Mendris. 1791
^bitte des Ziuntius und der Commune Mcndris werden die Väter des Servitenordens auf die von ihnen^ rtc-.en Bedingungen und auf Wohlverhalteu hin in das Kloster St. Johann restituiert. Der Gesandtespecielle Jnstrliction, niinmt das Gutfinden in den Abschied. Bevor die Väter aber PoffcßEi>u nehmen, soll der Provincial einen Neversbrief folgenden Inhalts ausstellen: 1) Daß dieserihnen aus besonderer Gnade gestattet worden sei, und daß sie so lange bleiben können, als sie sichliin r ^ fromm auffuhren; benehmen sie sich aber anders als es Religiösen geziemt, so sollen sieehlbar entfernt werden. 2) Alan behält sich vor, weder Mailänder noch Comasker in das GotteshausH sondern vorzugsweise Eidgenossen oder deren Angehörige. 3) In dem Kloster soll keinem
Mal' verdächtigen Menschen Unterschlcif gegeben werden; gegenüber Andern sollen die Väter Ho-
lteile " "ben, den Gottesdienst fleißig besorgen. Lucern wird die Urkunde ausfertigen und Trogcr zu-^anien ^2. (1644.) Der Gemeinde Mendris soll in der vier evangelischen Städte
dein gezeigt werden, daß sie zur Wiedereinsetzung der Serviten-Mönche nicht eingewilligt haben, son-" " 342.
"vcymals bei ihren früher gegebenen Ortsstimmcn verbleiben lassen. Absch. 1028. o 3112sei ^ die Gesandten der katholischen Orte vernehmen, daß Joseph Rusca von Mendris Vorhabens^landt'^^ eingesetzten Väter des Servitenordens zn molestieren, soll den über das Gebirg reisendenllihj ^er Befehl gegeben werden, diesem Beginnen vorzubeugen und dein Rusca zuzusprechen, sichwidrigenfalls ihn „handhaben" zu lassen. Absch. 1036. x. 343. (1644.) Die katho-flild beauftragt, nachzufragen, mit wessen Autorität Joseph Rusca von Mendris vor drei»uz j,, ^ie unkatholischen Orte geritten sei, um Hülfe zu Vertreibung der Väter des Servitenordensh ö" Mendris zu erhalten. Landschreiber Troger sagt aus, daß derselbe es zu Verachtung
lW, ^ ^ Religion und ohne besondern Befehl gethan habe. Es stellt sich bei der Untersuchung her-halten ber Burgerschaft zu Mendris und vom Landschreiber Troger selber den Auftrag dazu^°ger ^ ^ geuöthigt worden sei; daß der Landschreiber und der LandammannWh bes's^ vorher nach Zürich gegangen seieil. Rusca wird für entschuldigt gehalten. Der Burgerschaft^ lachen ^ Einstig in Sachen der katholischen Religion keine Zuflucht mehr bei deu uukatholischen Ortenbeiden Troger wird der Vorwurf gemacht, daß sie die Burgerschaft von Mendris nicht vonrede,, abgemahnt haben, und zugleich allen Betheiligtcn allserlegt, init nieinaild voil dieser Sache^chnn,,^ blieb geheim bis zum 1. Juli, wo Laudammann Troger vor den XII Orten die Kammer-^ berichte gefragt wurde, wie es gekoininen sei, daß die Serviten wieder eiilgesetzt worden seien.lachn,,g ^ ^ber die von den katholischen Gesandteil mit ihm uilbefugter Weise vorgenommene Unter-^ be» n ? flch über den „widrigen Eifer" von Lucern, Schwhz, Unterwalden und Zug, erklärte, erRichte ^ ,^^h)en Orten ebensosehr verpflichtet als den katholischen und halte die vier evangelischen^ Teptx, sur Patroile, als die katholischen Orte. Die Wiedereinsetzung der Serviten sei in Folge der denhlchxz ^ ^ b643 von den fünf katholischen Orten nebst Solothurn ausgestellteil Urkunde geschehen, „auf^ Hlchx,/ Serviten 600 Kronen »ach Lucern zu Händen der katholischen Orte geschickt hätten,^ gebe ^ Gesandten Freiburgs 10 Dublen zugestellt worden seien, damit auch Freiburg seine Stimme^ Und^^ ^ 344. (1644.) Die katholischen Gesandteil bescheiden den Landvogt Troger^»driz g. . ll^il ihn, wie viel Geld und wem es voriges Jahr von den Vätern des Servitenordens zu^gez ^ worden sei, damit sie wieder eingesetzt würden. Der Landvogt antwortet, es seien ihm^ von den genannten Vätern bei 180 Silberkronen zugeschickt worden, um mit denselben in die