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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1778
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1778 Lauis.

lich einzuziehen, die sectierischen Bücher, welche er bei ihnen finde, nach Como zu schicken. Wenn es ^herausstelle, daß sie mit Wissen des Landvogtes in das Land gekommen seien, so solle man demselben e>>^Verweis zu geben nicht unterlassen. Haben sich aber diese jungen Glarner die Ausbreitung ihrer Sectezu Schulden kommen lassen, so soll der Landvogt sie dennoch unter Androhung schwerer Leibesstrasendem Lande schaffen. Absch. 314. 5. 2SV. (1624.) Der Bischof von Como berichtet, daß demzu Novaggio von einer verruchten Person mit dem Tode gedroht werde, so daß der Priester gczww ^sei, Pfarrei und Pfarrkinder zu verlassen. Er bittet, man möchte dieser Person und allen ihren Helft"

fern ernstlich gebieten, sich ruhig zu verhalten. Ein jedes Ort wird seinen Gesandten über das Gebirg de ^Befehl geben. Absch. 319. k. 2««. (1624.) Zug hat bei dem Cardinal zu Cremona zwei Lauise^Chorherrenpfründen empfohlen, dieser aber geantwortet, daß bereits zwei andere Geistliche bestellt ^daß er aber bei anderer Gelegenheit Rücksicht nehmen wolle. Jeder Gesandte wird dieß zu Hause Z"richten wissen. Absch. 320. k. 2«1. (1640.) Acht Mannspersonen zu Lauis haben zur Osterzeü >schuldigen Pflicht in Bezug auf die Sacramente, die Beichte und Communion nicht nachkommenDie Gesandten wollen gegen sie procedieren und verlangen vom ErzPriester die Namen derselben.weigert sich, sie zu geben. Da man vernimmt, daß diejenigen, welche nicht, wie Andere, auf den ^ihrer Pflicht nachkommen, in der Pfarrkirche excommuniciert werden sollen, so wird dieß in den ^genommen. Absch. 929. n. 2«2. (1645.) Man findet es unbillig, daß die Unterthanen die Koste" ^Visitationen der Kirchen, Pfarreien und der Priesterschaft durch den Bischof von Como bezahlen solle" ^nicht der Bischof, der ein großes Einkommen aus diesen Landen bezieht. Es wird aber berichtet,Visitationen der Kirchen, der Priesterschaft und der Klosterfrauen zu Lauis und zu Agno diese die ^bezahlt haben, in den Dörfern theils die Gemeinden, theils die Kirchen und Pfarrer. Absch-

17. Unterrichtswesen.

, Art. 2«3. (1633.) Als einige Jahre früher die Propstei St. Antonien zu Lauis erledigtwar, hatten die von der Stadt nnd der Landschaft Lauis, als die Propstei in ein Collegiumwurde, die Jesuiten als Lehrer in demselben gehabt; wegen des geringen Einkommens hatte sich d" ^zerschlageil. An deren Stelle traten alsdann die Väter aus der Congregation della Soinasca, wclast ^sprachen, die Humaniora und die Rhetorik zu lehren. Da die Jugend aber bei ihnen übel versorgtsie selbst der Bürgerschaft Acrgerniß geben, so bitten die von Lauis, dieselben zu entlassen und ^Stelle die Jesuiten zu berufen, wozu sich diese bereits verstanden hätten, da das Einkommen desbereits auf 800 Kronen gestiegen sei. Die Gesandten werden dieß zu Hause berichten. Absch. 632. b- ^(1634.) Uri trägt darauf an, daß die regierenden Orte, weil Lauis zu Förderung der J«g^, ^iStudien, guten Sittenund Geberden" schon zu wiederholten Malen die Jesuiten begehrt habe,men bei dem Landschreiber daselbst befördern möchten." Wegen Mangel an Instruction wird der - ^all rokerenänm genommen. Absch. 708. e. 2K3. (1637.) Vor etlichen Jahren war die ^St. Antonien zu Lauis in ein Collegium verwandelt und den Vätern aus der Congregation della ^übergeben worden, damit dieselben die Jugend in den Ltuckia Kumaniora, der Rhetorik unter ri ' ^ ^>czur Tugend und guten Sitten unterweisen sollten. Da die Väter aber dieß nicht gcthan, im Gege" .Bürgerschaft durch ihren Wandel viel Acrgerniß gegeben haben (der Propst hatte sich der Sodoim e