1806 Luggarus.
gezeigt, daß durch Vermittlung des Laudschreibers zu Lauis zwischen deu Broccheu und Cesare CaP»^wegen des au Francesco Brocco begangenen Todtschlagcs der Nachlaß und Frieden beschlossen worden istund damit das Anstichen verbunden, es mochte die dem Cesare Castorio auferlegte Tel! aufgehoben und Mdiesem Sinne auf künftiges Jahr instruiert werden. Ibiä. s. ttA. (1618.) Dem ibl. Mantcllo, welchegesagt haben soll, die gnädigen Herren nehmen Geld und geben falsche und faule Urtheile, soll der Ln»dVogt die aufgelaufenen Kosten wieder abtragen, da das Factum nicht hinlänglich erwiesen werden ka>mIbiä. A. Nii. (1621.) Die Gesandten von Uri und Unterwalden halten um Begnadigung des Solst^des Cominissarilis Müller zu Luggarus an, welcher einen unruhigen wälschen Gesellen getödtet hatte. ^ ^Ansuchen wird in den Abschied genommen. Absch. 163. ä. ;»7. (1621.) Die Liberation des Soh^des Landvogts wegen eines begangenen Todtschlags wird bewilligt. Absch. 166. N8. (1622) AureliusÄmcioco voll Brisago bittet für seinen Sohn Dominicus, der, vierzehn Jahre alt, den Jakob Ciapino >ogeschossen, um Begnadigung. Das Ansuchen wird in den Abschied genommen. Absch. 241. o. ^Der Statthalter Steffano Brocco von Lauis zeigt an, daß auf mailändischem Boden an den GrenzenLandschaft Lauis gegen der Tresa Gio. Paolo Menafoglio, ein beriichtigter Bandit, mit zehn andern ^diten sich aufhalte, die angrenzende Landschaft schädige, durchziehende Kaufleute brandschatze, mit beweistHand in die Landschaft Lauis einfalle. In Folge dessen hatte der Landvogt von Lauis publicieren llstst' 'daß, wer diesen Uebelthäter lebendig oder todt in der Obrigkeit Hand consigniere, „nit allein 100ufgesetzter thäl haben, sondern auch einen Banditen liberieren möge". Weil nun der von den Herren >Obern des Landes verwiesene Don Diego Sottomaggior um seine Liberation anzuhalten gewünscht Hai(um dieselbe desto eher zu erlangen, jenen Menafoglio entleiben und dessen Kopf zu Lauis öfst» ,hat präsentieren lassen, hat er mit dein Canzler Francesco Orello von Luggarus „den FriedenOrello bringt nun dessen Anstichen um Liberalion vor. Die Gesandten halten sich nicht befugt, dem -suchen zu entsprechen, nehmen es in den Abschied. Absch. 433. 6. > <»«». (1632.) Antonio Goi'w ^Cugniasco, Luggarncrgebicts, welcher seine Ehefrau so verletzt hatte. daß sie nach wenigen Tage» ^ 'und von deren Freundschaft die Remission erhalten hatte, weil er Ehren halber zu dieser Handlungsain genöthigt worden sei, bittet um Begnadigung und Oeffnung des Landes. Da die Gesandten niclstfilgt sind, dergleichen „Verbandierte" zu liberieren, wird das Ansuchen in den Abschied genoM»'^Absch. 595. ä. lttt. .(1638.) Anton Berni läßt seine zu Rom wegen Verdachts sodomitischererhaltene Liberation bestätigen. Der Gesandte Zürichs bestätigt sie nicht. Absch. 863. 1. ^
Gio. Pietro Cantarino und Giacomo Ferrascio, beide von Onsernoue, hatten den Gio. P^,.^Rossa, genannt Negulati, durch Schüsse verwundet, wofür ihnen Hab und Gut vom Landvogt co»st^wurde. Nachdem derselbe in Erfahrung gebracht hatte, daß des alten Giacomo Ciappano Sohn eine»datarius bestellt habe, dem unehelichen Sohn des de Rossa nach dem Leben zu trachten, hatte er »»tpano einen Accord gemacht, daß derselbe 1000 Kronen der Kammer erlegen, dagegen jenes cmst^
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aufgehoben hat, weigert sich Ciappano die Summe zu bezahlen. Die Gesandten erkennen, daß derst
Vermögen, 3—400 Kronen, dafür beziehen sollte. Da nun später der Landvogt diese Liberatio»
1000 Kronen zu Händen der Kammer zu zahlen habe, halten aber auch die Liberation zu Erhalt»'"^Friedens zwischen den Parteien aufrecht, jedoch unter Vorbehalt der Ratification. Absch. 1150. t.