Sargans 1655
">gcn Fuhrleitencn iin Sarganserland bewilligt, auf ihre Kosten eine Gesandtschaft von Zürich, Schwyz,im' ins Land zu erkiesen, welche, mit hinreichendem Befehl versehen, die Sache auszumachen, abge-
Redj, chlll Zu der Gesandtschaft werden von Zürich Scckelmeister Wirz, von Schwyz Landammann
2 Hauptmann Trinkler, von Glarus Landammann Trümpi ernannt. Sie sollen sich den
Abiu Sargaus einfinden; die Instruction wird ihnen von Baden aus nachgeschickt werden,
kandv- ^ (1641.) Es wird erkannt, daß die Zolleinnehmer künftig alle zwei Jahre jedem
War ^bren sollen. Absch. 953. St». (1641.) Kaspar Küechli, Statthalter und des Raths zuden beklagt sich, daß ihm wider alte Gewohnheit von dem Wein, welchen er an seinen eigenen in;» b s?' ^ befindlichen Neben mache, im Sarganserland der Zoll gefordert werde, und bittet, dem ZollerAbick'^ ^^ ^ beim verbleiben lasse. Das Ansuchen wird zu näherer Erkundigung in dengenommen. Ibick. xx.
ltt. Rhein.
gebcnn^' ^ ^ (1618.) Ziachdem die Leute in Sargans mit großen Kosten und Mühen RheinwuhrenWaruz ^urch die letzten Ueberschwcmmungen zerstört worden sind, so werden Zürich, Schwyz undwie Gesandte dahin abordnen, welche mit den sargansischen Amtleuten untersuchen sollen,
(Itzzg)" ^bel öu wehren sei. Dazu sollen sie weder Kosten noch Mühe sparen. Absch. 40. ti I .halber s ".^^valden glaubt, an die Kosten der Abordnung, welche ins Sarganserlaud des Nheinwnhrswerten ^ worden ist, etwas zu bezahlen nicht verpflichtet zu sein, sondern dieselben seien den inte-h^üisa,,^^" aufzuerlegen. Die übrigen Gesandten aber sind der Ansicht, daß man sich in dergleichenAchten zachen nicht trennen dürfe. Absch. 77. t. (1620.) Die Gesandten von Glarus be-
"anientli > ^ Herren und Obern , wie schlecht derjenige, welcher das Fahr am Rhein hat, die Leute unddas ^ ^andvogts Bvten bediene. Absch. 129. s. (1643.) Die Gemeinde Ragaz beklagt sich
wird ^ast unerträgliche Wuhren am Rhein und bittet dcßhalb um Steigerung des Weggeldes.
Bünden fl^^" bewilligt. Ahsch. 1007. (1646.) Es tvird geklagt, daß die von Fläsch in den
^wachten ^ Sarganserland wegen der Rhcinwuhre uunachbarlich verhalten und die deßhalb
Oberst beachten. — Man läßt hierüber durch einen Ausschuß mit dem gerade anwesenden
^atheedcn, schreibt auch an den Landvogt von Salis, sowie an Stadtvogt, Werkmeister und^menfeld. Absch. iyg8. b.
ll. ziriegssachc«».
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habe, dex 'd. (1618.) Der Landvogt begehrt Rath, wie er sich gegen Ainmann Zink zu verhalten^W'iltcn "luigkeitlichen Verbot zuwider den Venctianern zugezogen sei. Er soll nach Inhalt des bereitsAllein ^ ^ Wider ihn und dessen Hab und Gut procedieren. Absch. 29. k. (1619.) Lucern soll
^°iben d"s^^^^-.^elrgans im Namen der fünf katholischen Orte als der Mehrheit der regierenden^ Lando" ^ Pulver, Blei und anderm Rothwendigen verseheil möge. Absch. 61. ä. <!7. (1619.)
wifhcj^, j,i°^ ^ Werdenberg hat sich unterstanden, wegen einigen Kriegsvolkes, welches zu Feldkirch sichwllen dies", ^ ^Wtoi Sargans eine Wache aufzustellen. — Die nach oen Bünden reisenden Gesandten"8. ^ Ästigen uiw dafür verordnen, daß der Schollberg mit Wachen versehen werde. Absch. 75. o.
Es ist möglich, daß das Löwensteinische Regiment, welches von der Herrschaft Venedig