Nheinthal. 1637
^ ^ ^k>alten möchte, welcher lm betreffenden Falle mit seinen Diensten aushelfen könnte. Replik der Ab-Ilsclen'^" Fürstabts. — Endlich bringt der Landvogt einige allgemeine und specielle Klagen der katho-^ Nbeinthaler vor. Dagegen eröffnet Zürich die vielen Beschwerden von Seite seiner Religionsgenossen.die»e^^ stch Handlungen befinden, welche gegen den Landfrieden verstoßen und demnach Strafe ver-
P .^k)ält der Landvogt den Auftrag, die Fchlbaren nach Gebühr zu bestrafen. — Am Schlüsse dieserdie verlangt Zürich nochmals eine kategorische Erklärung auf die Generalfrage in Beziehung auf
Ta. "'^ung der Prädicanten und gibt zu verstehen, daß, wenn dieselbe nicht erhältlich sein sollte, es die"Me Freunden und den unparteiischen Orten klagen und, wiewohl ungern, sich des Rechtes behelfenschick ^ katholischen Gesandten erwidern, sie seien der Ansicht, daß man jetzt, da man die ver-c»i o Parteien angehört habe, eine Entscheidung geben sollte; sie stellen aber vorher noch die FrageDie „ ' es die Briefe und Siegel, die Abschiede und Verträge, Sprüche und Verkvmmnisse anerkenne.
Gesandten erklären, daß sie sich in nichts einlassen können, bevor die von ihnen gestellteder c>> ^ beantwortet sei. In Folge dessen werden die vorgetragenen Klagen und Antworten zu Händen^ ^ Obern in den Abschied genommen. Die katholischen Gesandten sehen unter so bewandtcn5heil ^ Beilegung des schwebenden Streites lind zu Verhütung künftiger Späne eine freundliche"P beider Landvgteien, Thurgan und Rheinthal, als das zweckmäßigste Mittel an, was sie auch bereits^l'scl' k ^ ^^Msprochen hätten. Zugleich erklären sie sich nicht einverstanden mit der Weitläufigkeit des(5;^^' Man sehe auch im Abschnitte Landgrafschaft Thurgau, Art. 316o. 3225.) Ibiä.aa. 137.Schild ^ AMmzellcr von Außerrhoden, welche nach St. Margarethen pfarrgenössig sind, legen eine'»an vor, wie man mit ihnen eine Zeit her umgegangen sei, und was fiir untaugliche Prädicantenselbst ^ "ufgedrungei! habe. Sie bitten, man möchte ihnen gestatten, bei einer Vacanz ihren PrädicantenHüllet !vic sie es vor 1595 gekonnt Hütten, in welchem Jahre ohne ihr Wissen und hinter ihremü»e neuer Vertrag zu ihren Ungunsten errichtet worden sei, oder daß sie doch wenigstens dem FürstabtPerson präsentieren dürfen, die derselbe zu bestätigen habe. I5iä. 55. 138. (1637.)auf s>t„s ^^et, für die vacante Prädicatur im Oberrheinthal habe es nach Inhalt des Vertrages von 1632welche,, ^ ^ Uuterthanen daselbst dem Prälaten als Collator zwei Prädicanten vorgeschlagen, vonde», ^"en annehmen sollte. Der Prälat habe sich dessen geweigert unter dem Vorwand, daß er inkathgu,, ^ '"cht begriffen sei; die Orte möchten ihn deßhalb zu Haltung des Vertrags bewegen. — Diedaz» .- ^ Gesandten, welche sich dieses Anzugs nicht versehen haben, auch nicht wissen, was der Prälat^'eser "'bchte, nehmen die Sache in den Abschied. Absch. 810. 5. (Im Zürcherexemplar ist beigefügt:sv»h^,^'kel ist nicht genugsam verfaßt, weil der Vorschlag gegenüber dem Prälaten nicht von Zürich,ist su " Kirchgenossen zu Bernang, die selbigen zu Zürich sich ausgebeten hatten, geschehen ist. Sodannlicht ^. ^banz des badischcn Vertrags nicht allein bezüglich des Collaturpunkts, sondern auch mit Rück-de» , ^Krimvnialsachen gedacht und Nemcdierung begehrt worden.) 139. (1639.) Es werden^hvlisrl ^^"bten der fünf katholischen Orte folgende drei Punkte zur Sprache gebracht: 1) daß die Un-^ichiede^' Mittag läutet, an etlichen Orten sich nicht nach der alten Ordnung, und wie es die
üffeutti/ ^ch"'ben, verhalten; 2) ob es thunlich sei, daß der Katechismus beider Religionen in der Kirchew der und gepredigt werde; 3) wie dem zu begegnen sei, daß die Kinder der andern Religion
^ bea^c^ verkürzt werden, da dieselben nur an gewissen Tagen getauft werden. Der Landvogt"P, sich mit dem Pfarrer zu Thal darüber zu bereden, sich in den Abschieden umzusehen und
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