Luggarus.
1811
Giesen, damit sie durch zu eruennende Sätze rechtlich erörtert werde. Al'sch. 1068. a. l37. (1645.)
^ Bellcnzer habe» für ihre zu Luggarus und Magadino durchgeführten Waaren kraft ihrer angeblichen^eiheitsbriefe den Zoll im Betrag von 190 Ducatonen nicht bezahlen wollen. Ibiä. 5. kZS. (1645.)^ von Livinen behaupten, daß sie vom Zolle zu Luggarus lind Maqadino nicht nur für die für ihrenüs rauch bestimmten, sondern auch für alle Kaufmannswaaren befreit seien, und legen ein Document"l 20, März 1605 zur Begründung ihres Begehrens vor. Es wird erkannt, daß die Liviner bei ihrenbest^ Briefen bleiben und Zollfreiheit für die Waaren genießen sollen, welche für ihren Hausbrauchunntt sind und im Lande verbraucht werden ; für diejenigen aber, welche über den Gotthard geführtvo» ^ ^ ^ >3^ zu bezahlen. Uri will die Zollfreiheit auch auf diese ausgedehnt wissen. Die GesandtenIa,7 lZlarus, Basel, Freiburg und Solothurn stimmeil dafür, durch die Obrgikeiten entscheiden zu
die U ^ Briefe diesen Sinn haben. Ibid. e. (1646.) Zürich hatte im verwichenen October
atin ^ geäußert, der Zollstreit zwischen Bellenz und Luggarus könnte auf einer Conferenz zu Brunnenda > rechtlich ausgetragen werden; man erachtet es aber für besser, diese Sache zu Baden zu be-serx Absch. 1080. k. 140. (1646.) Da die nach Brunnen auf den 21. Januar angesetzte Con-zu ^ ^ gütlicher oder rechtlicher Austragung des Streites wegen des Zolles zu Magadino nicht"ach gekommen ist lind die Behandlung dieser Sache entgegen „der eidgenössischen Form und Schrot"N>ied ^ gezogen werdeil, wird von Uri, Schwhz und Nidwaldcn beschlossen, Zürich zu ersuchen,^ er«m einen Tag nach Brunnen anzusetzen und die Luggarner und Bellenzer zu ermahnen, ihre Sätze^"Neimen lind die beiderseitigen Unterthanen davon in Kenntniß zu setzen. Laildainmann Zelger wirdb°gt^'" ^^^ben nach Lucern abgeordnet, um dasselbe zur Beistimmung zu disponieren. Dem Land-Beiü^" ivird aufgetragen, bei deil Zöllneril Kundschaft einzuziehen; und weil» die von Bellenz denAbscl " Orte begehren, so soll ihneil derselbe zur Rettung ihrer Gerechtsame gestattet werden,
einen ^^>46.) Zürich hat wegen des streitigeil Zolles zu Magadino auf den 15. April
ei»t> s Brunnel, angesetzt in der Form, wie sie vor 77 Jahren gebraucht worden. Man ist damit
Airiä wünscht aber, daß die Malstatt nach Schwhz verlegt werde, und ersucht Lucern, solches nachivll,,/ Berichten, damit alsdann die eigentliche Ausschreibung und Mittheilung an die Parteien erfolgenzn N ^ibsch. 1087. i. l42. (1646.) Vor den zu Schwhz zur Entscheidung des Streites über den Zoll""i de, versammelten Sätzen erscheinen die Anwälte voll Bcllenz und berufen sich zu ihren Gunsten8r durch sechs Sätze wegeu dieser Zollstreitigkeiten ergangenen Spruch, auf die vom König von
ich. ^ ^langten und von den drei Orten ratisiciertcn Regalien, während der Anwalt der Zöllner zuwsi ^ ""5 die von den Gesandten der XII Orte gegebene und 1642 ratisicicrte Erläuterung bc-N»tex die Zöllner die Zollvcrleihung angenommen hätten. Nach Anhörung beider Parteien wird
Na« ^^"lionsvorbehalt Z" folgendem Entschluß geschritten: 1) Die von Bellenz solleil von allen^ ^lche sie auf Luggarner Gebiet kaufen und nach dem Mailändischen führen, wie von Alters her,oder ° bezahlen. 2) Die Besitzer von Factorcien zu Bellen; sollen für alle Güter, welche sie von Mailandbeze,^^^^^°l)er nach Deutschland oder von da anderswohin fertigen, den alten und gewöhnlichen Zoll»ach Blas sie zu Luggarus oder im Mailändischen an Korn, Reis oder andern Waaren kaufen und
dsi "lladino oder Luggarus führen, davon sollen sie für die Landschaft Bellenz, die vbcrn Bogteien lindvdex ^"^"3oll bezahlen. Was sie aber über „die Gotthards- und Bernhardsbergc" nach dem Wallis" erswohin verschicken, es sei Korn, Reis oder andere Waare, davon sollen sie den Zoll bezahlen.
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