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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1684
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1684

Baden.

ä. Wettingen.

Art. 127- (1618.) Der Prälat von Wettingen ersucht abermals, ihn: gleich andern Prälate»'den Vogteien die Rechnung seines Gotteshauses zu erlassen. Er sei erbötig, das gewöhnliche Rechnung^wie bisher zu entrichten, das man Schirmgeld oder auch anderswie nennen möge. Für dickmal wird >,die Rechnung erlassen, er hat aber die ordentliche Rechnungsforderung zu entrichten. Wie man sich>'^seinethalbcn benehmen wolle, wird rokoronäum genommen; ebenso die letztes Jahr wegen MißvcW'nissen zwischen dem Prälaten und den Amtleuten der Grafschaft Baden geinachte Moderation, obgleichdieselbe in aller Ordnung und dem Urbar der Grafschaft Baden nicht widersprechend findet. Die ^Verständnisse betrafen die Ausübung der hohen und der Niedern Gerichtsbarkeit. Absch. 24. in. 123.Da der Visitator von Lützel gar seltsame Sachen bei der Visitation zu Wettingen gesehen hat, soll imvon Uri, Schwyz und Nidwalden ein Schreiben dem Cvncept von Lucern gemäß dorthin abgesandtAbsch. 488. o. 129. (1629.) Lucern theilt den übrigen Gesandten der fünf katholischen Orte mit,für Bericht es in Beziehung auf das Geschäft mit dem Gotteshaus Wettingen eingeholt habe.entnimmt daraus, daß der Prälat und Eonvent sich noch nicht genähert haben, und schickt deßhali' ^Abgeordnete nach Wettingen, welche unter dem Schein Bericht einzuholen, sich alle Mühe geben solle», ^Anstände zu beseitigen, ohne das Geistliche zu berühren. Jedes Ort soll auch nachsehen, was darübckden Eanzleien vorhanden sein möchte. Absch. 492. b. 139. (1630.) Auf den Bericht des Landsch^ ^zu Baden, daß im Kloster Wettingen Zwiespalt herrsche, wird von den katholischen Gesandten fürachtet, an den General des Ordens zu schreiben und ihm des Gotteshauses Ruhestand bestens zu empl^ ^Auf die nächste Tagsatzung sind die Gesandten über diese Angelegenheit zu instruieren. Absch-131. (1634.) Mit Mißfallen vernimmt man, daß etliche Gesandte vergangenen Herbst zn Bade»Prälaten zu Wettingen nicht allein im Klosterüberlegen", sondern sich auch mit dem gewöhnlichen .tivnsgelde, welches sonst auf die Jahrrechnung erlegt wird, nicht begnügt und vor des neuen P" ^Confirmation zu nicht geringen: Schimpf der Herren und Obern noch einmal gefordert hätten.katholischen Orte soll künftig dafür sorgen, daß diese Unbescheidcnheit nicht mehr vorkomme, sonder» ^jeder Gesandte sich mit der Necognition, wie von Altem her, begnüge. Absch. 708. n. 132. ^Das Schreiben des Prälaten von Wcttingen, betreffend die auf der Jahrrechnung zu Baden bcfi» .Theilung des Waldes Tägerhard zwischen den Gemeinden Wettingen, Würenlos und dem Gotü'^Wettingen wird von den katholischen Gesandten in den Abschied genommen. Absch. 1026. g.

s. Vermastist in Zurzach.

Art. 133. (1625.) Was dei: Streit mit dein Bischof zu Constanz wegen Belehnung der ^ ^und Chorherrenpfründe zu Zurzach betrifft, so wird man zuerst sich erkundigen, was für Recht demvvgt zn Baden im Rainen der Obrigkeiten von Alters her gebühre, und dann diese GerechtigkeitSonst ließe man sich gefallen, daß eine billige Taxe gemacht würde, was dein Landvogt zu Bade» chder Belehnung eines Ehorherrn und anderer Aeinter an: Stift zu Zurzach gehören solle. Absch-134. (1626.) Die Gesandten der fünf katholischen Orte sollen des Herrn Johann Muheim d»»eingedenk sein, welcher als Chorherr zu Zurzach eingesetzt wvrdei: ist, und wegen dessei: der verstor^'^schof von Constanz ein Schreiben hat ergehen lassen. Absch. 386. k. 133. (1626.) Wegen desstreitige«: Canonicats, worüber Alt-Landvogt Aufderinaur weitläufig berichtet hat, wird Luccrn i>» ^