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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1771
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Lauis. 1771

^chc aufgelaufene» Kosten und die Ansprachen der Kauflente wegen erlittenen Schadens wird von den1^" erkannt, daß die von der Landschaft Lauis dieser Ansprachen ledig und die von beiden Thei-svlle Bellenz, gegen einander angelegten Arreste und Verbote ohne einige Kosteil aufgehoben sein

(Dieser von den neun Orten errichtete Vergleich wurde ratificiert von Uri den 19., von Schwyz denJed ^ Nidwaldcn den 16. September 1619. sArchiv Nidwalden.)) Absch. 89. o. 107. (1639.)er Gesandte wird zu Hause zu berichten wissen über den wucherischen Fürkauf des Weines zu Lauis," mau bei nächster Zusammenkunft zu Lucern deswegen einen Befehl ergehen lassen kann. Absch. 913. o.

II. Bezug von Salz und Korn.

(1620.) Stattthalter Brocco zu Lauis beabsichtigt im Namen der Landschaft um diekier/ ersuchen, daß die von Mailand durch Lauis geführten Kaufmannsgüter so lang verarre-

spa möchten, bis der Landschaft der Transit des hallischen Salzes auch zugelassen werde. Der

z>!c»i ^ Ambassador Casati macht deßhalb Vorstellungen, und man besorgt allerlei Ungclcgenheiten.Igg Statthalter, aus den Orten einen Gesandten nach Mailand zu nehmen. Absch. 113. b,

laiid' ^te zu Lauis beklagen sich abermals, daß ihnen trotz dem an den Gubernator zu Mai-

^richteten Schreiben und der mit dein spanischen Ambassador getroffenen Abrede weder aus den Bün-»>ü Mailand Salz zukomme, und daß auch der Kornkauf abgeschlagen sei. Uri wird ersucht,

te» ^ Ambassador Casati zu reden und nöthigcnfalls ein zweites Schreiben an den Gubernator zu rich-«ba erfolglos, so können etliche Gesandte von der ennetbirgischcn Jahrrechnung nach Mailand

^rrden. Absch. 124. ä. 200. (1620.) Man vernimmt mit Befriedigung, daß der Gubcr-tvillt s gegenüber denen zu Lauis das Verbot des Kornkaufs wieder aufgehoben habe und gc-

^rer Betreff des Salzes auch zu helfen. Absch. 132. e. Zill. (1620.) Auf abermaliges Anhalten

tl'ie Gubernator zu Mailand geschrieben, daß ihnen das Salz zum gleichen Preis,

^ Luggarus und Bcllenz geliefert werden möchte. Absch. 150. n. 202. (1625.) Auf das^rleil b1i,tcrthanen von Lauis werden folgende dem mit Spanien zu erneuernden Bündnisse cinzu-^assc,/'^ bcn Abschied genommen: 1) Der König solle den Untcrthanen der Landschaft Lauis

lhn^ bom Herzogthum Mailand abzuführen nach Vorweisung der gewöhnlichen Patente; 2) daß

^bitm^'S"lz, welches sie außerhalb des Mailändischen gekauft haben, nach Laut der alten»ery ^ Transit durch das Mailändergebict gestattet sei; 3) daß sie von den Mailändischen Zoll-

es ^bhern Zöllen als früher beschwert und vom neu aufgelegten Zoll befreit werden; 4) daß

^^seitigcil Untcrthanen gestattet sein soll, bis vier Meilen weit von den Grenzen Güter zu kaufenlicht ^"^ung der gewöhnlichen Beschwerden. Absch. 363. b. 203. (1626.) Nntcrwaldcn hat Be-gibst daß die Untcrthanen in der Landvogtci Lauis sich höchlich über dieSalzvcrlügcrer" da-^lzcs ^ vornehine Personen in demselben Verlag seien und ihnen dadurch der Preis des^!gen werde.. Bei letzter ennctbirgischer Jahrrechnung ist darum von einer Person Kundschaft^'e»i worden, welche der Gesandte von Frciburg hinter sich genommen hat mit dem Versprechen,^ ^ regierenden Orte eine Copie davon zukommen zu lassen, was bisher nicht geschehen ist. Frei-^643 ersucht, dafür zu sorgen, daß die Copicen beförderlichst ausgefertigt werden. Absch. 380. n. 205.

^ Klagen laut werden, daß die Bewohner der Landschaft beim Kaufe des mailändischen Salzesgewesenen Statthalter Brocco mit Auflagen beschwert werden, untersucht man die mit den

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