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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1706
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1706 Freie Aemter.

Vögte der Freien Aemter den regierenden Orten eine Anzeige zn machen, wenn sich ein Geistlicher vers^.diese werden dann dafür sorgen, daß derselbe von der geistlichen Obrigkeit bestrast werde. Absch- ^97. (1634.) Wegen des Pfaffen zn Wohle», der gegen Zürich und Bern schändliche Lästerungen ^gestoßen hat, wird verabredet, denselben in beider Srädte Namen auf nächste Tagleistung zu eitleren.es aber ungewiß ist, ob die fünf Orte sein Erscheinen und die weltliche Judicatur zugeben werde», ^jede Stadt auf diesen Fall hin seine Gesandten instruieren. Absch. 695. k. /»8. (1634.) Zur Anklage de-^losen, ehrenschänderischen Lästerpsaffcn zu Wohle» wird von den Gesandten Zürichs lind Berns ei» 'angesetzt. Die beiderseits verordneten Ausschüsse sollen am 14. August (n. K.) vor dein regierende» ^ ^Vogt zu Bremgarten erscheinen. Absch. 698. m. /4s». (1640.) Der Landvogt spricht die Anficht ^daß ein jeweiliger Landvogt die von dem Verwalter zu Hilfikon prätendierten strafwürdigen Sach^Sarmenstorf wie von Alters her zu der Obrigkeiteil Händen beziehen solle, bis durch den Herrn vo»^,.fikon seine Ansprüche darüber begründet würden. Die Sache wird auf Anhalten von Hansbis zur nächsten Tagsatzung eingestellt, auf welcher der Herr zu Hilfikon selbst zu erscheinen hat. - ^931. k. 3<». (1641.) Der Landschreiber zu Luggarus, Johann Melchior Lussi, Inhaber desHilfikon, entschuldigt sich wegen seines Nichterscheinens und bittet um Aufschub der Behandlung ^Sarmenstorf etlicher Gerechtigkeiten halber schwebenden Streites. Es wird ihm willfahrt. .

im Land sein wird, sollen Landammann Diethelm Schorns und Ammaiin Beat Zurlauben den Äug^xder Märchen zu Sarinenstorf einnehmen. Inzwischen läßt man die Aussagen des Landvogtes, desschreibers und des Vogtes zu Sarmcnstorf aufzeichnen. Absch. 953. s. S 4. (1641.) Es wirddaß der Prälat von Muri mehr als ihm gebühre schreibeil lasse. Der Landschreibcr, darüber ^ ^theilt mit, so viel ihm bekannt sei, sei nur eine Sache von dem Gotteshaus verhandelt worden, ^ ^seinem Bedünken dem Landvogt gehört hätte; er meine aber, es werde nicht mehr geschehen. , ^32» (1642.) Der Landvogt und seine Amtleute haben einen Mann zu Eggenwyl wegen UeberZ^,Ueberackern und dergleichen! Fehlern um 1000 Pfd. gebüßt, ihm auch Ehr und Gewehr gcnoin>»<»''^Landvogt und die Amtleute von Baden verlangen nun, daß solches als eine der Hoheit anhängtnach Baden und nicht in das Amt Hermatschweil gehöre. Auf Begehren Berns werden die vo» ^Seiten vorgebrachten Gründe in den Abschied genommen. Absch. 985. oo. 3?4. (1645.)schreiber fragt die Gesandten der katholischen Orte an, wie er sich gegenüber dein Hofmeister Z» ^ ^sclden zu verhalten habe, welcher wegen der zu Wohle,,schwyl dein Hause Königsfeldenetlicher ^ ,gehörigen Gerichtsherrlichkeit das Siegeln, Schreiben und Fertigen sich anmaße. Es wird ihm ge»^'daß er weder das Eine, noch das Andere zugeben, sondern das gewohnte Herkommen handhabe»Absch. 1069. Assx.

o. Proceßsachcn.

Art. 39. (1633.) Der Rechtshandel zwischen den Erben des Pfarrers Villinger vondein Gotteshaus Eschenbach wegen des Gereutes wird wieder in den Abschied genommen, der ^^gebeten, zu einer gütlichen Vereinbarung das Seinige zu thun. Absch. 630. n. 33. (1635.) ^ ^»»Untervogt von Wohle» Landvogt Schneebergers Urtheil in dembewußten Handel" appellatio»^die regierenden Orte auf künftiger Jahrrechnung bringen will und der Landvogt ihn auffordert,anderer Umstünde halber, welche der Hauptsache anhängig sind, die sich aber von derselben nicht ^ ^lassen,abschaffen", so wird dem Untervogt in einem Schreibeil bewilligt, daß der Landvogt Alles