1770
Lauis.
tiner eine Schrift zugestellt, daß sie in Pestilenzzeiten den Eidgenossen und deren Unterthanen durch d"ganze Landschaft den Guidalohn bezahlen wollen, während die aus dem Livinenthal und die Unterthw""der drei alten Orte behaupten, besondere Freiheiten zu haben, die von Lauis, man möchte diese anhaltt"'ihre Privilegien und Exemtionen Lauis gegenüber künftiges Jahr vorzuweisen, widrigenfalls sie jene sch"für nichtig und ungültig erklären. Absch. 558. cl. (1637.) Uri, Schwyz, Uuterwalden und
erklären, daß sie die Sanitätsordnung, welche denen von Lauis für den Fall eines Sterbens gegebenvon der Mehrzahl der regierenden Orte gutgeheißen worden ist, nicht genehmigen. Absch. 810. x-(1637.) Die Gesandten von Uri, Schwyz und Nidwalden werden bei ihren Herren und Obern denstellen, ob nicht auf der Jahrrechnung zu Baden darauf gedrungen werden sollte, denen von Lauis die ^Position über die Pestilenzordnung wieder zu nehmen, da sie dein obrigkeitlichen Rechte präjudicierlich MAbsch. 820. o.
Handel und Verkehr; Jahrmärkte.
Art. (1618.) Nachdem von den drei die Grafschaft Bellenz regierenden Orten zu
ein Markt angesetzt worden war, der drei Tage vor den der Landschaft Lauis fiel, so wird dieser aus ^Ansuchen der Landschaft auf den ersten Tag Laurentii in den Flecken Eng (Agno) unter VmM'halt
Ratification der Stände verlegt. Absch. 21. I. I Mj. (1618.) Da berichtet wird, daß die kalho
Gesandten der Landschaft Lauis einen neuen Markt zu Aug (Agno) bewilligt haben, der aber den Z" ^lenz benachtheiligt und andere Unordnungen nach sich zieht; daß sie ferner gestattet haben, „verbotene ^hohe Wehr" zu tragen, serner daß man Korn und Wein aus der Landschaft verkaufen dürfe, end» ) ^sie gegen den Befehl den Banditen Spagnoletto libericrt haben, so soll jedes Ort seine Stimme nach 'schicken; dieses wird auch Zürich Kenntniß davon geben und dem Landvogt den uöthigen Auftrag über»"Absch. 27. i». lNH. (1619.) Da der neu errichtete Markt zu Eng (Agno) dem alten Markt zu ^ ^wegen der Zeit und aus andern Ursachen nachtheilig ist, so nimmt man die Sache in den Abschied, d»bei erster gemeiner Zusammenkunft eine Aenderung gemacht werde. Absch. 83. 1c. INS. (1619>)hat mit Bedauern vernommen, daß Lauis den Paß durch seine Landschaft auf die Jahrmärkte zu ^versperrt. — Es wird uothwendig erachtet, sich deßhalb zu vergleichen; die von Lauis »verde» Z" ^ ^Zwecke auf die begehrte Tagsatzung beschieden. Absch. 86. I. !«»«. (1619.) Vor den XIIscheinen Gesandte der drei die Grafschaft Bellenz regierenden Orte und der Landschaft Lauis bevollmw? 'Anwälte wegen der zu Eng ii, der Landschaft Lauis und zu Subiascv in der Bellenzerhcrrschaftführte»» Jahrmärkte. Der darüber zwischen Bellenz und Lauis entstandene Streit wird durch folgend'gleich den 13. September beigelegt) »Die beiden alten Bcllenzer- und. Lauisermärkte, nämlich derauf Bartholoms, der Lauiser auf den 13. October solle»» fortan abgehalten und als Jahrmärkte»verde»», der zu Agno »vird aberkannt und soll ninunermchr besucht »verde»». Der Subiaskermarkt, " ^seit uralten Zeiten immer nach dem Lauisermarkte abgehalten »vorbei» ist, soll fernerhin bestehen "" ^den 18. October, aber nicht als ein Jahrmarkt ausgerufen werden. Von beiden Theilcn soll der fw^gang, der freie Handel und Wandel niemals gestört »verde»,. - Weil ferner die drei Orte die »ach ^reisenden Gesandten in das Gelübde genommen haben, daß sie sich bei der Rückkunft wieder stellen wolle",ihre Baarschaft wegen vermeintlicher Ansprachen für erlittenen Abbruch an Zöllen Hinterhalten habe"^.^,werden die drei Orte gebeten, diese Gesandten ihres Gelübdes zu entlassen. In Beziehung auf die w