Lauis. 1777
das nicht erhältlich sein, so soll Uri das letzte Antwortschreiben des Bischofs vondann-"" ^ jenseits des Gebirgs regierenden Orte seinen Gesandten nach Solothurn mitgeben, damit manvi,!^ / andern Punkt reden könne. Absch. 962. i. 240. (1642.) Dem Gesaitdten
>vel^>^" der Auftrag gegeben, beim Nuntius dahin zu wirken, daß die drei Soldaten zu Lauis,steil ^ ^ obrigkeitlichen Befehls Hand an zwei Priester gelegt haben, von der Excommunication bc-Absch. 980. n. 250. (1643.) Der Nuntius soll ersucht werden, denjenigen Personen,ihn ^ ^fehl des Landvogts dem Priester Ginlio Trcvano nachgesetzt haben, um ihn zu verhaften,illZ-i'lebendig haben behändigcn können, die Excvmmnnication abzunehmen. Absch. 1003. p. 25l.^rchet Betreff des immer noch verhafteten Clerico Diacono zu Lauis wird durch einen Ausschuß ver-teil - ' ^ derselbe dem Bischof zu Como, seinem Ordinarius, übergeben und lidors constituiert werdender ausdrücklichen Erklärung, daß derselbe nicht von Lauis abgeführt werden diirfe, sondernwcrdx ^ Gefangenschaft zu bleiben habe, daß aber von den bischöflichen Officialcn der Proceß formiertil,^ ^'^"ilte das Urtheil derselben die Orte nicht befriedigen, so gestattet der Nuntius die Appellation anSolothurn wird Kenntniß davon gegeben. Absch. 1074. o. 252. (1645.) Die Ge-ej^ it von Schwhz berichtet, daß zu Lauis nicht nur der Großweibel, sondern der Landvogt selbst vonKleriker beschimpft worden sei, indem derselbe auf diese beiden Beamten freventlich „los-Lucern ails dieses orimen laosas ninzöstatis noch nicht berichtet worden ist, so wird^hel Klnächst gelegenen Orte von dem Vorfall in Kenntniß setzeil und sie ersucheil, auf die nächstel>liz^ Zusammenkunft ihre Gesandten dariiber zu instruieren. Ferner erachtet man für gut, den Null-it, ^'^Ulögeii, diesen Kleriker zu degradiereil und der weltlicheil Obrigkeit zur exemplarischen BestrafungAbsch. 1075. cl. 253. (1647.) Der Bischof von Como wird allgegangen, gegen den^gs>l>." ^ Bietro de Marchi zu Canobbio und noch andere Priester, welche durch ihre unpassende Hand-Ter B.^"^nigkeit stiften, eiuzilschreiten, widrigenfalls die Orte zu andern Resolutionen schreiten müßten,spricht seine Bereitwilligkeit dazu aus, dem Ansuchen zu entsprechen. Absch. 1130. A.
^ ll!. äiirchensachen; geistliche Pfründen.
^ »cil ^ (1620.) Weil der jetzige ErzPriester wegen Alter seine Stelle nicht mehr verseheil kann,^1t ainw lliitauglich ist, hatten die Gesandten auf letzter Jahrrechnung dcßhalb Jhro Heil.
Konsens einzustellen. Aus geschehenes Anhalten wird beschlossen, ebenfalls eine Snpplication an^st^en zll lassen. Absch. 105. i. 233. (1620.) Wenn Giovio, Chorherr zu Lauis, um ein^l>j.z den Papst anhält, so soll demselben keines gegeben werden, da er für die Erzpriesterei zu
^t, '"^'lstich erfunden wird und inan an den Papst schon ein für ihn ungünstiges Schreiben abgeschickt23«». (1620.) Das Ansuchen des Erzbischofs von Mailand, Borrvineo, die Ortel>e».. ^ den zu Arvna begoilnencn Bau einer Kirche, „darinnen des heiligen Carolns Borromeus Le-^'-f ^^steuer geben, wird in den Abschied genommen. Absch. 127. Ii. 237. (1621.) An den^"lo wird geschrieben, er möchte, weil der ErzPriester zu Lauis bisher immer des Bischofsfei, den jetzigen ErzPriester auch mit diesem Amt beehreil, zuinal da der von ihm ernannte'"»ge '""anglich sein solle. Absch. 175. k. 23«. (1624.) Der Nuntius beschwert sich, daß zwei^ welche zu Zürich und Basel studiert hätten, zu Soragno in die Landschaft Lauis die calvi-
^ derbreiten. Dem Landschreiber wird befohleil, dieselben, wenn sich die Anzeige erwahre, gefäng-