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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1775
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Lauis. 1775

^ für die in die Landschaft vergangenen April geschickten Soldaten bezahlt haben. Die Landschaft beschwert

.Anfangs dessen, schließlich aber widersetzt sie sich nicht weiter. Absch. 929. I. 23l. (1642.) Die

Hes Jahr den Soldaten von Lauis gegebenen 50 Ducatonen haben noch nicht zurückerhalten werdenvon"o' ^ Obrigkeiten müssen den Schaden an sich haben. Absch. 981. s. 232. (1647.) Weil die" Lauis durch ztvsi Abgeordnete die von Baden aus ihnen auferlegten Kriegssteuern von sich abzuwenden... üchtigen, so wird an den Landvogt geschrieben, er möchte von der Absendung zu Vermeidung unnö-lW abmahnen, aber ihnen gestatten, ihr Anliegen den Obrigkeiten schriftlich vorzustellen. Absch.!eic>, ^ (1647.) Der Landvogt schreibt, daß die Lauiser trotz seiner Abmahnung entschlossen

' der zu Badeu auferlegten Kriegssteucr Abgeordnete in die Orte zu schicken. Man vermu-

Und ^ damit noch etwas Anderes beabsichtigen, und schreibt deßhalb nach Zürich, Glarus, Frciburgdie möchten die Deputierten abweisen, mit dem Beifügen, daß man für das Beste halte,

"che wieder vor die gesammten regierenden Orte gelangen zu lassen. Absch. 1139. i.

Verhältnis; znm Bischof von Como; Stellung der Geistlichen gegenüber der

weltlichen Obrigkeit.

237. (1624.) Der Nuntius beschwert sich wiederum über die Proccdur und den auf die^ Hieronymus Nusca, Chorhcrrn zu Agno, voin Landvogte zu Lauis gelegten Arrest und darüber,Zeu Zeugen, welche vor dein geistlichen Nichter Zcugniß abgelegt haben, wiederum vor ihm

iu ^^^iieil nöthige, was der Bulle Eoona, vomiui zutvidcrlaufe. Auf dieses hin wird dein Landvogtfernere Proceß gegen den Chorhcrrn Nusca untersagt, die Aufhebung des Arrestes aber denObern anheimgestellt, weil dessen Gut, wenn er malefizisch abgestraft würde, der Kammer ge-Uebrigens möchte der Vicarius zu Como den Handel schnell zu Ende führen. Absch. 314. b.Vvh A ^f vom Nuntius wiederholte Begehren in Betreff des gefangenen Chorhcrrn Nusca

Entscheidung wegen der geistlichen und der weltlichen Jurisdiction werden die Gesandtenersucht, im Namen der katholischen Ortefür dießmal zu begegnet»". Absch. 317. o. 23<i.sich g ^ Bischof und der bischöfliche Vicarius zu Como beschweren sich, daß der Landvogt zu LauisAbsch " ^olle, des gefangenen Chorherrn Güter zu confiscieren, und bitten, ihn davon abzuhalten.»Ivch^ . ' ^ 237. (1625.) Die sieben katholischen Orte wollen dem Vicarius zu Como schreibet», er^stlick,'^ des Chorherrn Hieronymus Nusca, der wegen Mißhandlungen angeklagt, aber von»

^°testi!" freigesprochen wordci» war, nach Lauis schicken. Bern, Glarus, Basel und Schaffhausen

^3. ^Wegen, da nach der 1598 gemachten Satzung der Proceß zu Lauis geführt werden soll. Absch.^ge>i (1631.) Wegei» der unpassenden Procedurcn und Neuerungen des Bischofs von Coino

ihre ^ ^"Icrthanen zu Lauis hat Luceru bereits mit den» Nuntius gesprochen und haben etliche Orte^"Ne fischen Gesaildten instruiert. Man will also die Antwort voi» den» eitlen und ander»» Orte er-' ^"ic auch was die Gesaildten ausrichten. Absch. 560. o. 23ll. (1631.) Der Landvogt von1"-'r Vater Inquisitor von Como unlängst in den Flecken Besaccio gekoinmen sei undk ..^,.^9enetwas verzaubertet» Dublen" gefangen weggeführt habe. Deinselben wird von dei»^r Mischen Orten geschriebci», daß er sich künftig solcher gcwaltthätigcn Eingriffe in die Jurisdiction^ enthalten habe. Absch. 558. o. (1638.) Der Priester Julius Trcvano, welcher

^ ^sseii hatte, war von» geistlichen Stabe bis dahin nicht bestraft worden. Auf das an den Bischof