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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Freie Aemter,

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tl. Jahrmärkte.

^ (1637.) S. Art. 25 u. 34. 107. (1639.) Das Begehren derer von Reichcnsee

dekl^" "Urteil Jahrmarkt wird in den Abschied genommen, damit man auf bevorstehende JahrrcchnungLa»d^ Befehl ertheilen kann. Absch. 900. r. 10». (1639.) Georg Peter Furrer, des Raths zu Uri, Alt-an Freien Aemtern, ersucht mit zwei Abgeordneten von Reichensee, daß man den Gemeinde-^ daselbst noch einen Jahrmarkt bewilligen möchte, und gestatte, auf jedes verkaufte Stück Vieh einen Zollauf ^"(^6Mch auf ein Roß 10 Sch., auf einen Mastochscn 10 Sch., ans die, so etwas geringer, 6 Sch.,

AbiVs"' ^Mein, Schaf oder eine Ziege 1 Sch. Das Begehren wird in den Abschied genommen.904. ^v.

lS. Münzsachen.

Art. 100. (1622.) S. Absch. 266. o.

l». Kriegssachen.

a. Allgemeines.

Art. Ho. (1631.) Da die Unterthanen in den Freien Aemtern für den Nothfall schlecht mitdergleichen versehen sein sollen, so wird man auf der Jahrrechnung zu Baden dafür sorgen,^ dv ailtretenden Landvogt das Nöthige angeordnet werde. Absch. 560. I. III. (1634.)

Grafschaft Baden. Art. 85. 112. (1636.) S. u. Grafschaft Baden. Art 88. II» (1638.)

""landant Dulliker berichtet über den Zusatz in Mellingen. Eine Abordnung aus den Freiender "ran möchte ihre Leute, welche schon sieben Wochen zu Klingnau und Mellingen die Wachen

d°>i oder ablösen. Da die Lage der Dinge noch immer gefährlich ist, so wird diesem Ansuchen

Gesandten der katholischen Orte nicht entsprochen lind der Zusatz von hundert Mann hat in Mel-»lii c, ^ Reiben. Um die Unterthanen aber in den Kosten zu erleichtern, soll der Landvogt in Verbindung^ichei^ ^""""andanten Dulliker, dem Landschreiber lind den Untervögtcn der Geineinden sich über eine"ach! ^ Anlage, lvie sie in der Grafschaft Baden eingeführt worden ist, bcratheu, nämlich eine Anlage^rhzahl des Vernlögcils auf Geistliche und Weltliche. Für das Wochengeld soll jedem eine KroneA)rt ^ Weiln einer oder der andere der Soldaten aus ehehaften Gründen seine Entlassung be-

E>,li andern tauglichen Mann ehrlicheil Ramens an seine Stelle setzen kann, so soll ihm die

zu verlveigert werden. Lucern wird ersucht, Dulliker, seinen Mitrath, noch ferner in Mellingen

hat Absch. 850. d. 114. (1643.) Da bei dem jüngst genommenen Augenschein es sich gezeigt

icheu Behren und der Munition nicht gut bestellt sei, wird der Landvogt von den katholi-

lv^,^""dten beauftragt, darauf zu sehen, daß die bereits gegebenen Befehle ohne Verzug ausgeführt

<1643.) Die katholischen Gesandten finden es auch für die Folgezeit nichtder ,s. daß Lucern und Zug den Freieil Aemtern, je nach ihrem Gutfinden, und wenn etwas intli?» ^ vorgefallen ist, mit Rath und Anordnungen beistehe», jedoch, daß jeweilen der Kosten geschontAbsch. 998. v.

b. Kriegssteucrn.

dqß U<». (1638) S. Art. 113. 117. (1639.) Der Kriegskostcn halber klagt der Landvogt abermals° ^erichtsherren sich bisher nicht entschlossen, »och viel wenigerihm einen Willen gemacht hätten".