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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1744
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1744 Vier ennetbirg. Vogteien.

seinen Herren und Obern über den der Geistlichen halber gestellten Anzug Bericht zu geben wissen.882. k. 1/19. (1639.) Obgleich in den 1597 errichteten Decreten festgesetzt und seither mehrmals va'abschiedet worden ist, daß die Erzpriestereien, Propsteien und Chorherrenpfründen vom geistlichen Stab »"dürfen belastet werden, diese Bestimmung aber nicht beobachtet wird, so wird für nothwendig erachtet, d»'sen Uebelstand wiederum vor die Obrigkeiten zu bringen. Absch. 902. <1. 139. (1640.) Da dasLand dadurch beschwert wird, daß auf alle Pfründen und Beneficien, so gering deren Einkommen auch ^Pensionen gelegt werden, in Folge dessen tüchtige Priester nach andern Pfründen sich umsehen, untaugu'hingegen gewühlt werden müssen, so soll der Nuntius gebeten werden, beim Papste um Abhülfe ei».'"kommen. Absch. 928. 131. (1640.) Obgleich gegen das Dccret von 1597 und den vorjährige»schied der Bischof zu Comv dem Erzpriesterthum Riva 100 Kronen jährlich zu zahlen auferlegt hat u»dschlössen worden ist, daß Priester, welche dergleichen Pensionen zahlen, durch die Landvögte ihrer Pfrü»^.entsetzt werden sollen, läßt man es dabei bewenden und ersucht die Herren und Obern, die Gesandte» 'künftige Jahrrechnung dahin zu instruieren, daß sie einen 'Ruf zu Abstellung dieser Pensionen erlassen s»^Absch. 929. A. 132. (1642.) Um dein Uebelsiande abzuhelfen, daß die Pfründen jenseits des Gel»r^gar ungleich und übermäßig mit Pensionen beladen werden, soll die bereits deßwcgen aufgesetzte ^ ^sofort dein 'Nuntius übergeben werden. Absch. 976. e. 133. (1642.) In Betreff der vom ^dem Bischof von Como auf die Pfründen gelegten Pensionen wird beschlossen, daß im Rainen derkatholischen Orte an den Papst um Aufhebung derselben geschrieben und dabei angedeutet werden s»^den Priestern, welche die Pensionen ferner bezahlen, von den Landvögten ihr Einkommen in Arrest wgelegt werdeil. Absch. 980. e. 13/1. (1642.) Die Gesandtschaft Uris hebt hervor, wie schwer dieden init Pensionen belaste! seien, wie spöttisch der Bischof von Como nicht nur die Unterthanensondern auch in seinen Antworten gegen die Orte selbst auftrete. Sie stellt auch die Frage, ob es "besser wäre, die von Mendris vertriebenen Mönche des ServitenklosterS nicht mehr dorthin zurück^zu lassen, sondern anderswohin zu versetzen. Bei dieser Gelegenheit beklagen sich auch die zuregierenden Orte über das Benehmen des Bischofs und begehren, daß man, wenn nicht in allermen, so doch wenigstens iin Namen der drei Orte durch den Landvogt zu Lanis dein Bischof seine daß,befindlichen Gefälle in Arrest legen möchte, widrigenfalls sie Befehl hätten, die Sache vor sänimtliche r<Ä"

rendc Orte zu bringen. Da die Instructionen der Gesandten auseinander gehen, wird kein Beschluß'blos Uri gebeten, die Sache einstweilen noch nicht vor die andern Orte zu bringen. Ueberdieß wirdCardinal Barberini um Aufhebung der Pensionen geschrieben und an den Bischof von Como »uf ^

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voriges Jahr zugeschickte Antwort eine Replik erlassen. Absch. 985. 22. 133. (1643.) Da vo»wegen Aushebung der auf die Pfründen gelegten Pensionen nach Rom geschickten Abordnung »arßAntwort erfolgt ist. wird im Namen der fünf katholischen Orte an den Gardelieutenanr geschrieben, daßin geziemender Form die Sollicitation in Bewegung setzen möge. Absch. 997. m. 13«. (1943.)einem Brief des Gardelieutenants in Rom vernehmen die katholischen Gesandten, daß die Beschwerdedie Belastung der Pfründen mit Pensionen von Seite des Bischofs von Coino an den Nuntius re»»^'

worden sei. Dem Gardclieutenant wird durch Vermittlung Lucerns für seine Bemühung gedanr»1000. k. 137. (1643.) Die im Auftrag des Papstes vom Nuntius wegen der Pensionen, »"tdie Pfründen belastet sind, gegebene Antwort befriedigt nicht, da in derselben erklärt wird, daß "w"Eingriff in das Einkommen der Pfründen thun diirfe, welches die frühern Päpste denselben aus Gnade» itz