Luggarus. 1799
Erlangten. Darüber beschweren sich bei den Gesandten die von Brisago. Die Gesandten verlangen vom6",üer die Rechnung der Auflagen; dieser aber gibt sie nicht heraus unter dein Vorwande, er habe sieZürich geschickt. Der Rath wird für diese Widersetzlichkeit um 500 Kronen gebüßt, welche die Raths->cder aus ihrem Vermögen zu bezahlen haben. Der Rath bittet um Nachlaß und erklärt, in die Orte^'Pellieren zu wollen, zumal da sie 1626 einen Artikel ausgebracht hätten des Inhalts, daß die Land-i! e und Amtleute zu Vermeidung der Kosten den Rechnungen der Commune nicht beiwohnen sollen. Diesandten bleiben bei ihrem Beschluß, da dieser Artikel nur von den Rechnungeil der Communen, nicht der'Umunitäten rede, nehmen die Sache in den Abschied und stellen den Obrigkeiten anHeim, diese Auflchn-'"g härter zu bestrasen. Später wurde dem Canzler bei 200 Kronen Buße befohlen, die gemeine Rechnung^ Landschaft dem Gesandten von Zürich am 11. Juli einzuhändigen. Absch. 903. a. 37» (1646.)
"alte ^ Landschaft Luggarus bringen vor, daß Luggarus etlichen Personen aus dem Verzaskerthale,^ He auf dem Luggarnerbann ihren Wohnsitz aufgeschlagen hätten, eine Auflage, Mensuale genannt, auf-M hätten kraft einer Ucbergabe voin 24. März 1501, die sie von den Grafen von Rusca, die damalser das Land herrschten, erkaust hätten gegen eine ihnen jährlich zu entrichtende Pension von 1050 im-^^alijüscher Pfund Mailänderwährung, Dieses Recht sei ihnen durch Urtheile von 1528, 1613 und 1627aus" ^ ^twden. Sie bitten, daß man die Verzasker zu Bezahlung dieses Mensuale anhalten möchte. Diefix Verzascathale bringen ihre Gründe für die Befreiung von dieser Abgabe vor. weisen nach, daß° seit 1457 davon ledig gewesen seien, daß sie keine Fremden seien, sondern zu Luggarus gehören und^ ku Antheil an den obrigkeitlichen gewöhnlichen Tribut von 171 Silberkronen und an die Kosten deri-' ^ Kirchen, Klöster, Straßen auf Luggarnerboden, den Jahrmarkt, die Wehrenen, Kriegs- und^ ^ ^uzkosten zahlen; serner sei die Kirche St. Victor zu Luggarus ihre Hauptkirche und Pfarrei, für welcheAnk " ^ Chorherren Manches liefern. Bei der Verhandlung über diese Verträge stellt sich heraus, daß dieb^.. ^ ^ Luggarner einige Gesandte mit Geld zu bestechen versucht haben. Sie werden um 100 „Do-gebüßt. Absch. 1096. b. 38. (1647.) Die aus dem Thale Vcrzasca haben sich mit deremde Luggarus in Betreff des sogenannten Mensuale, welches die von Verzasca, in dein Banne vongarus ansäßig, Luggarus bezahlen mußten, dahin verglichen, daß jene sich von dieser Abgabe mit 1600^kaufen konnteil. Die Gesandten finden es unbillig, daß die aus den» Verzascathale von denenden 9 wie Fremde behandelt werden, heben den Vertrag auf und untersagen denen von Verzasca,
^ "ggarnern darüber in den Orten Bescheid zu geben. Als Sitzgeld werden denen von Verzasca 156abgenommen, welche unter die Gesandten, Amtleute und Diener vertheilt werden. Absch, 1131. o.hne'ii ^47.) Etliche Einsaßen zu Luggarus beschweren sich, daß die Edeln und Bürger zu Luggarus^ eine neue Steuer auflegen, nämlich 3 Denan von jeder Feuerstatt, in den Seckel der Edeln undzu bezahlen, von welcher Auflage ihre Vorältcrn frei gewesen seien. Der Redner der Edeln undlttn ^ auseinander, daß es mehrere Arten von Jnsaßcn gebe, Oriundi, d. h. solche, die von den Dör-sind"" Necken gezogen sind, Sesini, d, h. solche, die „fremde gewesen, aber um etwas habilitiert wordenArg ' d. h. solche, „die gar fremd sind". Wie in allen Flecken und Dörfern der Landschaft es
es^ ^ ^ würden auch zu Luggarus diese Feuerstattzinsen verlangt in Kraft der Statuten Cap. 132,l)v» , daß diejenigen, welche von Flecken in Dörfer oder aus Dörfern in Flecken ziehen, die Steuern^esein^ wo sie zuerst gesessen sind, den Feuerstattzins, wo sie zuletzt wohnen, bezahlen sollen. In
^ Sinne habe auch der Landvogt 1646 und die Gesandten 1644 gegenüber den Oriundi, Sesini und