gesetzt und nach seiner Entlassung vom Nuntius mit seinen Kirchgenossen „vereinbart"sei; über den Letztern ist noch nicht verfügt worden. Deßwegen wendet man sich nochmals wegen dciEntfernung an den Bischof. Das Ergebniß dieses Schreibens hat der Landvogt den katholische» ^mitzutheilen. Absch. 535. 6. IKl. (1631.) Der Bischof von Como antwortet ans obige Begeh^Die Antwort nehmen die Gesandten der katholischen Orte in ihren Abschied, um sichan den Legaten oder an den Papst selbst zu wenden. Der Bischof wird wiederum ersucht, den PfarreLosone wegen seines unpriesterlichen Wandels abzuberufen. Einige Gesandte sind instruiert, wenn erweggenommen werde, zu protestieren ; wenn ihm etwas im Lande von jemand widerführe, sollte dertreffende der Obrigkeit gegenüber entschuldigt sein. Absch. 559.5. (1K2) (1634.) Franciscns
halte vom Inquisitor von Mailand die Erlaubniß erhalten, verbotene Waffen zu tragen. Da derselbezwei Pistolen bewaffnet erblickt wurde, auferlegte der Landvogt ihm die gewöhnliche Buße. Dievon Brisago wurden nun wegen ihrer gemachten Anzeige vor den Vioario oriminale »ach Mailandsden erzbischöflichen Hof citiert. Sie gingen auch trotz des Verbots des Landvogts nach Mailand,sich auszureden. Sie verlangen Ersatz ihrer gehabten Kosten, 20 Kronen. Die Sache wird in den Al'lAgenommen. Absch. 692. 6.
lS. Kirchliches.
Art. (1618.) Der ErzPriester zu Luggarus bittet mit deu Mäuneru vom ConsigUo ^ ^
um eine Beisteuer zum Bau eines Oratoriums in ihrer Kirche, dessen Kosten sich auf 300 Kronen bc a ^werden. Absch. 22. o. lttZ. (1619.) Der ErzPriester zu Luggarus beschwert sich bei densieben katholischen Orte, daß die Unterthanen den Landvögten Kälber, Geflügel und andere in den ^verbotene Speisen verehren zu nicht geringem Aergerniß der „Gutherzigen", und bittet um Rath,gegen solche verhalten solle. Absch. 73. o. IHK. (1628.) Da die katholischen Gesandten wahn»'