Luggarus. 1815
Hütt ^ ^"3garus das Jahr hindurch zu wenig gepredigt wird, so soll mit den Obrigkeiten über die Ab-ltz? werden, damit das Volk, wie Vonnöthen, mit Rottes Wort gespeist werde. Absch. 468. x.a» n ^ ^», den Mißbrauch zu beseitigen, der bei Zutheilung des hochwürdigsten FronleichnamsM ! ^häter vor Vollstreckung des Todesurtheils besteht, sollen die Gesandten auf künftige Jahrrechnungbringt ^^n. Ibid. tt. 198. (1628.) Andrea Scrodino, der neuerwählte ErzPriester, läßt an-habe ^ ^ Papst aus die Erzpriesterei zu Luggarus eine Pension von 24 Kammerducaten geschlagensucht darum an, daß man sich an den Nuntius oder den Papst wenden möchte, damit die an^ ^ch schon arme Erzpriesterei von dieser Neuerung befreit werde. Ibid. i. 199. (1628.) LucernNuntius reden, daß dem ErzPriester zu Luggarus die ihm auferlegte schwere jährliche Pensionwerde. Absch. 478. k. 179. (1638.) Statthalter Christoph Orell, welcher zu LuggarusdPelb " Kosten eine neue Kirche zu Ehren Gottes und der Naria assumxta hat bauen lasten,
wallen - >nit zwei Priestern versehen hat, welche neben den geistlichen Functionen auch Schule
s^ester,^"' die im Franciscanerkloster versammelten Gesandten das Ansuchen, es möchte diesen
.^der von den Gesandten, noch von den Landvögten, noch von andern Beamten für das Placet^hvl^ werden. Das Ansuchen wird ad retorsnäuin genommen. Absch. 863. A. 171. (1640.) DieUrzeit " melden dem Erzpricster, daß ihnen (sonst?) diejenigen angezeigt worden seien, welche zur
"keil gebeichtet und nicht an der Communion Theil genommen hätten. Der Erzpricster antwortet,
oder Pe/ gebraucht worden und eine Neuerung sihms bedunke, dürfe er solches ohne Commission
^"ige seines Herrn Bischofs oder seiner vorgesetzten Obrigkeit nicht unterstehen; obwohl es etliche
bZg ^ die es nicht verrichtet, habe er ihr Ausreden vernommen, warum solches beschehen". Absch.iü tzr, (1641.) Auf den Autrag von Uri wird dem Landvogt geschrieben, er solle den Chorherren
^selbe,,^^ zusprechen, daß sie dem vom römischen Delegaten ergangenen Urtheil nachkommen und kraftrichte " Psnrrherren beistehen; falls Grund zu Klagen sich zeige, möchte er nach Lucern und Uri be-i»>» „j, "^'sch. 643. v. 173. (1643.) Da Manche zu Luggarus zur Osterzeit „ihren christlichen Gehor-Psgrr-, . ^^rrichtcn", wird befohlen, daß alle diejenigen, welche nicht beweisen können, daß sie in ihrerü»d ^ ^ d>er Communion Theil genommen haben, weder des Raths noch anderer Aeinter fähig sein^kint gebüßt werden sollen. Absch. 1005. k. 177. (1646.) Podesta Orell zu Luggarus ist
Tie yu.. " seiner Hausgenossen von offener Canzel herab für unkatholisch erklärt und verrufen worden,^asca " rnif die nächste katholische Tagleistuug dcßhalb instruiert werden, damit die Gemeinde
^ciitio s^ch nach einem andern Podesta umsehe und alsdann bei der nächsten Jahrrcchnung die
iügxbx,, " ^^^Zogen werden könne. Absch. 1087. k. 17S. (1646.) Der Bischof von Coino will nichtNieste, welche bisher in der mit dem Spital zu Luggarus vereinigten Propstei Lanotasworden ist, in der Capelle des neuerbauten Spitals gelesen werde, nachdem er die^ 1»»^^ ^ntbarinns dem 1620 erbauten Frauenkloster gegeben hatte. Absch. 1096. d. 179. (1646.)dein I> Niruor^tii wird an des Heiligen Tage von etlichen Dörfern aus Gambarogno und ausder besucht. Der Spital zu Luggarus pflegt bei diesem Anlasse Almosen auszutheilen und
de», ^ Refection zu geben. Da die Ausgaben sich jährlich mehren, soll zu Rathe gegangen wer-dstügt ^ ^ Spital in Betreff der Kosten erleichtert werden könnte. Ibid. e. 177. (1646.) Schwyzder ' d>aß der baslerische Landvogt zu Luggarus eine»» Prädicanten mit sich ins Land gebracht und""g sein solle, denselben während seiner Amtsverwaltung beständig zu behalten. Die Gesandten