1720 Freie Aemter.
von Nüti in den Freien Acmtem koinint mit dein Ansuchen um Wappen und Fenster in seil, neuerba»^Haus ein. Sein Ansuchen wird in den Abschied genommen. Absch. 536. o. (103. Iltlj.) 1K7.Die Mehrzahl der regierenden Orte schenkt dem alten Vogt Eppisser von Wvhlen wieder Ehr und 21'^Die Gesandtschaft von Lucern protestiert dagegen und läßt es bei dem ergangenen Urtheil beweisAbsch. 864. g. tktt. (1639.) Wvlfgang Ohen soll die 80 Gld., welche ihm aus ein neues Häusch^„gesetzt" worden, wieder ablösen. Absch. 900. A. 1KN. (1639.) Alt-Untervogt Jneichen wird mit seinem^suche um einen halben Viertel Kernen und ein Garn im See gegenüber dem Obersten Fleckenstein als »»gründet, deßgleichcn eines andern langst ausgemachten Handels wegen abgewiesen und zur Strafe in denerkannt. Ibici. o. 170. (1640.) Man läßt in den Abschied stellen, der zu Bremgarteu und Hitz^gefaßten Beschlüsse eingedenk zu sein. Absch. 931. 2. 171. (1645.) Landvogt Peter Blumer bittetFenster und Ehrenwappen in sein neuerbautes Haus. Das Ansuchen wird in den Abschied ge>w»ü>^Absch. 1069. kk. 172. (1615.) Aus den Bericht, daß der Pfarrer zu Vilmergen unchristlichenmit Ausleihung von Geld und Früchten treibe, wird dem Landvogt von den katholischen Gesandte»len, denselben davon abzumahnen und ihm zu bedeuten, daß man, wenn er davon nicht ablasse, ih»seiner geistlichen Obrigkeit verzeigen und, wenn das nicht helfe, ihn strafen werde. Ibiä. iii. 173. ^Aus das Schreiben, welches von Bremgarten wegen Statthalter Füchslin daselbst eingelangt ist, wirdden katholischen Gesandten geantwortet, wenn nach der Andentung von Schultheiß und Rath das ^nicht vollkommen vollführt wäre, „solle Füchslin dahin gemahnt werden". Sollte er dann ferner 'beschweren haben, so soll ihm die Appellation nach Baden gestattet sein und er inzwischen bei seinerstelle verbleiben. Absch. 1142. 1.