Lauis.
1773
'" 5!auis lassen sich vernehmen, daß sie in den letzten Jahren viel eingebüßt hätten, jeder bei 70 Ducaten," bitten um einige Ergetznng, oder daß man ihnen den Zoll um einen geringern Preis von Neuem der-mächte. Die Gesandten, ohne Instruction, nehme» das Ansuchen in den Abschied. Ibiä. 5. 213.N' / > Landschaft Lauis beschwert sich, daß die zu Bellcnz von jedem Stück bei ihnen durchgeführtemeinen Schilling mehr als sonst fordern. Die Beschwerde wird dem Abschied einverleibt. Ibick. o.^ (1632.) Die Verleihung des Zolls zu Lauis lind zu Luggarus soll 1633 auf sechs oder acht Jahre,»ach Belieben der Obrigkeiten, vorgenommen werden und der Beständer ihn 1634 antreten, oder die Ob-^3eiten sollen ihn in ihrem Namen einziehen lassen. Absch. 595. e. 213. (1633.) Der Zoll zu Lauisr wieder auf acht Jahre verliehen. Bern, Lucern und Freiburg wollen ihn nur auf sechs Jahre ver-^ sie nehmen es daher in den Abschied. Absch. 632. A. 248. (1637.) Zwischen Johann Peter^orosini einerseits, Johann Baptista Nuscone und Peter Bruno andrerseits ist in Bezug auf die Differenzsoll Communitäten Lauis und Bellenz den 3. April ein Vergleich abgeschlossen worden. Demgemäßb) dxx zu Lauis neu errichtete Zoll gegen denen von Bellenz aufgehoben werden, damit nicht die zu Bel-^ verenden Orte etwa einen neuen Zoll einführen; 2) sollen die von Bellenz bei der Exemtion des Zolls"6^us, ^ dieß 1569 erkannt und später ratisiciert worden ist, verbleiben; 3) dürfen weder die von„och die von Lauis einander Fürlcite abnehmen, bis lind so lange die von Bellcnz von den dreidie ^ ^""gen, daß sie den Giubiaskermarkt gegenüber denen von Lauis aufhebeil wollen. Alsdann sollenbvn Bellenz bei ihrer Fürleite (1 guten Batzen vom Saum) gegen denen von Lauis verbleiben, „hin-leite ^ Lauis lim Aufhebung dieses Marktes gegen denen von Bellcnz mit ihrer neuen Für-Fürleite mehr gegen denen von Bellenz fordern". Dieser Vergleich wird in den^ genommen, damit jedes Ort seine Gesandten bei erster Gelegenheit darüber instruieren kann. Absch.auf ^ (1638.) Früher war von den Beständern des Zolls zu Lauis den Obrigkeiten, die ihn
lvird^ verliehen, 1000 Ducatonen jährlich bezahlt worden, seit 1625 88 Ducatoncn weniger. Eslick >Abschied gesetzt, daß die nächste Verleihung nur aus sechs Jahre stattfinden soll, und daß jähr-Ducatonen bezahlt werden sollen. Absch. 862. s. 218. (1639.) Der Zoll zu LauisDbr' Schern Beständern auf sechs Jahre gegen einen jährlichen Abtrag von 1000 Ducatonen an dieeilen verliehen. Die Verpachtung beginnt am Johannis des Täufers Tag im Jahre 1640. Absch.^iick (1641,') Abgeordnete der Landschaft Lauis berichten, daß zur Beseitigung der Spannung
^arkt!" und der Grafschaft Bellenz, die durch die Einführung der neuen Zölle und des Giubiasker-^»eu^ sel, Zwischen beiden Theilen den 5. Juli 1640 ein Vergleich geschlossen worden sei, um
sy'l^ ^lisication sie nun bitten. Der Vergleich enthält folgende Punkte: i) Die von der Landschaft Lauis2)^^ legierenden Orte bitten, sie möchten den den Bcllcnzern gegenüber eingeführten Zoll aufheben;^»lz ^ Stadt und Grafschaft Bellenz sollen nicht mehr schuldig sein, von den durch die Landschaftsie x ^führten Kaufmannswaaren die „Fuhrleite" zu zahlen, noch das Getreide und die Victualien, welchelvech ^ ^rn den dazu Verordneten namhaft zu inachen, noch viel weniger zu einem Eide genöthigt zurn, hgH Nachtheil der früher zwischen beiden Landschaften gemachten Transactionen.
sollen die von der Stadt und Grafschaft Bcllenz ihre regierenden Orte bitten, den 1636 neu er-fic^- ^ und den Giubiaskermarkt aufzuheben. Die Gesandten genehmigen unter Vorbehalt der Rati-^stt" Obrigkeiten diesen Vergleich. Absch. 951. b. 228. (1646.) Weil der Zoll zu Lauis
^ ^uhr wieder soll verliehen werden, soll keinem Gesandten benommen sein, „die obrigkeitlichen Zolls-