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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1672
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Baden.

zuführen begehren und deßhalb mit Bern, Solothurn und Freiburg bereits übereingekommen sind, wir?von einem Wagen eine halbe Krone als Geleit auferlegt. Absch. 95. a. 311. (1634.) Weil die Geleit?büchsen dieses Jahr nicht so viel ertragen haben, wie jedermann vermeinte, nnd doch der Paß, besonder?dnrch Baden, bei Mannsdenken niemals stärker gebraucht worden ist, so befiehlt man, die alten Geleitsrödclund nicht die 1620 gemachte Moderation in Anwendung zu bringen und beim Eid das Geleit von jedermann nach Inhalt derselben zu nehmen. Man soll auch beförderlich darüber instruieren, ob man das Gelc'tnicht auch, wie die Zollbüchsen jenseits des Gebirgs, verleihen wolle. Absch. 694. KK» (1642.) D?tDolmetscher und der Secrctär des französischen Ambassadors berichten, Schultheiß und Rath der Sta?'Mellingen hätten dem Ambassadvr und der Frau Ambassadorin mit großer Unbescheidenheit wider allewohnheit Zoll abgefordert und mit Schließung der Thvre und Bewaffnung großen Despect bewiesen. D?»Schultheiß habe die Bürger mit spöttischem Geschrei dazu ermahnt und der Zoster einem nachkommend?"Lakaien einen Batzen abgenommen mit dem Beifügen, daß er ihm, wenn er mehr hätte, mehr abnelM"würde. Der Ambassadvr werde solches dem König berichten und seine Charge einstellen, bis ihm fürDespect Genugthuung geschehe. Die von Mellingen, deßwegen citierr, verantworten sich also: sie Hütt?"dem Ambassador wie andern dergleichen Herren das Weggeld nach dem Inhalt ihrer Briefe, 6 Batze» ^Brückengeld, abgefordert. Das Gesinde des Ambassadors habe sich gegen den Stadtschreiber unbesch?^'benommen, und es sei zwischen ihnen zu Streichen gekommen; etliche Burger hätten sich deßhalb bewall"^und die Thore geschloffen in der Meinung, daß des Ambassadors Gesinde Händel anzufangen beabsickM^Alle Ambassadorcn hätten oiescs Weggeld gegeben mit Ausnahme des Herrn Meliand, der dafür ?»»!lKirchenzierdcn versprochen habe. Es wird dem Schultheiß, dem Stadtschreiber, dem alten und dem »c"?"Zoller auferlegt, nach Solothurn zu gehen und nach gethanem Fußfall den Anibassador um Verzeihung 'bitten, auch die abgenommenen 6 oder 12 Batzen ihm wieder zuzustellen. Dem Ambassador wird geschru'^'daß die Obrigkeiten und die Mellinger höchlich um Verzeihung bitten, indem es mehr Ignoranz als Bos^gewesen sei, und daß er die Genugthuung annehmen und ihnen verzeihen möchte. Man läßt dieß denAbgeordneten anzeigen. Bevor aber die von Mellingen nach Solothurn gekommen sind, hatte der A>»^sador zurückgeantwortet, daß er die Genugthuung nicht annehmen könne. Man schreibt deßhalb noch»'^an ihn. Nachdem die Mellinger zurückgekehrt sind mit der Anzeige, daß der Ambassador sie gar nicht l'^hören wollen, so läßt man zu mehrerer Demonstration, daß man den Fehler zu strafen begehre, diegenannten Personen in das Schloß Baden in VerHaft bringen und auferlegt ihnen eine Buße vonKronen mit der gnädigen Begünstigung, daß ihnen solches an ihrer Ehre unschädlich sein solle. 6sdieß dem Ambassador mitgetheilt und Solothurn ersucht, bei demselben dahin zu wirken, daß er diese St?"als genügende Reparation erachte. Absch. 985. so. Kl. (1645.) Bei der Theilung der Gcleitsbüä,'^wird berichtet, daß in den vorigen Jahren den abziehenden Landvögten, gleich wie dem nen antretende»der Geleitsbüchse Geld gegeben worden sei. Man läßt es für dießmal dabei verbleiben, nimmt ab?»'den Abschied, ob man es künftig nicht ändern sollte. Absch. 1069. ää.

13. Limmatfischerei.

Art. K2. (1626.) Zwischen den Limmatfischcrn der Grafschaft Baden und denen in der Still?ein Streit erstanden, weil jene behaupteten, diese seien nicht befugt in der Limmat zu fischen. Da »"" .diesem Streite die katholischen Orte ohne Beisein Berns gesprochen hatten, daß es bei dem tl?