1766
Lauis.
von Novaggio, welcher angeblich seine Frau vergiftet haben sollte und verbandisiert wordeil war, bittet »>»Begnadigung. Sein Ansuchen wird in den Abschied genoininen. Ibiä. b. (1638.) Francis'
Discipolus aus Castagnala in der Landschaft Lauis, welcher den Johann Peter Beltram erschösse»
bittet, da er von des Getödteten nächsten Verwandten Reinission erhalten hat, »in Liberation oder ei»sicheres Geleit für einige Zeit. Es wird ihm gestattet, für drei Monate in die Landschaft zu komme». ^Ansuchen um Liberation wird in den Abschied genoininen. Absch. 862. b. (1638.) Albert^
Atys hatte den Carol del Geß durch einen Steinwurf getödtet und bittet um Liberation. Sein Ans»^'wird in den Abschied genommen. Ibiä. l,7. (1638.) Um Liberation bittet auch Andreas Fe"«"'welcher den Dominicus Fontana, zubenannt Mengora, der sich mit dessen Frau vergangen, todtgeschlag"'hatte. Sein Ansuchen wird den Obrigkeiten hinterbracht Ibiä. ä. l^8. (1638.) Das Ansuche" ^vom mailändischen Gebiet verbannten Hieronymus Nosi (oder Tost). man möchte ihm den Aufenthalt»»'dem „herwärtsgebirgischen" Boden gestatten, wird in den Abschied genoininen. Ibiä. x.
Margarita Moranda von Mattaro in der Landschaft Lauis, welche schon vier Jahre außerhalb ihres ^terlandes. um der ihr bevorstehenden Tortur zu entgehen, ehrlich und still gelebt hat, bittet durchsBrüder um die Erlaubniß zur Rückkehr. Ihr Ansuchen wird de» Herren und Obern hinterbracht. ^951. o. ISO. (1641.) Anton Fossati hält für seinen Sohn, Franz Fvssati, der wegen eines TodtM^bandisiert worden war, um Liberation an, weil er von des Entleibten Freunden eine Neinission und s" ^Bekenntniß habe, daß der Entleibte die Ursache des Todtschlags gewesen. — Das Ansuchen wird i»Abschied genommen. Absch. 955. r. lSI. (1642.) Für Franciscus Fossatus, von Merode, welche»Camillus Fossatus erschossen hatte und verbannt worden war, bittet sein Vater um Liberation »»ddie Remission der Verwandten des Getödteten vor. Er wird begnadigt. Die Gesandten von Basel,thurn und Schaffhausen, ohne Instruction, nehmen das Ansuchen in den Abschied Absch 980. I- ^(1642.) Für den Johannes Longhi von Gagio, welcher an Martinus Jer.ninus einen Todtschlag bc^gen hatte und bandisiert worden war, bitten seine Frau und Kinder um Begnadigung und weise» di^'mmion der Frau und Kinder des Getödteten vor. Das Ansuchen wird aä rotbronä.,.n genommen, ^lS5t. (1642.) Für Franciscus Giorgio von Betano, welcher in der „Weinfeuchte" den Antoniusgetödtet hatte und bandistert worden war, bittet sein Vater um Begnadigung und weist die RemiD"Brüder und Schwestern des Getödteten vor. Das Ansuchen wird aä rotbronän.,. genommen. 'lZI. (1642.) Die für Martinelli, welcher an Petrus de Valcgia einen unvorsätzlichen Todtschlagsgangen, eingelegte Bitte um Liberation wird ebenfalls in den Abschied genommen. Ibiä Ic lSS-Dem Johann Anton Castaneus von Lauis, welcher an de.il Großweibel Noggenmoser einen Todtschlag ^gangen hatte und mit einer auf sein Leben gesetzten Tell bandisiert worden war, wird auf die Bitte»Angehörigen die Tell, welche „auf den erfolgenden Fall die Landschaft Lauis bezahlen solle, eu-ge'"'und jedem gestattet, mit ihm außerhalb der eidgenössischen Grenzenreden, jedoch nntcr Vorbehalt 'Ratification. Ibiä. m. l5«. (1642.) Domenico Laghi von Lanis ist in Verdacht gekomme», ^von des Castagna That gewußt habe. Da er auf ergangene Citation nicht erschienen war, war er 'zehn Jahre bandisiert worden. Er bittet nun um Liberation weil sich nicht finden werde, daß er ^stagna irgendwie in Verbindung gestanden habe. — Obgleich berichtet wird, daß sich im Procebhalben nichts finde, so will man die Liberation doch nicht ertheilen, sondern nimmt die Sache »ä rek^äum. Absch. 985. V. lS7. (1643.) Johannes de Longo, Franciscus de Giorgio und Johannes Pe'