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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1644
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1644

Rheinthal.

Hans Jörg wider der Obrigkeit Willen ans dem Land gefordert hat, erlegen. Kann er aber etwas ^rechmnig an Fenster und Ehrenwappen bei den gnädigen Herren erbitten, so ist es ihm zugelassen. Ibiä- ?178. (1620.) Andreas Heer zu Thal bittet um Fenster und Ehrenwappen in sein ncuerbautesAbsch. 129. Ii. 177. (1626.) Anton Kuhn, Wirth zur Krone in Rhcineck, bittet um EhrenwappcnFeirster in fern init großen Kosten erneuertes Wirthshans. Weil das Haus an den Grenzen gelegensowohl von Einheimischen als Fremden stark besucht ist, so hofft man, die Obrigkeiteil werden dem nichtziemlichen Begehren willfahren. Absch. 404. 178. (1627.) Anton Kuhn zur Krone in Rheineck bbei den letztes Jahr daselbst gewesenen Gesandten um Fenster mit der Obrigkeiten Ehrenwappen angehtAbsch. 422. o. 179. (1629.) Den Junker Giel zu Rosenberg läßt man auf nächste Tagleistung citi""'damit er wegen der von dem Landvogt durch eingelegten Proceß eingeklagten großen Jnsolentien undbiihrlichen Verübuugcn sich verantworte. Zu besserer Information soll der Landvogt jedem Ort ei>n - ^schrift des Processes überschicken. Absch. 517. I. 189. (1641.) Das Gesuch des Stadtschrcibers ^Rhcincck um Schild und Fenster in sein neu erbautes Wirthshans wird in den Abschied genommen.956. xp. 181. (1644.) Der Landvogt, begleitet von dein sanctgallischen Vogt auf Blatten, beru'^was sich mit Ammann Hans Dietschi von Oberried zugetragen hat, in Folge dessen er veranlaßt 'sei, einen Jnguisitionsproceß wider ihn einzuleiten, und bittet, weilungleiche Reden" darüber gehört'"den, um Rath. Da sich Dietschi zu rechtfertigen anerboten hat, wenn man ihin sicheres Geleit hin u»d"zusage, die Klagpnuktc schriftlich zustelle, ihm Zeit zu seiner Vertheidigung gönne und ihm dieseiner Güter im Rheinthal gestatte, so wird ihm von den Gesandteil der fünf katholischen Orte det"Gallustag als Termin angesetzt. Der Landvogt wird ermahnt, von seinem richterlichen Ainte sich ^zu vergeben. Absch. 1044. i. 182. (1644.) Zug begehrt, daß man den Landvogt nicht hinbe"'^.gegenüber Hans Dietschi sein Amt zu vollführen und seine Schuldigkeit zu leisten. Absch. 1045. i. ! ^(1644.) Zu Austragung des Handels des Annnann Dietschi von Oberried hat Zürich eine Confer6b ^den 16. November n. St. nach Altstütten ausgeschrieben. Die Gesandteil der katholischen Orte sind"'gut, daß die nach Frauenfeld reisenden Gesandten auch diesen Handel austragen. Und weil die si>^ .sanctgallischen Amtleute iu dergleichen Fällen sichsehr ernsthaft und nachgrüudig zeigeil", so sind dieund Oberil der fünf katholischen Orte der Meinung, daß man von ihren Rechten nichts vergeben ^ ^und daß man namentlich bei dem dermaligen Vorfalle ihre Autorität ausrecht erhalten müsse. Absch-184. (1644.) Nachdem die Befugniß des Beisitzes der sanctgallischen Abgeordneten anfangs in ^gezogen, schließlich aber derselbe gestatter worden ist, bringt der Hofcanzler des Fürstabtes von St. ^ !vr. Johailil Härder, im Namen der Hofleute von Kricseren und Oberried gegen den HofmannDietschi vielfältige Klageil vor, daß er die Kirchen und Gottesgüter um 2476 Gulden geschadigt, deinHaus St. Galleu 9 bis 10 Todtfälle, bei 20 Erbfälle Hinterhalten, Wittwen und Waisen bedrängt, ckcirliche Bußen an sich gezogen und Nvthzwang begangen habe. Nach Anhörung der Parteien wirdMan hat nicht finden können, daß Aminann Dietschi den Kirchen etwas Hinterhalten, sondern aus d"' ,gelegten Rcchiinngeii u. s. w. hat man ersehen, was er deßwegen empfangen und hinwiederum ausg^,hat. Wenn er dabei etwas schuldig verbleibt, soll er dasselbe bezahlen, wie er sich denn hiezu ^gutwillig anerboten hat. 'In Bezug aus dieNothzwänge", deren der Ämtmann angeschuldigtnichts bewiesen worden, weßhalb man ihn für entschuldigt hält. Was von den Hofleuten zu Krieser"' ^Oberried, wie auch von andern Personeil in Bezug auf Käufe, Verkäufe, Lehcnschulde», Zehrung"''