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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1655
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Sargans 1655

">gcn Fuhrleitencn iin Sarganserland bewilligt, auf ihre Kosten eine Gesandtschaft von Zürich, Schwyz,im' ins Land zu erkiesen, welche, mit hinreichendem Befehl versehen, die Sache auszumachen, abge-

Redj, chlll Zu der Gesandtschaft werden von Zürich Scckelmeister Wirz, von Schwyz Landammann

2 Hauptmann Trinkler, von Glarus Landammann Trümpi ernannt. Sie sollen sich den

Abiu Sargaus einfinden; die Instruction wird ihnen von Baden aus nachgeschickt werden,

kandv- ^ (1641.) Es wird erkannt, daß die Zolleinnehmer künftig alle zwei Jahre jedem

War ^bren sollen. Absch. 953. St». (1641.) Kaspar Küechli, Statthalter und des Raths zuden beklagt sich, daß ihm wider alte Gewohnheit von dem Wein, welchen er an seinen eigenen in;» b s?' ^ befindlichen Neben mache, im Sarganserland der Zoll gefordert werde, und bittet, dem ZollerAbick'^ ^^ ^ beim verbleiben lasse. Das Ansuchen wird zu näherer Erkundigung in dengenommen. Ibick. xx.

ltt. Rhein.

gebcnn^' ^ ^ (1618.) Ziachdem die Leute in Sargans mit großen Kosten und Mühen RheinwuhrenWaruz ^urch die letzten Ueberschwcmmungen zerstört worden sind, so werden Zürich, Schwyz undwie Gesandte dahin abordnen, welche mit den sargansischen Amtleuten untersuchen sollen,

(Itzzg)" ^bel öu wehren sei. Dazu sollen sie weder Kosten noch Mühe sparen. Absch. 40. ti I .halber s ".^^valden glaubt, an die Kosten der Abordnung, welche ins Sarganserlaud des Nheinwnhrswerten ^ worden ist, etwas zu bezahlen nicht verpflichtet zu sein, sondern dieselben seien den inte-h^üisa,,^^" aufzuerlegen. Die übrigen Gesandten aber sind der Ansicht, daß man sich in dergleichenAchten zachen nicht trennen dürfe. Absch. 77. t. (1620.) Die Gesandten von Glarus be-

"anientli > ^ Herren und Obern , wie schlecht derjenige, welcher das Fahr am Rhein hat, die Leute unddas ^ ^andvogts Bvten bediene. Absch. 129. s. (1643.) Die Gemeinde Ragaz beklagt sich

wird ^ast unerträgliche Wuhren am Rhein und bittet dcßhalb um Steigerung des Weggeldes.

Bünden fl^^" bewilligt. Ahsch. 1007. (1646.) Es tvird geklagt, daß die von Fläsch in den

^wachten ^ Sarganserland wegen der Rhcinwuhre uunachbarlich verhalten und die deßhalb

Oberst beachten. Man läßt hierüber durch einen Ausschuß mit dem gerade anwesenden

^atheedcn, schreibt auch an den Landvogt von Salis, sowie an Stadtvogt, Werkmeister und^menfeld. Absch. iyg8. b.

ll. ziriegssachc«».

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habe, dex 'd. (1618.) Der Landvogt begehrt Rath, wie er sich gegen Ainmann Zink zu verhalten^W'iltcn "luigkeitlichen Verbot zuwider den Venctianern zugezogen sei. Er soll nach Inhalt des bereitsAllein ^ ^ Wider ihn und dessen Hab und Gut procedieren. Absch. 29. k. (1619.) Lucern soll

^°iben d"s^^^^-.^elrgans im Namen der fünf katholischen Orte als der Mehrheit der regierenden^ Lando" ^ Pulver, Blei und anderm Rothwendigen verseheil möge. Absch. 61. ä. <!7. (1619.)

wifhcj^, j,i°^ ^ Werdenberg hat sich unterstanden, wegen einigen Kriegsvolkes, welches zu Feldkirch sichwllen dies", ^ ^Wtoi Sargans eine Wache aufzustellen. Die nach oen Bünden reisenden Gesandten"8. ^ Ästigen uiw dafür verordnen, daß der Schollberg mit Wachen versehen werde. Absch. 75. o.

Es ist möglich, daß das Löwensteinische Regiment, welches von der Herrschaft Venedig