Vier ennetbirg. Vogteien. 1737
^gteien gelegt und hernach zu Whl bestätigt worden ist, so mögen die Obrigkeiten den auf die ennetbir-^ Jahrrechnung reisenden Gesandten für eine glimpfliche Exemtion Befehl ertheilen. Es wird auch noth-^ ^ Baden aus durch ein Schreiben der Sache beförderlich den rechten Nachdruck zu geben.
!'Ub ^ ^ ^ Vogteien sollen gemäß dem letztes Jahr gemachten Project inner-
dreier Monate 5(XX1 Silberkronen zusammenlegen und jede nach Proportion des Vermögens dazu bci-iiast"' ^ Kasten zu Lauis und Luggarus für etwaige Nothfälle deponiert, zu jedem
a z>vxj Schlüffel gemacht und der eine von dem Landschreiber, der andere von der Landschaft ver-derben. Den Landvögten der vier Vogteien wird befohlen, den Einzug vorzunehmen. Absch. 1151. n.
b. Geschütze zu Jrnis.
ton. (1620.) Weil die „Stuck" zu Jrnis (Giornico) sehr schadhaft sind und in Abgang kom-!eu ^ Baden deßwegen eine Anordnlmg getroffen werden. Absch. 110. k. 107. (1622.) Dem^ Jrnis werden 6 Kronen aus dem gemeinen Seckel gegeben, um die Stuck daselbst mit „Schmutzriibt ^ ^"ber z» halten". Ueber die Schadhaftigkeit derselben wird jeder Gesandte seiner Obrigkeit Be-damit auf künftiger Jahrrechnung eine Anordnung getroffen werden kann. Absch. 241. a. 108.^cher ' ^ findet, daß die großen zu Jrnis liegenden Geschütze bei einem Neberfall auf Bellen; nicht
Ach- pudern eher noch zu Schaden gereichen könnten, so wird für zweckmäßig erachtet, dieselben nach^ schaffen oder an einem andern Ort sicher aufzubewahren. 2. Weil das Holzwerk an diesen Ge-isthadhaft ist, wird Hauptmann Tschudi zu Jrnis beauftragt, dasselbe aufzubessern. Absch. 505. 5.'Hail ^^kemplar ist beigefügt: Zu Jrnis sind 8 große Stuck, nämlich 5 mit Wappen Frankreichs undiind "eben einander, und 3 mit Venedigs Wappen; zu Lauis im Palast stehen 2 Stuck ohne Wappen,Hra> ^ ^"chstaben, Frankreich bedeutend, bezeichnet; zu Luggarus im Schloß stehen 2 Stuck mit Wappen^itci,^^ Mailands.) 108. (1629.) Der Gesandte Püntincr berichtet, daß früher in unruhigen^selb Stücke auf Rädern, welche zu Jrnis gelegen, nach Lauis gefordert worden seien, daß aber stattTie z, " ^>er Landschaft Livinen, weil sie zu schwer waren, zwei leichtere Stücke geliehen worden seien,wieder ^ begehrt nun, daß die Sache nicht vergessen werde, und daß man ihr diese zwei Stückemöchte. Die Sache wird in dein Sinne in den Abschied genommen, daß wenn die vontzxsg " ^ Eigenthumsrccht beweisen und das Jnventarium der empfangenen Stücke auflegen können, die^>>cke künftiges Jahr dafür instruiert werden solle». Absch. 506. a. 110a (1634.) Der Antrag, die^»vi, J^nis zu fassen und auf Räder zu bringen, wird wegen Maugel an Instruction in den Abschied-i„z Absch. 681. c>. 1105. (1644.) Bei der Besichtigung der Geschütze zu Jrnis stellt es sich her->>en e, - ^ größere Zahl derselben nicht montiert ist. Es soll daher den Obrigkeiten vorgeschlagen wer-l-eh, ^'tben entweder zu montieren oder zu verkaufen, weil man sie nicht mehr braucht und deren Auf-^'"g jährlich 6 Silberkroncn Kosten verursacht. Absch. 1038. o.
lz.
^^hältnist zum Bischof von Como; Stellung der Geistlichen gegenüber derweltlichen Obrigkeit; Geistliche Immunität.
sps,
>^ye auch im Abschnitte Landvogtei Lauis Art. 234—253, und im Abschnitte Landvogtci Luggarus
Art. 158—163.)
kll. (1619.) Es wird ein Jntcrcessionsschreiben an den Papst bewilligt, des Inhalts, daß man