Freie Aemter. 1719
en Gericht und Recht zu nehmen. Da sie damit nicht wohl Hausen könnten, so möchte man ihnen einlaich. ^ hierüber den Bericht des Alt-Landvogts Blumcr und des Landschreibers Zur-
> c», deßgleicheu den Oberst Zweyer an und trägt schließlich dem Landvogt Wcrdmüller und dein Land-^ ^ auf, sich über die Beschaffenheit der Sache zu erkundigen und den Obrigkeiten Bericht abzustatten,"ut Man sich alsdann nach Gebühr entschließen könne. Absch. 1133. ff,
i. Wehlen.
Art. 154. (1634.) S. Art. 47 u. 48. 155. (1639.) Es wird berichtet, wie die Gemeindcgcnossen zubvn k ^ Landvvgt despectiert haben, indein sie trotz der Abmahnung desselben und des Landschreibers den^a»d ^ ^^ökeit abgesetzten Weibel Kaspar Michel wieder bestätigt und der Weibel sich unterstanden habe, den°gt öffentlich „zu dutzen und trutzcn". Nach Anhörung ihrer Verantwortung und des Bekenntnisses des be-de>n Achlers zieht sie Handhabung des obrigkeitlichen Ansehens in gebührende Strafe und befiehltZu z, ^lmgt, von sich aus einen andern Weibel zu ernennen und inzwischen den von ihnen letztes Jahrseilst vorgebrachten Brief, betreffend die Weibclwahl, in der Canzlei zu behalten, bis die Obrigkeit^»selben ihnen wieder vergünstige oder aberkenne. Absch. 960. s.
k. Wohlcnschwyl.
iz<j. (1647.) S. u. Grafschaft Baden Art. 170. IS7. (1648.) S. Art. 36 und Graf-el Baden Art. 78.
16. Verschiedenes.
in (l618.) Thoman Nhchi war wegen Schcltworten, welche er gegen Landammann Noll
^'egel ""^'stoßen, mit Geld und Gefangenschaft gestraft worden. Da nun Roll von ihm noch Brief und^ude>i daß er ihn, Gewalt und Unrecht gcthan habe, wollte Nhchi an die Gesandten der regic-
»iihtl>ie Jahrrcchnung zu Baden dagegen appellieren, die von Brcmgarten aber ließen dasRhchis Bitten, daß mau ihm das gestatten möchte, verlangen nun die Gesandten von denen zulern /!^len Bericht über diese Sache. Absch. 2. i. 159. (1618.) Der Landvvgt in den Freien Aen,-u?st l», Namen von Peter Moser, Wirth zu Mehcnbcrg, der seine Wirthschaft mit großen Kosteni>»„ ,^^'aut, um Fenster und Wappen. Absch. 24. o. 169. (1622.) Nhoni (Hicronimus?) Honegger^'Uest."'^lZen, welcher auf Urfehde ledig gelassen und aus der Eidgenossenschaft verwiesen worden, hatbei, ubersehen und soll sich noch unruhiger erzeige,,. Es wird deßhalb an die Stadt Baden geschrie-^ ^ selben wieder gefangen zu nelnncn und auf einen Revers nach Brenigarten zu liefern. Absch.z» ^ l6I. (1626.) Schwhz berichtet im Namen des Landvogtcs, was sich seit letzter Jahrrechnung«lH. .^egen des groben, von Andreas Stoll, Niüllcr, in den Freien Acmtcrn verübten Fehlers hcr-l)at. — Der Landschreiber soll mit Stoll, wie zu Baden einhellig beschlossen worden, proccdicrcn.üar grob, so wird er sich darnach zu verhalten wissen. Absch. 408. ä. 162. (1627.)che» ^ Handels des Müllers zu Ermensee wird Hauptmann Jost Birchcr von Lucern sammt den,<c>che ^ neuen Landvvgt und den, Landschreiber in die Freien Aemter abgeordnet mit den, Befehl, dieGebühr beizulegen. Absch. 435. v. 16S. (1629.) Nidwaldens Gesandtschaft ninnnt das^ istc,,^ ^^'llingens un, Fenster und Wappen in seine erneuerte Pfarrkirche nochmals in den Abschied,' bergessi.,, (M die Gesandten dafür zu instruieren. Absch 508. m. 161. (1630.) Hans Meher