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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1693
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Baden. 1693

^chengutes, 5)Was der Kirche halber für Gcbäu zu verrichten oder des Kirchcnguts halber zu verwalten' soll mit Haider Parteien Verwilligung lind gleichem Gewalt geschehen." 6) Auf das verlangen derfugen möchte, was der in den Knopf des Kirchthurms eingeschlossene Zcdel cnt-unt/' geantwortet, daß er nichts Anderes enthalte, als in welchem Jahre, unter welchem Prälatenu»ter welchen Kirchcnpflegcrn die Kirche erballt wordeil sei. Absch. 909. 189. (1639.) S. Art. 1926. 2.

k. Wurmlos.

in ^ (1638.) Zürich und der Abt zu Wettingcn als Collator zu Würenlos vergleichen sich

^ Sigristendienstes zll Würcnlos folgcndermaßcil: 1) Der katholische und der evangelischeJuck svrtan jeder seinen eigneil Sigrist haben. 2) Der katholische Sigrist behält die zwei

slir die Zwei Stückleiil Wieswachs, welche zu diesem Dienst gehören, die sechs Viertel Kernen

Und ^^n der Uhr; ferner erhält er von den Kirchgcnossen seiner Religion jährlich die Weihnacht-der /^drvte und für die Bestattung einer Leiche ein Brot. Endlich, weil er mehr zu besorgen hat, alsdsäi, w^elische, kann Mail ihm noch zu dein, was er an etlichen Feiertagen von der Kit che wegen cm-^ciut^ ' Kirchcngut eine gebührende Ergctzlichkeit geben. 3) Der evangelische Sigrhl erhält die

selb/-"^^ die Weihnacht-, Oster- und Leichenbrotc, und was sonst von den Evangelischen her fließt, -r rr-ljch^n^? Kirchenschlüsscl und seine Kirchgcnossen einen beschlossenenGhalter" für ihre gottesdienst-pfl ' eMthschaften in der Kirche haben. 4) Beiderlei Kirchgcnossen haben die gleiche Anzahl Kirchen-^d»al deide Pfarrer mit einem Geschworenen von den evangelischen Kirchgenössen wohnen jährlich der^rleibt^ ^irchenrechnung bei; zll dcrsclbeil werdeil auch, wie bisher, Abgeordnete der Würenlos ein-U>ird 6ie»leindcn Otelfingen lind Poppelsen berufen. Nach erfolgter Ratification von Seite des Abtes^nste»"^'" 1^-März (2. a. K.) ein mit drei Siegeln von Zürich, dem Abt und dein Convent versehenesäffend""" ^^tet. Absch. 880. 191. (1639.) In Beziehung auf das den Sigrist zu Würenlos bc-T>a uns die nächste Tagsahung zu Badcil instruiert werden. Absch. 890. ss. 192. (1639.)

U"kath ..^^^lcheil Orte Bericht erhalteil haben, als sollte der Prälat zu Wcttingen mit Zürich wegen desso ^chen Sigrists zu Würcnlos eiileil Accord getroffen haben, lvelcher dein Landfrieden Abbruch thnc,zu "^l>e von den katholischen Gesandten ersucht, eine Copic davon einzuschicken, damit die Sachel-ue Sprache gebracht werde.l könne. Absch. 901. ä. 19S -r. (1639.) Der zwischen dein Prä-

aber^/" ^wttingcn und Zürich wegen des Sigrists zu Würcnlos abgeschlossene Vergleich wird verlesen,Cvs Gesandtcil der katholischen Orte für dem Landfrieden zuwiderlaufend und von schlemmen

liche A.',?^"ndcn. Man nimmt ihn in den Abschied. Absch. W4. ää. 19.1b (1639.) 1. Der päpst-in bricht deil Gesandten der katholischen Orte die Mißbilligung des Papstes darüber aus, daß

aufge,-t,m seiner Jurisdiction, wo früher nur ein katholischer Sigrist gewesen sei, einnkatholsicher

^en das Einkommen zwischen beiden getheilt worden sei. Der Prälat entschuldigt sich gegen

keilen^geordneten Ausschuß damit, daß ihm weder von Seite des Landvogts ^.och der Obr.g-"°'hgedr. Rath ..nd Hülfe zu Thcil geworden sei, so daß er endlich dein wrängen ^>m )s

< "gen habe nachgeben müssen. Ueberdieß gibt er noch fünf andere Beschwerdepunkte e.n. Diese2'Den, ^" Abschied genommen; wider den mit Zürich gemachten Vertrag wird Protestat.o.l eingelegt.

wird zugeredet, ,nit Aufrichtung der Canzel zu Spreitenbach l.inezuhalten und das begehr e"chk Zu mache,,. Absch. 912. oo. 194. (1639.) Der Nuntius Farnese bittet die Gesandten