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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1709
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Freie Aemter. 1709

^the dorthin zu schicken, um mit dem Landvogte künftigen Mittwoch die nöthigen Anordnungen zu treffen.^1c). 758. A. (1635.) Da den Zugern bei Mannsdcnken gestattet gewesen ist, durch vertraute Personenw Aemtern Muri und Meyenberg bei den Häusern Früchte zu ihrem Gebrauch in bescheidenem Maße zu' so wird ihnen dieß auch wieder zugesagt, jedoch daß nicht mehr als zwei bis vier Männer dazu^ Wucht werden sollen und man nicht über die alten Gebräuche hinausgehe. Idiä. Ii. 74. (1636.)emm von Zug gestellten Antrag wegen des ordnungswidrigen Kornkaufs zu Bremgarten, in Folgeu größere Theuerung zu befürchten sei, wird von den Gesandten der katholischen Orte für zweckmäßig^ et, nochmals nachdrücklich nach Brcmgarten zu schreiben und es zu ermahnen, den Vertrag vom7z ^ ^ ^ ^ halten, zugleich auch dem Landvogt aufzutragen, bessere Inspektion zu halten. Absch. 766. ck.>>»d' v ^ ^ Getreide immer noch in hohem Preise steht und die starke Ausfuhr außer Landes

crl i ^ schädliche Fürkauf namentlich zu Bremgarten und in den Freien Aemtern ungeachtet aller schonu>al/^" ^rordnuiigen stattfindet, so wird dem Landvogt von den Gesandten der katholischen Orte noch-anbefohlen, die erlassenen Ordnungen zu exequieren. Zug wird anheimgcstellt, an gewissendich jemanden nach Bremgarten abzuordnen, um im Kaufhause daselbst Aussicht zu führen. Was über-z» b Dicken sonst noch vorgebracht worden ist, werden die Gesandten ihren Obrigkeiten

auz wissen. Absch. 772. b. 7<t. (1639.) Da verlautet, daß man wieder anfange Getreide

wcht ^ dem Landvogt von den katholischen Gesandten die Weisung gegeben, ernstlich das anf-^>cern" i'Ulgst zu Baden deßwegen angeordnet worden sei. Absch. 915. i. 77. (1641.)

Z»^e, Etlichen der Ihrigen der Kauf von Früchten in den Freien Aemtern nicht wolle

Aer>> ^rden, da man doch dadurch nur das Kaufhaus zu Lucern besser versorgen wolle, weil aus dein>c,l Getreide mehr verabfolgt werde. Es wird aus dieses hin von den katholischen Gesaud-

ll>n keincin mitregierendcn Orte der Kauf der Früchte in rechtem Maße versagt sein solle.

halten, will man zwei ehrliche Personell dein Landvogt zu seinem Verhalt namhaft machen.

5. Abzug, Einzug, Fall.

wll d^r^.' Von dem Gut, das aus den Freien Aemtern nach Merischwand gezogeil wird,

7g. genommen werden und das von den Vögten Versäumte kein Recht begründen. Absch. 508.1.

daß ^ ^ Hihkirch bitten, daß man sie bei den alten Abzugsbefreiungen verbleiben lasse,

schied ^ ^^wgen Orte mit Lucern deßwegen unterhandeln möchten. Das Begehren wird in den^'gen ^"wmnen und der Gemeinde Hitzkirch auferlegt, Lucern die angerühmten Befreiungsbricfe zuDer '9 stch dann nach Gebühr wird zu verhalten wissen. Absch. 561. in. (8ll.) 81. (1634.)uichr "gt eröffnet weitlällsig, daß an etlichen Orten der Freien Aemter die Unterthanen undsie dar^, ^^g^t die Abzüge nehmen, dergleichen daß die Bauern einander Freiheitsbriefe geben,^legem strafeil". Dieß wird in den Abschied genommen, damit die Gesandten auf erste

^ Oberst instruiert werben können. Absch. 694. i. 82. (1639.) Es wird vorgebracht, daß

^ von ./^^ästeinj von etlichen fremden angenommenen Personen in seinem Zwing den Einzug nehme,^ ^ailns^"" vorfahren nicht geschehen sei. Man läßt es bei der Landesordnung verbleiben, wonachgcs-s ' sieben Orten gehören, vorbehalten was den Aemtern oder Dörfern laut

enen Ordnungen wegen Dorfsgcrechtigkeiten für den Einzug gehören mag. Absch. 900. ck.