Druckschrift 
5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1708
Einzelbild herunterladen
 

170«

Freie Aemter.

und Satzung ^u geben habe und auf der einziehenden Partei keine sonderbare Notwendigkeit sei solle »'»^den Einzug nicht gestatten, es würde denn Zins oder andere mit besondern Bedingnngen baar versprachtbillige Sachen betreffen, wobei sie auch sonst die gebührende Bescheidenheit zu gebrauchen wissen werbtAbsch. 100« I. (1648.) Auf die Anzeige des Landvogts, daß oft Frauen aus Furcht vor ihr'"

schlecht haushaltenden Männern von denselben keinen Aufschlagsbrief für ihr Gut verlangen oder ina^lassen dürfen, wird für rathsam erachtet, da, wo es nvthwendig ist, die Freundschaft der Frau zu cr»»9neu, daß sie darauf sehe, daß die Frau nicht zu Schaden komme oder den Mann anzuhalten, daß er tGut der Frau versichere. Absch. 1151. r. jHicher gehört auch Manches aus dem AbschnitteLandvogteircfort

4. Polizeiliches. (Bettelgesindel, Fürkauf, Mas; und Gewicht.)

Art. <»S. (1621.) Der Landvogt berichtet iiber eingerissene Mißbräuche und die Menge des »"herstreifenden Bettelvolkes. Es wird ihm Gewalt gegeben, nach Gutfinden zu handeln. Derschrciber soll ihm dabei an die Hand gehen; er soll auch für Vermehrung der Schützcngaben Voll»'haben; doch sollen hiebei große Kosten erspart werden. Absch. 101. ä. <»<». (1626.) Da derdes Getreides zu Bremgartcn, der die Zeit her getrieben worden, grobe Theuerung verursacht, so ^bLandschreiber von den Gesandten der fünf katholischen Orte beauftragt werden, Anordnung Z« 9'?»daß diese Unordnung beseitigt werde. Absch. 386. x. <»7. (1627.) Bremgarten beschwert sich iiber de» ^länger je mehr einreißenden Fürkaus des Getreides. Es wird dabei angedeutet, daß der FehirrUngehorsam vorzüglich in den Freien Aemtern sich zeige, vielleicht auch von neuen Mandaten des 5-^schreibers herrühre, durch welche besonders die Wochenmürkte zu Lucern und Zug geschmälert werde»Alan erneuert dcßhalb die alten Satzungen, welche den Fürkauf lind andere Mißbräuche verbiete», ^befiehlt dein Landschrciber die nachtheiligen Nüfe, wenn deren ergangen sind, aufzuheben. Uuterwalde»dem Wald soll seinen neu erwählten Landvogt crmahnen, gute Ordnung zu halten. Absch. 446. b- ^(1628.) Schultheiß und Rath zu Mellingen begehren, daß die zunächst bei der Stadt wohnenden V»' ^und Unterthauen (jedoch nur die, welche mitFicht und Gericht" dahin gehöreil) alle Dienstage mit ^ ^Früchten nach Mellingen und sonst an keinen andern Ort gemäß dein jüngst zu. Bremgarten crga»ö^Mandat kommen möchte», damit ihr Wochenmarkt wieder gcäufnct werde. Das Begehreil wird vo» .katholischen Gesandten in den Abschied genommen. Absch. 460. 1. (1629.) Der Landvogt t>'

bei den katholischen Gesandten darauf au, Gewicht und Maß wieder einmal zu fechten, da dieß seitJahreil nicht mehr gescheheil und bei der dermaligen theuern Zeit für den armen Alaun sehrsei. Mail läßt sich den Antrag gefallen; doch soll der Landvogt dabei sich aller BescheidenheitAbsch. 492. Ii.. (1635.) Da das Getreide in Folge des Fürkauss und der großen Ausfuhr stger je inehr im Preise steigt, halteil die katholischen Gesandten für nothweudig, der zu Bremgartcn i'9^Wochenmürkten eingerissenen Unordnung zu steuern. Der Landvogt wird beauftragt, sich persönl"?^,,Bremgarten zu verfügen, die Mandate und Landsordnungen zu erneuern und den Dawiderha»d^^strenge Strafe anzudrohen. Absch. 753. k. 71. (1635.) Es wird in der katholischen Ortegarten geschrieben, daß die Fürkäufer von Zürich mehr Getreide, als die Ordnungen es gestatten »»und wegführen und dadurch das Land entblößen. Dieser Mißbrauch soll abgestellt werdeil. Absch. 757.15-(1635.) In Folge des Anzugs von Zug, daß zu Beseitigung des Fürkaufs zu Bremgarten es ^Mittel wäre, im Kaufhause eitle bessere Inspektion aufzustellen, läßt man es sich gefallen, Einen a»s