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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1787
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Mendris. 1787

^3 verwiesen. Absch. 314.1. 315. (1626.) Die Verwandten des Franciscus Ghiringhelli von Men-den^uien Tvdtschlag begangen, von den Verwandten des Getödteten Remission erhalten hat undsind Frieden vorlegen läßt, bitten um Begnadigung. Da aber die Gesandten nicht bevollmächtigt

llk-)« ^tschläger zu liberieren, wird das Ansuchen in den Abschied genommen. Absch. 390. o. 31S.dai n - bringt ^or, ^>em Paul ^^nn Thurn (della Dorre) zu Mendris sei von Kaspar Fossato. von eben-» . ll^biirtig, ein Haus testamentsweise übergeben worden mit dem Vorbehalt. daß weder vom ThurnVon, Kmder solches Haus jemals verkaufen oder sonst in andere Hände kommen lassen sollen. Weildie"' "^"rn sich,it seinen Kindern in großem Mangel befinde und das Hans zu gebührender Erhaltung^ ^^bere, ^ bitte er, daß er selbiges verkaufen oder sonst zu seinem Nutzen verwenden dürfe,bittet^ ^"sllchen wird reterenäum genommen. Absch. 460. x. 31k. (1629.) Landammann TrogerPaul ^ ^ Wittwe Leonida della Torre von Mendris das von weiland Kaspar Fossato dem Johanngelöst "3vre" (Torre) testierte Lehenhaus zu Rtendris weil zu ihrem und der Kiüdcr Besten mehr^un, als sie sonst daraus zögen nach Gelegenheit und ohne durch das Testament daran^ ^ Z" werden, verkaufen dürfe. Die Sache wird in den Abschied genommen, damit den ennctbirgischeuBefehl gegeben werde, diesen Kauf zu bewilligen. Absch. 499. e. 317. (1629.) Der Podestadieses/ - ^ etliche Unterthanen zu Riendris eine Procednr vorgenommen. Alan vernimmt, daßdegt ' bbsc Buben gewesen und wegen begangener Uebelthaten berechtigt worden sind. Dem Land-^^"bris wird geschrieben, sich nach der Sache zu erkundigen und Zürich davon Nachricht zu geben,i>u z> Zugemessene verfügt werden könne. Absch. 517. i. 318. (1630.) Graf Karl Casati hattedenbcs Markgrafen Spinola verlangt, daß Tomaso Odescalchi von Como aus eidgenössischem Bo-rr i, ^ geduldet werden möchte, wegen eines an Giacomo Odescalchi begangenen Todtschlags, und weilAtailand viel Unruhe anstifte. Tomaso beweist selbst durch die Aussagen der Brüder desP»dc» ^ ^men Theil an dem Todtschlage habe, daß er seit seiner Verbannung den mailändischcn, . betreten, noch weniger eine Missethat darauf begangen habe. Da die Amtleute zu Mendris eben-^sselbx .""sagbare Aufführung bezeugen und er einen Bürgerrechtsbrief von 1618 vorweist, wird ihm^bsch .^/bätigt. Den Herren und Obern wird von seiner Unschuld durch den Abschied Kenntniß gegeben.^Udriz ^ Wegen des von Christophel Wick von Mellingen, gegenwärtig Wcibcl zu

Zischx ^ begangenenuninuthwilligen" Todtschlags soll jedes Ort seinen Gesandten auf nächste ennetbir-^ zii ^^'chuung Befehl ertheilen. Dem Betreffenden wird auf sein Begehren sicheres Geleit gegeben, imDuhnen, bis die ennctbirgischeu Gesandten ankommen, vor welchen er sich zu Recht stellen und denächtet bärtigen soll. Absch. 550. k. 3211. (1636.) Franciscus Turrian, Statthalter zu Mendris,^"bisi/ ^ Bartholomäus Carabell von Rionte, der wegen Blutschande und anderer Missethaten ewig^ Zur Enthauptung verurtheilt worden sei, wie verlaute, sich an die Orte um Liberation wen-

^ bittet die katholischen Gesandten, diesen Verbrecher nicht zu liberieren, da die Liberation einen'br? Eindruck auf die Unterthanen machen würde. Ueber dieses Ansuchen wird jede Obrigkeit

F°Ht^bvsition zu treffen wissen. Absch. 772. n. 321. (1639.) Bern berichtet, daß die zwei Brüder^^ubris sich viele Gewaltthätigkeiten und hochsträflichen Muthwillen erlauben, die Lelite ohne"überschießen, die obrigkeitlichen Regalien, Zölle, Maße und Gewichte nach Beliebenauf oder^ ""b den Landvögten den schuldigen Respect und Gehorsam nicht erweisen, aus welchem Muth-^ "blich ein hochschädliches Feuer der Rebellion entstehen und den Untergang der so herrlichen Lande