Luggarus.
1807
7. Polizeiliches.
i>as> ^ ^ (1640.) Der spanische Ambassadvr Casat? führt bei der Confcrenz in Lucern Klage,
sür ^ ^ändvogt von Luggarus etliche Fischer auf dem mailändischcn Boden habe ergreifen lassen Es wirdP ^ gehalten, daß der Ainbassador den ennetbirgischei» Gesandten schreibe, welche sich über den^uf der Sache erkundigen können. Absch. 928. n.
». Handel und Verkehr.
(1618.) Die von frühern Landvögtcn ergangenen Rufe, welche verbieten, aus derauia ^ luggarus den Wein außerhalb des Landes zu führen oder ihn an Fremde zu verkaufen, werden^ Ma ^dsch. 22. k. lttl». (1624.) Der Landvogt von Luggarus hatte die Durchfuhr von Salzdie verboten, welches die Herren Lorenzi aus dem Herzogthum Mailand um geringen Preis in
de» U ^ ^ d>ie gemeinen führen wollten. Dem Landvogt wird geschrieben, daß er
Aufheben und die Landstraße freigeben solle. Absch. 314. k. ltttt. (1626.) Die von Lug-^r»ez 'aet der Klage ein, daß die von Lauis ihnen die Durchfuhr des Mailändern abgekauften
ge»» ^ ^ "ach Luggarus oder ins Mainthal führen wollen, nicht gestatten oder ihnen nur eine un-^>de^t^ ^'"antität durchzuführen erlauben. Die Gesandten erkennen, daß die Durchfuhr nicht mehr ge-he^.-. werden dürfe. Zugleich wird auch festgesetzt, daß de?? Luggarnern gestattet sein soll, während derA ^^uerung noch zwanzig Fuhren auf dein Markt zu Lauis zu kaufen, wogegen die Luggarncr^ge» »lachen, daß den Lauisern zu kaufen gestattet sei, was sie aus ihren Märkten haben. Ent-
wurden einem Luggarncr 30 Mütt Weizen, die er zu Como gekauft hat und nachwollte, arrestiert. Von diesem Ungehorsam wird den Herren und Obern Kenntniß gegeben,^»ie»/ (^35.) Da bei der Confcrenz in Lucern die Klage einlangt, daß die zu Luggarus
Befehl ^ lvelchc init Reis handeln, diesen Handel verbieten, so wird dem Landvogtc der
^theilt, alles Ernstes diesem Uebclstandc abzuhelfen. Absch. 758. 5.
tt. Hollsachen.
^a»d (1618.) Die Gesandten von Bern, Basel und Schaffhausen beschweren sich, daß sie zu
^chiverde^ Waarcn, die sie zu ihrem eigenen Gebrauche gekauft, haben Zoll zahlen müssen. Diegen Abschied genommen, zugleich auch die Frage, ob man künftiges Jahr „gcmeinig-
Ter Mailand reiten solle, uin den neuen Gubernator zu begrüßen. Absch. 22. -r. litt». (1620.)'ie^^^cher für 1000 Kronen an die Zöllner verliehen worden, wird von denselben so bezahlt, daßx eine Krone geben. Alan will künftig diese Zahlungswcisc nicht annehmen und nimmt eine
^ Vvrj Lehenbriefes zu Händen der Obrigkeiten in den Abschied. Absch. 128. a. litt. (1621.)
^"toue,^ Herren und Oben? verabschiedet worden ist, daß die Zöllner zu Luggarus 1000
diese, ^ jährlich erlegen solle??, so werden dieselben vorbeschiedcn, um ihnen den Zoll
lygy^ ^^ingungcn ncucrdii?gs zu verleihen. Die Zöllner aber entgegnen, daß ihnen 1617 der Zollden^ Krone aus 4 Dicken, auf acht Jahre verliehen worden sei, und daß es Jahre gebe,
'^»ex .'^wg Nutzen hätten. Aus dieses hin erkennen die Gesandten den letzte?? Lehen- und Zollbrieflelnc ganze Dauer in Kraft. Der Gesandte von Basel nimmt einstweilen 4 Dicken für eine