Lauis. 1755
sandte» der Ueberzeugung, daß auf diese Weise die obrigkeitliche Kammer zu Schaden kommen müsse und^ Statthalter sich dafür auf den Unterthanen erholen werde. Brocco wird zur Rechenschaft gezogen, die" )e den Obrigkeiten hinterbracht, damit dergleichen Practiken abgestellt und die „Amtskäufler" bestraftund zwar wird gut erachtet, daß bei höchster Strafe um das Statthalteramt nicht mehr als eine^isse gebührende Verehrung, wie sie vormals gebräuchlich gewesen, bezahlt werden dürfe, daß, wenn eindaz ^ Jahre nach einander im Amte gewesen sei, weder er, noch jemand aus seiner Familie inkein ^mmen solle. Endlich wird für gut erachtet, daß die Statthalter zu Lauis, welche bis dahin^ Eid den Obrigkeiten geleistet haben, auch, wie die Landvögte, alle zwei Jahre einen Eid leisten sollen.
Hab (1646.) Glarus bringt vor, der neu erwählte Landvogt nach Lauis, Hector Müller,
stak Uebung gemäß den jungen Brocco als Statthalter bestellt. Nun seien aber auf letzter
>vo den Gesandten deßwcgen Bedenken erhoben und die Sache in den Abschied genommen
möchte den Landvogt an dieser ihm zustehenden Belehnung nicht hindern, sondern mit einer. Acnderung bei dem Vorort anfangen. — Alan bewilligt dieß, jedoch ohne Nachthcil für die all-
Absch. 1693. r. (1646.) Da Alexander Brocco für das Statthalteramt eine
als ^ Verehrung dem Landvogt versprochen hat, seit mehrern Jahren aber den Landvögten nicht mehr^uld Genien gegeben worden sind, so wollen es die einen Gesandten bei der alten Ordnung der 300wieder" ^^^den lassen, die andern es den Landvögten anheimstellen, und „daß es bei dem Vorort Zürich«»» solle" und ein jeder Landvogt befugt sein solle, nach seinem Belieben einen Statthalter
schi, dMen, ungeachtet derselbe zwei Jahre vorher das Amt versehen hat. Die Sache wird in den Ab-genommen. Absch. 1095. o.
s. Andere Beamte.
^ (1621.) Beide Fiscale und der Landschreiber von Lauis, welche den Gesandten alle zweiLöchte Bestätigung eine Verehrung geben müssen, bitten, daß man eine Moderation eintreten lassen
Istz ^ keinen gewissen Jahrlohn beziehen. Das Ansuchen wird in den Abschied genommen. Absch.
(1625.) Der Gesandte von Glarus wird seilten Herren und Obern Bericht geben über dieBelehnung der „Gicht- und Bankschreiber zu Lauis". Absch. 364. kl». (1632.) Dem^hrli/ ^ ^ wurden seit einigen Jahren ans dem Kammergut 24, den beiden Weibeln 18 KronenVerehrung gegeben. Die Gesandten halten diese Ausgabe fiir unnöthig und stellen es denzieh^' ""d Obern anHeim, ob sie dieselbe aberkennen wollen. Absch. 594. d. 7i). (1633.) In Be-^ber. ""5 ^ Verehrung von 18 Kronen, welche seit dem freiburgischen Landvogt Ammann 1618 demdem Unterweibel zu Lauis gegeben worden ist, wird beschlossen, daß dieselbe bis zur Vollendung desdie Umgangs oder der 24 Jahre noch gegeben werden soll. Absch. 632. a. 7l. (1642.) Andv„ ^ ^ des entsetzten Fiscals Cannaga wird Johannes Paulus Canevalius gesetzt, welcher schon 1638vien ^ Obrigkeiten Stimmbriefe erlangt hatte. Diego Maderni, welcher unlängst für sich neun Ortsstim-i)at, bittet, man möchte ihm auf die nächste Vacanz die Wahl zusagen. Da derselbe aber^ deutsche,, noch der italienischen Sprache kundig ist, nehmen Zürich, Basel und Schaffhausen,keine Ortsstimmen gegeben haben, das Ansuchen in den Abschied. Absch. 980. A.
220