1790
Mendris.
diese Geistlichen zu entfernen und durch einen Orden ersetzen zu lassen, welcher sich mit dein Jugend»»^'richt beschäftigt. Da aber dazu die Genehmigung des Papstes erforderlich ist, so wird durch einenschuß der Nuntius um seine Mitwirkung ersucht. Absch. 959. I. 33«. (1642.) Es werden dieder Väter des Servitenordens zu Mendris von allen Orten mit Ausnahme von Lucern, Nidwalden >»Solothurn ertheilten Stimmbriefe verlesen, des Inhalts, daß diese Väter wegen ihres ärgerlichen Lel^und ihrer Unthaten aus der Jurisdiction der regierenden Orte verwiesen werden, und die RegentenMendris das Einkommen des Spitals bis auf fernere Verordnung der Obrigkeiten verwalten und Rech>"^darüber geben sollen. Die Stimmbriefe von Uri, Schwhz und Obwalden enthalten noch, daß denauf Wohlverhalten hin gestattet werden könne, in der Landschaft Mendris zu wohnen, und daßHoffnung lebe, der Papst werde das Kloster mit andern bessern Geistlichen versehen. Der Nuntius »»^^ersucht werden, jemand zu bezeichnen, der das Vermögen des Klosters inventarisiere und bis zu ^Verordnung verwalte. Bis zur Ankunft dieses vom Nuntius zu bezeichnenden Verwalters sollen diegenten und der Rath von Mendris Alles zu Händen nehmen. Nach Verlesung dieser Stimmbriefe läßt» ^es bei deren Inhalt verbleiben, obgleich Lucern und Solothurn dagegen protestieren. Es wird das Orig»'des Inventars der Güter vorgewiesen lind dessen Inhalt dem Abschied beigefügt. (Das Lucernerexe»^sagt, daß der Prior des Klosters um Wiedereinsetzung der Väter gebeten habe mit dein Verspreche», ^plarische Väter dahin zu verordnen und eine Schule zu errichteil. Man glaubt, daß die Herren »»d O ^liild auch der größere Theil derer zu Mendris geneigt sein möchten, die Väter wieder einzusetzen,Gottesdienst in jener Kirche bisher ganz still gestanden hat. Das Einkommen der Kirche von dem dessters zu trennen, wird für unausführbar gehalten.) Absch. 980. 1. 337. (1642.) In Folge desPlication des Priors des Klosters der Serviten um Wiedereinsetzung der Religiösen und eines Fürsäff'^des Nuntins wird auf der Conferenz zu Lucern beschlossen, die Sache bis zur Rückkunft der ennctbirgll lGesandten einzustellen. Absch. 986. i. 33». (1643.) Der Nuntius ersucht um Wiedereinfuhr»"^ ^Servitenordens zu Mendris, damit der Gottesdienst nicht versäumt und das Seelenheil der versterbe»Stifter nicht verhindert werde. Mit Ausnahme von Uri stimmen die andern Orte so ziemlich für dic ^ .dereinsetzung unter guten „reputierlichen" Bedingungen überein; jedoch glaubt man, daß die Gemeinde ^ ^Nuntius darum einkommen sollte. Da die Gemeinde voriges Jahr die Unförmlichkeit begangen
sie durch einen Anwalt ihre Klage bei den Katholischen sowohl als bei den Unkatholischen ohnegeführt hat, so wird nicht unziemlich sein, die Sache zu untersuchen und das Nöthige anzuordnem ^1003. x. 33». (1643.) Die geistlichen Väter des Servitenordens inachen, nachdem sie das Kl»>^ ^lasseil haben, den Regenten und den Burgern zu Mendris folgende Anerbieten: 1) Sie wollen b" ^regierenden Obrigkeiten um die Gnade anhalten, daß sie wieder in das Kloster adinittiert »verde»!fehlbaren "Mönche wollen sie bestrafen lassen; 3) künftig sollen gute und exemplarische Mönche aus'bation der Regenten angenommen werden; 4) wollen sie Schule halten und die Kinder der ^ger unentgeltlich lesen, schreiben und die Grammatik lehren; 5) wollen sie ein Jnventarium derSpitals aufnehmen und die Hospitalität nach Inhalt der gegebenen Bulle übeu; 6) »vollen pewirken, daß die Censura oder Excommunication nicht erfolge und wollen die Kosten, „die durch die B» ^schaff aufgetrieben worden sind, nach Gutbedünken guter Freunde abrichten". Absch. 1004.1. 3^»' ^Auf das durch Hauptmann Troger eingebrachte Ansuchen des patsr provinoialis; auf die Empfehl"^. ^Eustachius Svnnenberg, welcher auf den zwei letzten Jahrrechnungen Gesandter gewesen war, u»d