1692
Baden.
180. (1646.) Der Prälat von St. Blasien wird gelegentlich an die versprochene Aenderung in^Besetzung der Pfarrei Kirchdorf von den katholischen Gesandten erinnert init dem Zusätze, daß dieselbe eerheblichen Ursachen nöthig sei. Absch. 1102. ä.
k. Klingnau.
Art. 181. (1626.) Die von Klingnau, welche an der Stelle ihres vor Jahren mit demStädtchen verbrannten Rathhauses ein neues erbaut haben, bitten um Fenster und Ehrenwappen in °selbe. Ihr Ansuchen wird in den Abschied genommen. Absch. 393. k. 181b. (1631.) Glarus ^ iersucht, seinen versprochenen Beitrag an das Fenster des Rathhauses zu Klingnau zu bezahlen undEhrenwappen zu senden. Absch. 561. x.
x. Mellingen.
Art. 182. (1618.) Die zu Mellingen lassen vorstellen, es falle ihnen schwer, daß derwelchen sie annehmen wollten, sich zuvor zu Baden bei dein Landvogt stellen müsse. Es könne der veintreten, daß ein unkatholischer Landvogt einen solchen bestätige, der anderswo keinen Platz finden w"woraus uamentlich der Jugend Nachtheil erwachse. Weil sie ferner, wenn malefizische Personen eing^'^werden, alle Kosten für die Tortur u. s. w. bestreiten müßteil, so möchte man ihnen die VerlassenschastHingerichteten Personen und was von „lidigen" Erbfällen herkomme als Ersatz zukommen lassen. Dafür Isie erbötig, die Findelkinder, die bei ihnen gefunden werden, auf ihre Kosten im Spital erziehen zu ^während dieß sonst den regierenden Orten obliege. Der Antrag wird in den Abschied genommen. Absch-
Ii. Rordorf.
Art. 188. (1642.) Das Ansuchen um Fenster und Wappen der katholischen Orte ill diebaute Pfarrkirche zu Rordorf wird in den Abschied genommen. Absch. 985. 184. (1643.)meinde Rordorf wiederholt ihr Ansuchen. Absch. 1007. kk. 188. (1644.) S. Absch. 1041. o. ^(1645.) Alan hat der Gemeinde Rordorf letztes Jahr Fenster und Wappen in ihre neu erbaute K" !bewilligt, sich über die Beiträge aber noch nicht erklärt. Man ist nun der Ansicht, daß jedes Ort 10geben und daß diese Taxe künftig für alle Kirchen gelten solle. Dieses Ansuchen wird in den Absch^nommen, damit genannter Gemeinde ein endlicher Bescheid gegeben werden könne. Absch. 1069.
i. Spreitenbach.
Art. 187. (1638.) Die von Spreitenbach haben an der Stelle ihrer alten Capelle eine ^ßere erbaut. Der Prälat von Wettingen, Gerichtsherr und Cvllator daselbst, bittet die katholische"^um Fenster und Wappen. Das Gesuch wird in den Abschied genommen. Absch. 864. u. 188. ^ ^Zur Schlichtung von Streitigkeiten, welche zwischen den Katholischen und den Evangelischen zu Sprei^" ,in Folge des neuen Baues der Kirche entstanden waren, treffen Zürich und der Prälat vonals Gerichtsherr und Collator zu Dietikon und Spreitenbach folgende Uebereinkunft: 1) Den Kalh" .wird der äußere Altar in der Kirche zugelassen, doch unter der Bedingung, daß der innere im Chor ^das Chor mit keinem Gitterwerk abgeschlossen werde. 2) Die Canzel ist an der einen SäuleChors gegen der Thüre und den Bogen.anzubringen. 3) Jede Partei soll in dieser Kirche ihren ' ^dienst, ohn evon der andern daran verhindert zu werden, verrichten können. 4) Den Katholischen ist g0'in der Kirche „den Passion" zu malen und eineil Opferstock zu setzen, doch mit gebührender Scho""'^