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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1717
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Freie Aemter. 1717

sandten weitläufig, daß er die Veranlassung gewesen sei, daß der Hanserhof in die Hände des Martin)w>felberger zu Zürich gekommen sei. Er werde kein Mittel unversucht lassen, um die nachtheiligc Ab-">g rückgängig zu machen. Die Entschuldignng wird in den Abschied genommen. Absch. 1102. i.sc,.'' Abgeordnete der Stadt Bremgarten beschweren sich bei den katholischen Gesandten, sie

tvvr^ Bürger Melchior Hvnegger in den fünf Orten, gleichwie früher zn Baden, stark verleumdet

durch das unbegründete Vorgeben, daß der Hanserhof, ein Lehen von ihrem Spital, ihm mit Rechtworden sei, daß aber Schultheiß und Rath Ursache seien, daß Martin Schaufelberger, einMischer Bürger von Zürich, auf diesen Hof geseht worden sei. Um Weitläufigkeiten zu vermeiden,»>id ^ ^^ulthciß Fleckenstein, Landvvgt Ludwig Meyer, Landammann von Roll, Statthalter Belmontd-ik Jakob Andcrmatt nach Brcmgarten abgeordnet. Sie sollen es dahin zu bringen suchen,

d»r Lehenhof aus den Händen des unkatholischen Besitzers komme. Die von Bremgarten werden

Sicherheit nicht zu stören. Es soll daraus für die Freiheiten und Rechte der Stadt Bremgarten

ZU

dis Zu Ausgang des Handels alle Execution zu unterlassen, auch die dem Melchior Honegger^oinitc Sicherheit nicht zu stören. Es s" ^achthUl erwachsen. Absch. 1157. I.

b. Ermensee.

^ ^rt. IAH. (1645.) Wegeil eines Streites, wem es zustehe, den Anfang der Ernte zu Ermensees,^^"ben, wird nach Einsicht des Urbars erkannt, daß solches als hvchobrigkeitlich dem Landvvgt zu-des i ^ niedergerichtlichen Gebote und Verbote betrifft, so soll dem Zwinghcrrn nach dem Inhaltrbars nichts benommen sein. Absch. 1007. an.

e. Gelflngen.

^^3. (1659.) Räch Anhörung der Klagen derer von Gelfingcn wird verordnet, daß das">ers> ^ Zwischen dein Rietteilberg und Eastell beförderlich gemäß beider Parteieil Anerbieten untermarchtAbsch. 960. b. 14L. (1639.) Die von Gelfingcn beklagen sich über die Veränderung

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e im Dorf, in Folge deren das überflüssige Wasser ihnen zu Zeiten die Häuser und Güterschädigen könnte. Es wird erkannt, Oberst Fleckenstein soll durch seine Lehcnlcute die MauerTMile, welche oberhalb an dieser alten Straße hingelegt worden sind, wieder wegschaffen und dafür^ ^ättenhag einsetzen oder eine genügende Oeffnung machen, damit das Wasser seinen freien Ablauf

""dere Orte habe. Wolle der Oberst sich dessen beschweren, so soll er seinem Anerbieten geinäß die

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ih,^ ^wße daneben in solchem Stand erhalten, daß den Dorfgenossen kein Schaden widerfahre, und

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Rur Brief und Siegel zustelleil, dainit ihnen allfälliger Nachtheil ersetzt werde. Ibül. K.

"°he,

<1. Mellingen.

ich l47. (1645.) Es wird berichtet, daß zwischen beiden Schultheißen zu Mellingen ein Streit""d daß die Näthe daselbst dem Mahnungsschreiben, das Zürich und Lucern bereits an sie abgeschickt"°h»l ^ Ghalis, sie sollteil bis auf die nächste Jahrrechnung Alles in Ruhe lasseil und keine Execution vor-sie. nachgekommeil seien. Es wird nun im Namen der fünf katholischen Orte ein Schreibeil an

^)tet. Absch. 1(161. k.

s. Meycnberg.

l4 »a. (1647.) In Betreff des Streites wegen des Panners zu Meyenberg und der deßwegenKystx,, erachtet, daß Landammann Zurlauben lind der Landschrcibcr einen Auszug