Baden. 1 677
Da ^ Fähnlein gehabt haben, soll mau sich zu Baden berathcn. Absch. 150. I?. 81. (1621.)
^tzgleicl^' Mellingen wegen der letztes Jahr bei ihnen aufgestellten Wachen noch etwas Geld ansprechen,^ s»^" ^ Landvogt wegen eines mit Frucht beladencn Wagens, der ebenfalls dahin gebraucht worden^hrreu^^ Landvogt aufgetragen, diese Posten (im Ganzen 300 Kronen) zu bezahlen und sich bei derwird s.' Baden aus dem burgundischen Erbeinigungsgeld wieder bezahlt zu machen. Jedes Ort
llig. ^sandten nach Baden Befehl crtheilcn, daß dem Landvogt dabei kein Eintrag geschehe. Absch.
dem (1021.) Wegen Bezahlung der Ansprache derer von Mellingen und in den Freien Aemtcrn,schrie, Zu Baden auferlegt wordeil ist und für ein Ort 60 Kronen betragt, soll jedes Ort seine
Absch ^^"Aligung nach Luccrn schicken, damit der Landvogt sie bei der Jahrrechnung vorlegen kann,a» ^ ^ 8zj. (1621.) Jedes Ort wird nochmals ersucht, seine Stimme, betreffend den Kostcnersatzluccrn ' - ^'^^0en ^ad ku den Freien Aemtern namentlich für vorgestreckten Proviant lind Munition, nachwichen 1"5. ck. 8 't. (1633.) Auf eine Snpplication der geistlichen und der wclt-
'"ehr ^krd geantwortet, daß man sich der Eommandanten halber, bts die Ruhe wieder etwas
^rdeii gedulden müsse! die Kosten sollen auch männiglich den Gütern nach vcrtheilt
einer si„i s.(1634.) Schultheiß Schnors von Baden und der Landschreiber stellen inUnd ff die Rothwcndigkeit vor, Borsichtsmaßregeln gegen einen plötzlichen Ucbcrfall der Grafschafteinf f" Z" treffen. In Folge dessen wird Luccrn ersucht, eine Person zu wählen, welche
^)olischr„ ^ vorstellen könne, und dieselbe mit Bollmacht zu versehen. Ferner sollen im Namen der^Ache imAusschüsse aus der Grafschaft Baden und den Freien Aemtern insgeheim aufgestellt werden,^cht halt ^ sofort in Function treten können. Ucberdieß soll jedes Ort 200 Mann in Bereit-en wird'' ein Bersammlungsplatz angewiesen wird. Der Beschluß, den jedes Ort deßwegenA,»A förderlichst Lucern zur Kenntniß gebracht werden. Absch. 675. in. LK. (1634.) Da^esandw^'' ^bercvmmandant zu Baden, berichtet, daß die Gefahren daselbst sich mehren, so wird von^asthrr Jm"^" katholischen Orte dem Landschrciber zu Baden befohlen, daß er dem Hauptmann Hansofein ordentliches Patent ausstelle, damit er dem Hauptmann Balthasar Zimmer-^cchlen öem Eommandanten zu Coblenz, assistiere; beiden solle er ihren Amtssold pünktlich!^ben 1- 87. (1034.) Um die Stadt Baden desto besser sicher zu stellen, ist verordnet^ssen ^erichtsherren Grafschaft ein bestimmtes Quantum Früchte und Wein in die StadtAri 0o„ "ber die Herren von Roll sich bisher dessen geweigert haben, werden die Gesandten vonZu katholischen Gesandten ersucht, dessen eingedenk zu sein und ihre Herren und Obern^i<1. ^U'ögen, daß sie die Herren von Roll durch ihr obrigkeitliches Ansehen zur Gebühr anhalten.
Privau ^1036.) Da mau bestimmte Nachricht hat, daß heimlich Werbungen für fremde Fürsten^ La»do" '^""eu betrieben werden, so beschließen die katholischen Gesandten nachdrückliche Mandate an^ H»w? ^ Grafschaft Baden und der Freien Aemter ergehen zu lassen, daß, wer sich ohne NorwisseuAö37.) ^^B'ng der Obrigkeiten anwerben lasse, sich einer schweren Strafe aussetze. Absch. 772. x. 8?»."» Falle u "" ^"dwgt und den Aintleuten wird befohlen, die Pässe allenthalben wohl zu verwahren undDickel, ^'vas begegnete, Zürich und andere Orte bei Zeiten davon in Kenntniß zu setzen, um Hülfe
Akbsch- 823. 5. ?»«». (1638.) Bern theilt Zürich mit, daß der Laudvogt auf die^ kri^a" ' Zehnten, Bodenzinse und dergleichen Einkünfte in der Grafschaft haben, eine monat-"tributivn von 500 Kronen gelegt haben solle. Der Landvogt, zu Rede gestellt, erklärt, daß