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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Sargans.

der Ausschüsse beider Theile aufgesetzten Accord anzunehmen ersucht und ein gleiches Ansuchen auch l>"Psäfers gestellt werde. Die Gesandteil von Uri sind ohne Instruction dafür, stelleil aber die Beistimmtihres Ortes, sowie auch Nidwalden, in Aussicht. Absch. 1075. n.

». Straßen.

Art. 32. (1628.) Im Jahre 1626 war in dem damals waltenden Streit zwischen denen ^Ragaz eines Theils und denen von Sargans, Mels und Nilters andern Theils wegen der Fuhr vonstadt gen Malails, Chur und andere Orte ein Urtheil ergangen, daß, was sie zu Wallenstadt geladen,weiter dann gestracks in die Susi geil Nagaz geführt und daselbst abgeladen werden solle. Weil de>>von Sargails und Mels solches aus vielen Ursachen beschwerlich fällt, so stellt Philipp Marca von ^im Namen derselben das Ansucheil, man »lochte diese Erkannt,,iß wieder aufheben und sie bei vorigenchen verbleiben lassen. Die von Ragaz dagegen wünschen, daß das Urtheil aufrecht erhalten werde. ^gleich unter Andern« gesagt wird, daß man 1626 nicht recht informiert gewesen lind diese ErkanntnißLande schädlich sei, so will man doch keine Aendernng daran vornehmen. Dein Landvogt wird bestydafür sich zu bemühen, die Parteien gütlich zu vergleiche!'.. Wenn nichts auf gütlichem Wege ausg^ ,werden kann, will man die Obrigkeiten davon berichten, welche alsdann ihren Gesandten auf erstenössische Zusammenkuuft Befehl geben werden, wie sie sich hierin zu verhalten haben. Absch. 470. l-(1640.) Der Landvvgt Bartholomäus von Deschwanden bringt vor, die Erhaltung der Straße am >2^erfordere große Kosten, der Zoll aber vermindere sich, weil die Kaufmannsgütcr zu Rheineck über denlvie auch von St. Gallen jenseits über die Steig geführt werden, und dazu noch den jenseits Gelegenen ver ^ ^wird, Güter herwärts über den Rhein zu fertigen. Die Sache wird in den Abschied genommen. Absch- ^ !

<>. Zoll nnd Geleit.

Art. 3A. (1625.) Das den Sargansern vor dreiundzwanzig Jahren bewilligte WeggeldBatzeil wird bestätigt. Die von Rheineck, welche sich darob beschweren, verlangen das Gegenrecht. Zsie dafür nie eine Bewilligung gehabt, so wird die Sache all roksrenäum genommen. Mit Bezug ^schlechte Straße am Schollberg und an andern Orten wird dein Landvogt befohlen, solche in Ehren zu ^daß jedermann sie braucheil könne. Absch. 365. o. 33. (1636.) Die von Sargans und Mels ^durch ihre Abgeordneten einen den 12. März 1602 zu Baden der Fuhrleute oder des Weggcldsausgestellten Brief vor und begehren dabei geschirmt zu werden. Die von Wallenstadt und RoB'^jschweren sich aber, daß die von Sargans und Mels die Bestimmungen desselben weiter, nämlichdie Einheimischen ausdehnen wollen, während dieselben nach ihren, Dafürhalten allein auf diebezogen werden sollten, und dann auch darüber, daß sie meinen, daß die von Wallenstadt und RagaZWeggeld einzuziehen schuldig seien. Sie begehren deßhalb, daß man sie bei den alten Rechtsamen mst ^und solche Neuerung beseitigen möchte. Es wird dein Landvogt geschrieben, Information emMi^dieselbe den Obrigkeiten mitzuthcilen. Absch. 788. in. 3<i. (1637.) Redner Wüst von Zürich ^sich iin Namen der Conduttieri d'Annone, Volpi und Lorenzi über eine neue Auflage, welche dieSargans und Mels auf deren Waaren geschlagen, nämlich 10 Kreuzer vom Saum. Die Beschwer^in dcil Abschied genommen, damit die Obrigkeiten ihre Gesandten auf nächste Jahrrechnung inst'"^können. Absch. 810. I. 37. (1638.) Denen von Sargans und Mels wird auf ihr Ansuchen