1678
Baden.
die Sache nicht zur Ausführung gekommen, sondern blos von den Geistlichen und den Gerichtsherren,
man anzulegen bedacht gewesen sei, als ein Auskunftsmittel vorgeschlagen worden sei. Diesen Borschshabe er aber nicht angenommen. Absch. 849. Ic. (1638.) Der Landvogt fragt die Gesandte"
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fünf katholischen Orte an, wie er sich in Betreff der Wachen, der aufgefangenen Munition des HerO ^
Bernhard und des init Getreide beladenen zu Klingnan aufgehaltenen Schiffes zu verhalten habe. Es ^dem Landvogt unter Verdankung seiner Thätigkeit aufgetragen, mit Aufstellung der Wachen fortzuf"^'und der früher gemachte Vorschlag einer auf Geistliche und Weltliche zu legenden Abgabe gutgeheißen!sich dagegen widersetzt, soll sofort namhaft gemacht werden. Die aufgefangene Munition und diewerden als den Obrigkeiten verfallen erklärt; die Maaren sind mit Nutzen zu verkaufen. Das zu Klings
angekommene Schiff mit dessen Inhalt soll der Landvogt in Gewahrsam zu der Obrigkeit Händen
da man es der Erbeinigung in dergleichen Zeitläufen nicht gemäß findet, Schiffe in der Weise durchpa»^zu lassen, wie das zu Klingnau aufgehaltene. Endlich wird dein Landvogt, trotz den gegen ihn vorge ^menen Drohungen, sowie auch den Amtleuten überhaupt befohlen, dem, was die Abschiede vorschreibe" ^die Obrigkeiten befehlen, nachzukommen. Absch. 850. u. (1638.) Die Bewachung der Grenz^
Grafschaft soll man fortdauern lassen. Damit man desto besser Ordnung halten könne, sollen der La"
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und die Amtleute die früher beschlossene Auflage auf die geistlichen und die weltlichen Gerichtsherren ^Unterthanen zu beständiger Unterhaltung von 200 Mann fortbestehen lassen, jedoch dafür sorgen, ^ ^den Wachen alle mögliche Discretion gebraucht werde. Es wird auch der Gedanke angeregt, in denVogteien überhaupt eine durchgehende Auflage zu creicren, um daraus eine armeö volnnto von 3000 ^ ^
Mann zur Vertheidigung des Landes aufzustellen. Basel, Svlothurn und Schaffhausen erinnern ^
an die Hülfleistimg und den Zuzug, dessen sie benöthigt sein könnten. Alan läßt es bei den frühes
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klürungen bewenden, also daß jedes Ort auf ergangene Mahnung zu ziehen gerüstet sein soll. Absch-
Mk. (1638.) Der Landvogt berichtet von der gefährlichen Lage, in welcher die Festung Breisach Iund begehrt Nath, wie er sich zu verhalten habe, wenn sie übergehen sollte. Es wird ihm von de" ,tischen Gesandten befohlen, daß er zuverlässige Kundschafter sich verscbaffen, die nothweudigen Wache" b .aufstellen, überhaupt die erforderlichen Maßregeln zur Sicherung des Landes treffen solle. Sollteverloren gehen, so habe der Landvogt sogleich nach Zürich zu berichten, daß nöthige Vorsorge get^
werde, wenn etwa die Armee nach den Blinden ihren Marsch nehmen sollte, damit die Untertha»e"wie früher beim Durchzug Rohans, geschädigt würde». Ferner habe er sogleich, wenn Breisach
gangen sei. Lucern davon in Kenntniß zu setzen, damit es eine Tagleistung aller katholischen Ollemcnberufe. Endlich möchte Schwhz eineil qnalificierten Mann als Landvogt »ach Sargans lväh^
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für zuverlässige Kundschafter sorge und nichts zur Sicherstellung der Pässe versäume und von de>"der Festung bei der Zvllbrttcke zu erfahren suche, was man daselbst in Bezug auf den beabsichtigte" ^zug zu thlui gesonnen sei. Absch. 879. o. (1639.) Da die verlautenden Drohungeil na>ne>ll
Grafschaft Baden und besonders dein Gotteshaus Wettingen lind den übrigen Gotteshäusern ge^'"
so wird von den Gesandten der fünf katholischen Orte dem Landvogt und den Amtleuten befohlen, .^>
zu sein, gute Kundschafter anzustellen und dafür zu sorgen, daß man auf jeden Fall gerüstet sel.
demselben Sinne wird auch mit dem Schultheiß der Stadt Baden geredet; insonderheit soll für v" ^stellung der Brücke zu Kaiserstuhl gesorgt werde». Bei sich mehrender Gefahr sind die Hochwachtr" ^richten, daß sie des Nachts durch Feuer, am Tag durch Nauch Signale geben können. Absch- '