Baden. 1665
. ^ ge Jahrrechnung in den Abschied genommen. Absch. 999. oo.
(1643.) Schwyz rügt, daß dem Landvogt von den Gcrichtsherren viel Eingriffe geschehen, und daß
11 ^ Jnstructionsertheilung auf künftige Jahrrechnuug in den Abschied genommen. Absch. 999. oo.
W'n derselben in Beziehung aus das Siegeln, Schreiben und andere Sachen Befreiungen gegeben worden
daß >' Gesandten dazu mitgewirkt hätten, solle es widerrufen sein. — Es wird hierauf berichtet,
Laudu" ^ Dunges vorhanden sei, welches den Obrigkeiten zum Nachtheil gereiche, Anderes, welches demwvrich ^ des Siegelns und der Canzlei wegen des Schreibens Abbruch thue, wiederum Anderes,
ichreib ^ ^ ^ Unterthanen zu beschweren haben. — Man befiehlt daher dem Landvogt und dem Land-alöda, ' Specificativn auszufertigen und selbige den Obrigkeiten zuzuschicken, damit man
besser instruieren könne. Absch. 1007. II. sS. auch Art. 25.)
3. Marchc,»fachen.
vv„ ^ (1641.) Auf Bitte derer von Bremgarten wird dem Landvogt und dem Landschreiber
und Gesandten befohlen, die von den vier Sätzen erkannten Marchsteine zwischen Die-
be» Anderstetten nach dem ergangenen Urtheil zu setzen und darüber nach dem entworfenen Concept4<». ^. ""^ufertigen. wenn gleich der Schiedherr von Zürich Einwendungen machen wolle. Absch. 943. v^.u»d Dictll ^ Landvogt berichtet, daß Zürich einen laut rechtlicher Erkanntniß zwischen Ruderstettenbesohl«, ^ ^"ch^ten Nlarchstein zu ändern beabsichtigt habe. Es wird ihm von den katholischen OrtenAbsch Beginnen zu widersetzen, bis die Sache auf der Tagsatzung zu Baden zur Sprache komme,
herrlich^. ^ ^ (1644.) Vor ungefähr drei Jahren sind im Amt Dietikon zwischen den Gerichts-^>e 6)vtteshauscs Wettingen und der Stadt Bremgartcn etliche Marchsteine durch Ausgeschos-
^idlistz ^ ^ Landvogtes erneuert worden, unter andern einer zu Holenstraß ob der Gasse gegen denber Gass/x' Landvogt Schneeberger von Zürich hat nun diesen Stein ausgraben und unterhalb
^ Gasff leisen in der Meinung, daß der Stein den urdorfischen Gerichten zum Präjudiz oberhalb
^vheff sxi gewesen sei. Da man aber Bericht erhalten hat, daß derselbe m der Grafschaft Baden
berord,,« " ^ ^ ^1^" stehen solle oder nicht, allein die Niedern Gcrichtszwinge betreffe, sodaß dcr^ ^ Landvogt sammt den Amtleuten allen drei Parteien einen Tag bestimmen solle,
""tzesetzt ' nachdein dieselben sich auf einen Augenschein hin oder sonst verglichen hätten, wieder
^aß, der ?Ale. Absch. 1041. x. 18. (1645.) Es tvird berichtet, daß der Marchstein zu Holen-^gt Wörde eingesetzt, seither aber wieder ausgegraben und unten an die Gasse ver-
mag "^1 wieder gesetzt tvorden sei. — Dem Landvogt und den Amtleuten wird der Auf-
ihiien a„s ^^ brei interessierten Parteien bis auf Michaelis einen Tag ansetzen, alsdann mit""setze» Augenschein reiten und den Stein womöglich mit Einwilligung aller drei Parteien wiederwich^ b ^ Einwilligung derselben nicht erhältlich, so sollen die Verordneten bei nächster Gelegenheitgeachtet Absch. 1069. 66. il». (1646.) In Betreff des besprochenen Marchsteincs soll darauf
,1,!""^", daß die regierenden Orte in ihren Rechten nicht beeinträchtigt werden. Absch. 1102. k.ei»e„ z. ' ^ Wegen einer Marchstreitigkeit zwischen den Gemeinden Wettingen und Otelfingen läßt mander einnehmen; wegen der Dichtigkeit des Holzes aber kann man die eigentliche Beschaffenheit
der Gla,^."^ kennen. Es wird deßhalb fiir gut befunden, daß beide Theile in dem streitigen Bezirk anden beid^-"^ ^ Holz weghauen lassen und alsdann die Landvögte von Baden und Regensberg sammtwligen Landschreibcrn nochmals einen Augenschein einnehmen und über das Resultat Bericht