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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1635
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Rheinthal. 1635

Zürich dessen gedenken werde. Absch. 452. 13<». (1628.) Landammann Zellweger

. "^»zell-Außerrhoden begehrt, daß man dem Prädicanten zn Thal, wohin viele der Ihrigen pfarr-

H<M ^ Kinderlehre wie an andern Orten im Landfrieden zn halten bewillige. Der alte Landvogt

bisher^- gestatten wollen. Weil aber die katholischen (gesandten erfahren, daß es im Rheinthalu»d k Braach gewesen sei, erachten sie für besser, daß man es beim Alten verbleiben lasse,zu ? ^ Kinderbericht oder -lehre" eingestellt werde. Zugleich beschweren sie sich über einen pfälzischen, gedruckten Katechismus, darin viel schmähliche Sachen wider den Landfrieden enthalten seien.. wehtet, daß es denselben gar nicht brauchen lasse, sondern allein denjenigen, der unter seinerün Zainen und Befehl 1626 gedruckt worden und hin und wieder, wo der Landfriedc geübt werde,^lhvi»löchte dem Landvogt schreiben, daß er den Prädicanten damit fortfahren lasse. Die^bsch nehmen dieß in den Abschied, um darüber ihrer Obrigkeiten Gutachten zu vernehmen.

>31. (1630.) An Landvogt und Landschreiber wird geschrieben, sie möchten nicht zu^»,it Erichs Schreiben achten, worin es seine Autorität bei Verleihung der Pfründen erhalten wolle,Pig durch allzulange Nachgiebigkeit den katholischen Orten Schaden entstehe. Den katholischen

z>o» ^ »lochten sie ernstlichuntersagen, daß sie sich mit ihrem Gottesdienst befördern" und dann denen^isch^ »ndern Religion Platz geben. Absch. 546. Ii. >32. (1630.) Den Abgeordneten der cvan-daß ^ ^»winden erfolgt von den Gesandten der evangelischen Städte auf ihr Rathsbcgehrcn die Antwort,dienst ^unlicher erachte, daß Jost Grob den ihm vom Abt von St. Gallen angetragenen Kirchen-u»trx^" ^ ^adt Altstätten wegen des in der Supplication der Abgeordneten hervorgehobenen Eides nicht^632) ^ künftig sich dessen nicht zn seinem Vortheil bedienen könne. Atsch. 548. ä. 133.^'gehör' ^"dammann Wiser von Appenzell rügt, daß der Landvvgt im Rheinthal, obgleich sein Amts-«iujge Christen Keller mif dem Buchbcrg wisse und zugesehen habe, wie zwei von Außerrhoden^gebei,^^^ Heiligenbildnisse mißhandelt und verderbt hätten, sich weigere, einen Bericht darüber^»e>, zi. "^st'r lvird von den katholischen Gesandten beaustragt, dafür zu sorgen, daß der Landvvgtnächster Tage den Gesandten nach Baden einsende und Rath begehre. Absch. 603. b.und S. Absch. 608. i. 13S. (1633.) Abgeordnete von Kurzenberg, Luzenbcrg, Unter

der "dcrn Kirchgenossen zu Thal, zu St. Margarethen, Bernang und""üen ihre Beschwerden in Beziehung auf ihren evangelischen Gottesdienst vor und verlangen^ehre,/s der Kirchengüter zu Thal. Die Abgeordneten der Katholischen behaupten, daß dieses

^ Zlvijgdem Abschied der das Rheinthal regierenden Orte vom 18. Juri 1603 zuwiderlaufe,^de den katholischen und den evangelischen Kirchgenosscn zu Rheincck und Thal zu Baden errichtetschied Rührend die Abgeordneten der Evangelischen sich auf den Landfrieden berufen und auf einen^u k533, in welchem in Betreff der Nießung der Jahrzeiten bestimmt sei, daß die Evangelischen

^^ge» fallenden Antheil nach ihrem Belieben verwenden können, so daß ihnen die Nutzung auch derdeiche ^^»güter nicht versagt werden dürfe, und das um so weniger, da verschiedene Abschiede ihnen eine^'Ni'iit neben den Katholischen zulassen, wie z. B. der Jahrrechnungsabschied von 1607, welcher

^»th^l ^ ^ evangelischer und ein katholischer Kirchenpfleger sein solle. Haben die Evangelischen einen^ "'u best ^ ^^r>altung, so könne ihnen auch nicht die Nutzung versagt werden, und zu dieser gelangten""d ^'rch eine Thcilung. Ferner bitten sie, daß ihnen mit Abhaltung der Kirchenräthe, Gerichte

""den zwischen beiden Aemtern verschont werden möchte, ausgenommen wenn es wichtige Angc-

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