Druckschrift 
5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1772
Einzelbild herunterladen
 

1772

Lauis.

mailändischen Salzpächtern von ihm geschlossenen Salzvcrträge. Es ergibt sich daraus, daß Brocco Z""'Schaden der Unterthanen sich Uebergriffe erlaubt hat. Es werden daher beide Salzcontracte den Her""und Obern hinterbracht, damit sie das Gehörige anordnen. Den ersten Cvntract lassen die Gesandten i»seinem Werth oder Unwerthe bis auf die erfolgenden Verordnungen der Obrigkeiten bestehen. Absch. 980-20Z. (1645.) Basel fragt an, ob die Gesandten aller Orte dafür Befehl gehabt hätten, daß den Salz-händlern zu Lanis die Anlage der jährlicben 50 Kronen für jedes Ort wieder erlassen worden sei,warum dieß geschehen sei. Es wird in den Abschied genommen, ob man die Salzhändler zu Luggar^und im Mainthal ohne Anlage lassen und ob man nicht wenigstens die 50 Kronen für jedes Ort jährlichvon den Lauiser Salzhändlern beziehen wolle. Absch. 1069. Ii.

12. Zölle und Geleit.

Art. 20«. (1620.) Nachdem die Gesandten von den Zöllnern verlangt hatten, daß sie denin Dncatonen abliefern, diese aberStimmbriefe" von 1616 vorlegen, welche ihnen gestatten, statt derDucatonen 26 gute Batzen in landläufigem Geld zu geben, so läßt man es dabei bewenden. Da aber d»Orte jährlich um 300 Kronen auf diese Weise verkürzt werden, so wird die Sache doch den Hoheiten h»'-terbracht. Absch. 127. ä. 207. (1622.) Der Zoll zu Lauis war 1617 auf acht Jahre um 1000 O"'eatonen verliehen worden. Einige Gesandte haben nun die Instruction, eine Aendernng zu beantragen-Berücksichtigung der Stimmbriefe und der Bestätigungen des Zvllbriefs läßt man es bei dem Bisherig"'verbleiben, nimmt jedoch in den Abschied, es möchte der Zoll nach Ordnung des Lehcnbriefs je zuJahren verliehen werden. Absch. 240. 6. 208. (1624.) Die Unterthanen der Landschaft La.'is be-klagen sich, daß die zu Urseren angeblich nach einem alten Urbar ihren hin- und herfahrenden SäM""'"einen Zoll abnehmen, während die von Urseren in der Landschaft Lauis zollfrei seien Die Beschwerdein den Abschied genommen. Absch. 322. o. 200. (1624.) 1. Da der Zoll zn Lanis wieder soll verlieh"'werden, so wird den Obrigkeiten anheimgestcllt, ob sie denselben an eine Steigerung bringen oder den g"treuen Amtleuten, Landvogt und Landschrciber, auf drei oder vier Jahre übergeben wollen die dann dariil'0ordentliche Rechnung zu stellen hätten. 2. Ferner wird auch in den Abschied genommen wie sich die Obrig-keiten den Gesandten gegenüber der Verehrung halber verhalten wollen, wenn der Zoll den Amtleute» "bei-geben werden sollte, da bisher bei Verleihung des Zolles jeden, Gesandten 40 Ducatonen als Vcrchru"ggegeben worden seien. Il-. o. 2l0. (1630.) Lauis will sich nicht, wie Luggarus, zu den, Abko»"""'-betreffend den Lohn der zun. Weinferggen nothwendigen Guide., bequemen. Die von Livinen und Urse'"'beschweren sich dariiber, weil sie davon auf den Landstraßen nach alten, Brauch ledig seien Man besclMdie von Lauis durch ein Schreiben zu disponieren, sich auch zu de», von Luggarus angenommeneu ^kommen zu bequemen. Absch. 523. g. 2ll. (1631.) I. Auf die Beschwerden von Orelli nnd PestalozzisZürich, daß ihnen die Zöllner zu Lauis zu viel Zoll von ihrer durchgeführten Seide fordern antworte» "Zöllner, daß sie ihnen weniger, als wozu das Zollbüchlein sie berechtige (6 Kreuzer vom Pfund) abg"»""men haben. 2. Was die Kaufmannsgütcr betrifft, welche unter der Condutta der Herren Lorenzi,

Volpi und Pestalozzi geführt werden, so wünschen die Zöllner bei den mit denselben -ingegangem'" ^ 'tragen zu verblc.bcn. 3. Auf die Klage, daß einem Genfer eine bedeutende Summe abgefordert morde» ' 'antworten sie, daß derselbe den Zoll defraudiert habe, in Folge dessen die Güter verfallen gewesensie hätten sich aber in Billigkeit mit ihn, verglichen. Absch. 558. a. 2,2. (1631.) Die siebe" Z""'