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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1762
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Lauis.

kanntniß und Bestätigung und nimmt sie zu besserer Versicherung in den Abschied, die übrigen nch>^dieselbe all rekoronäuin. Absch. 499. ä. 11V. (1638.) Johann Maria Belaß von Lauis bittet um ^Erlaubniß, seinen unehelichen Sohn als Erben einzusetzen, da er wegen seines hohen Alters von seinerfrau keine ehelichen Kinder mehr bekommen könne. Sein Neffe erhebt dagegen Einsprache, weil er und fis"Vater dem Johann Maria in Zeiten der Roth und Krankheit auf uneigennützige Weise Dienstestet hätten und er mit sechs unerzogenen Kindern beladen sei. Die Gesandten reden dem Johannzu, die Kinder in Billigkeit auch zu bedenken; da derselbe aber davon nichts wissen will, wird erseiner Undankbarkeit mit seinem Ansuchen abgewiesen. Absch. 862. k. III. (1639.) Dem Landvogt Z>Lauis wird von den katholischen Gesandten geschrieben, er solle Heinrich Püntiner zur BezahlungAnforderungen an Carnevale behülflich sein. Sollte seine Jnterposition nichts fruchten, so wird Pünmgestattet, den Carnevale vor die Obrigkeiten der regierenden Orte zu citieren. Absch.! 915. r. 112-Da oft ältere Creditoren ihre Zinsen von den auf Güter hhpothecierten Capitalien längere Zeit nichtziehen und dann bei eingetretenem Geldstag alle verfallenen Zinsen ansprechen, so daß die Creditorenfolgender Hypothek zu Schaden kommen, so wird festgesetzt, daß der ältere Creditor bei Geldstagcu »mehr als drei Jahreszinse anzusprechen habe. Auf das Ansuchen der Anwälte der Landschaft Lauis ^die Zahl von sechs statt drei Jahren in den Abschied genommen. Absch. 951. o. 113. (1647.) ^Liquidation der Güter des wegen Todtschlags verrufenen Giovanni Vanota vorgenommen werdenpräsentierte Antonio Bolgioto, der Erbe eines Priesters, eine von einem mailändischen Notar ^Schuldverschreibung von 300 Silberkronen, die jener Priester dem Vanota sollte geliehen haben. ^Landvogt dieses Schuldinstrument verdächtig vorkommt, bittet er die Gesandten um ihren Rath, ob ^für gültig anerkennen solle. Diese nehmen die Sache in den Abschied, dein Landvogt tragen sie auf, ^ ^Nachforschung zu halten und die angesprochene Summe vorläufig in Arrest zu behalten. Absch- ^ ^1111. (1647.) In einem zwischen Oberstwachtmeister Kaspar Abyberg, des Raths von Schwyz,tin Birchler, geboren zu Einsiedeln, Unterschreiber zu Lauis, bestehenden Streite protestiert Schwyz ^ ^die Beurtheilung des Birchler durch das Syndicat und vindiciert sich dieselbe. Die Gesandten sindinstruiert, die Procedur zu Lauis vorzunehmen, weil der Beklagte da zu suchen sei, wo er angesesfi'»,wo er geboren sei, und das, weßwegen er verfolgt werde, unter der Amtsführung Abybergs gcsclM"Ferner stellt sich heraus, daß Abyberg den Birchler zu Schwyz verklagt habe, und daß in Folge desfi" ^Obrigkeit daselbst den Birchler verbannt und sein Vermögen in Arrest genommen habe. Da ab^ ^Birchlers Unschuld herausstellt und günstige Zeugnisse für ihn vorliegen, wird er für wohl entschuld^^halten. Landvogt Abyberg wird angewiesen, innerhalb dreier Monate bei seiner Obrigkeit dahin zudaß Birchlers Verbannung und der Arrest auf seine Güter aufgehoben und er für seinenden ergetzt werde, widrigenfalls Birchler gestattet sei, auf Abybergs Gut zu greisen. Bei Schwyz fallwegen seines Nichterscheinens auf die Citation entschuldigt werden. Ibiä. s.

b. Strasjustiz.

Art. IIS. (1621.) In Beziehung auf den Streit zwischen der Gemeinde Gandria mitVogt Abyberg sollte nach Laut der Instructionen und in Folge der Aussagen, welche Franciscus ^ ^den Orten gethan, die vom Landvogle angelegte Strafe aufgehoben werden. Da sich aber heraus!die Aussagen des Verda unwahr waren und die Gewaltthaten derjenigen von Gandria hinlänglich e