Lauis.
1761
Seite der Gesandten Kraft haben; für diese Aendcrung ist jedoch die Ratification der Stände vor-" teii, Ibiü. g. H tt». (1620.) Die ennetbirgischen Gesandten hatten letztes Jahr ein Testament deraria Sinwna del Nobile von Massagno, Lauiser Gebiets, zn Gunsten ihres Mannes Baptista Stativ be-c>n^' Darüber beschwert sich Martino del Nobile, dem sonst der Erbfall zugehörte. — Man weist ihndieß ^ .^^^"^ken der nächsten Jahrrcchnung , welche versuchen werden, die Sache gütlich beizulegen. Ist^ "^glos, so mag er von Ort zu Ort gehen und den Obrigkeiten seine Beschwerde vorbringen. Absch.belli ^ ^ ciiwin Streite zwischen den Erben von Pelino Righctti und Ambrosius Cri-
stuz Tresabrücke wegen eines Hauses, welches die Erben des Righetti von Giovanni, des Ambro-
ci»e Bruder, vor vielen Jahren um die Ansprache, welche sie an ihn gehabt hatten, erkauft und
Ta's besessen haben, war voriges Jahr zu Gunsten Crivcllis ein Urtheil gefällt worden,
bis Revision in den Abschied genommen. Unterdessen soll jede Partei im Besitz der Güter
"'eistet Erkanntniß bleiben. Absch. 185. x. lO't. (1622.) Dem Sebastian Abybcrg, Alt-Seckcl-
Ta s.Landvogt zu Lauis, und Franciscns Verda wird anheimgestellt, ihren Span vor nächste^ '! ung, welche nach der Jahrrechnung zu Baden gehalten wird, zn bringen, oder aber von Ort zudies/^^" Achsen, wozu sie dann einander gebührender Masten citieren sollen. Dem Landvogt wirddcz ^^eben, damit er sich darnach zu verhalten wisse. Absch. 233. b. l<)3. (1624.) In Betreff°n>icti?^-^ ^bchchen Sebastian Gorino und Franz Verda wird gut erachtet, dast den Gesandten auf nächste^ffche Jahrrechuung hinreichende Instruction ertheilt werde, die Parteien nach Nothdurft zu ver-über Vi"Fehlbaren gebührend zu bestrasen. Absch. 317. o. Mk. (1624.) Franciscus Verda klagtllnt ^ "'"'llebührlicheu Unbescheideilheiten", welche er von Sebastian Gorino zn leiden habe. Bei näherer'"alt "l!ibt sich, daß Gorino gegen die armen Landlcute, um Geld von ihnen zu bekommen, Ge-
""d 2-". ^"ang ausübe, sie auch „bcngcllicre" und ans jegliche Weise tyrannisiere, daß auch etliche Mordeb'eselb" ""l seinen Befehl stattgefunden haben. Die Sache wird den Obrigkeiten berichtet, damit
che», ^ ^""^l)ung thun. Absch. 322. ä. j <»7. (1626.) In Folge des vorjährigen Abschieds, in wel-heit ^^^"ng niedergelegt ist, daß die Unterthanen nicht schuldig zll sein glauben, wenn sie die Mehr-ende» ^^^lünmen erlangt haben, auch noch in die übrigen Orte zu gehen, wird erkannt, daß die strei-^rstber künstig iil alle Orte zu gehen haben. Die Anwälte der Landschaft Lauis beschweren sich
^">ei»d "^ lür genügend, wenn man in Particularsachcn sieben oder mehr Stimmen habe; derLq»^ halber wolle man sich in jene Beschlüsse fügen. Absch. 390. b. Ii)«. (1626.) Au
Lcmdschrcibcr zu Lauis wird geschrieben, daß sie dem Hauptmann Gorin (Courin) sim Bernerde» ^ er Frey) sicheres Geleit zu seiner begehrten Verantwortung geben und solche den rcgieren-
"id sollen. Absch. 409. o. (1629.) Vormund und Beistand der hinterlasscncn Wittwe
de», ^ ^lnder des Cesar Castorio von Lauis haben vorgebracht, wiewohl 1626 zwischen beiden Brüdernde» NvF^hann Anton Costorio emd Cesar Castorio zu Lucern ein Vertrag aufgerichtet und von bci->h»,., angenominen wordei, sei, so habe der Erzpriestcr dem doch nicht Folge geleistet, indem er den^"h!e» Schuldentheil wegen seines verstorbenen Vaters und Bruders vermöge des Vertrages nicht
"e»e Aert'^ ^ Güter bedingen wolle. Da der Landvogt zu Lauis den 7. November 1628 etliche^"Ncte .^^wMe dem zu Lucern gemachten Vertrag zuwider verfaßt habe, so möchten die Orte selbige"Ig i» !, ^ ^"iheben und dagegen die von Lucern den 25. Mai dieses Jahres gegebene Rathserkanntniß"chten stehe»d erkennen. Die Mehrzahl der Gesandten consirmiert die von Lucern gegebene Er-