Rheinthal.
1641
l7. Locales.
a. Altstätten.
(1648.) Ein durch Landammann Schlüpfer vorgelegtes Memorial der Gemeinde Alt-welches vier Beschwerdepunkte enthält, wird dem Abschied beigelegt. Absch. 1143. i. IZk.. ) Ails einer Schrift, welche Schwyz verliest, ersehen die katholischen Gesandten, was die unkatholi-Bürger zll Altstätten gegen den Fürstabt lind das katholische Wesen zu erstreben suchen, nämlich daßvicl^ ^ Katholischen zuin Stadtammannamt zugelassen, daß in den Stadtrath und das Gericht gleichvv> ^"^^schc als Katholische genommen und endlich, daß Politica vor der ganzen Gemeinde, nichtdam' verhandelt und entschieden werden sollen. — Man nimmt diese Ansprüche in den Abschied,
in ^ ^ Obrigkeiten ihre Gesandten ans die Cvnferenz nach Baden instruieren und, wenn die Petentenc» Orten sich meldeil, sie abweisen können. Absch. 1157. <1. (Man sehe auch Art. 159.)
I). Marbach.
(1641.) Die Evangelischen zu Marbach beschweren sich über neue Prätensionen desianien ^ Gallen wegen des Beisitzes bei ihren Kirchcnrechnungen, wegen Mißbrauchs ihres gemcin-
Be^^^^"stutes boil Seite der Katholischen, wegeil des ihnen versagten Zugangs in die Custorei ohne'ielii des Priesters und wegen des Titels „Unkatholisch". — Die Gesandten von Zürich, evangelisch
"ud Appenzell A.RH, beschließen, eine Gesandtschaft deßwegen an den Prälaten von St. Gallen' "Wen. Absch. 956. m.
e. Oberricd.
Gemeiildc Oberried, welche ein neues Rathhaus gebaut hat, läßt durch den!)gJ nn^ heilster Uild Wappen anhalten. — Das Gesuch wird in den Abschied genommen. Absch.
<l. Rheineck.
^'gei/^' Alis das Nathsbcgehren des Gesaildteil von Appenzell der Geincindc Rheineck
scu Bescheid, daß die Rheinccker, weil ilvch nichts Obrigkeitliches an sie gelangt ist, die Sache
^'dai,k ^ sondern warten sollen, bis etwas an sie gelangen werde. Alsdann könneil sie wohl einen
""b ferner zu Nathe gehen. Der Gesandte von Appenzell wird auch zu berichten wissen,der ^Aicferung des bewußten Reverses der Gemeiildc Altstätteu halber gut befundeil wordeil sei, in^Nen ^ ^ Altstätteil bis mif wcitern Bescheid zliträglicher sei, durch eineil bcnach-
(163z ^ ^^'Ken versehen zu werden, als den Gottesdienst auswärts zu besuchen. Absch. 553. o. lky.Ahnten ^ Rheiileck stellen folgende Verlangen: 1) daß ihnen gestattet werden möchte, den Wcin-
Zü 5uchsloch, der sollst zu Händen der Kirche zll Thal bezogen werde, an die Capelle zu Rheineck
Orte,; ^ ihnen erlaubt werden möchte, da das Rath- und Gredhaus ihnen und den regierenden
^ gehöre, die Gredmeister und Factoren aus ihrer Bürgerschaft zu nehmen; 3) daß die
^'chen ^ ^ Jahrinärkten privilegicren möchteil. Die Gesandten, ohne Instruction, nehmen diese An-Uild ^^uonäum auf die nächste Jahrrechnung. Absch. 628. w. tkl. (1640.) Die Kugclwiesestehet r ausgeschlagencn Gärten, welche die Gemeinde Rheineck bisher um 6 fl. 12 kr. zu Lehen
werden mit Ausnahme des Gartens, der dem Landschreiber von Amts wegen gelassen wird, der