Nheinthal. 163S
dcn^" 'vodericren, sondern es gänzlich bei dein Mandat verbleiben zu lassen; es könne deßhalb nichts inhätt^^^ nehmen, auch den Landvogt an der Verlesung nicht hindern; Beschwerden über das MandatM ^ ^ Baden anbringen sollen. Zürich repliciert und begeh« nochmals, daß die Verlesung desn ates bis zu gemeinsam besprochener Moderation unterlassen »verde. — Da Schwyz bei seiner Antwortecht, so ersucht Zürich dasselbe, es möchte die vorgebrachten Motive seiner Obrigkeit heimbringen,schweren Zeiten Ungelegenheiten erspart würden. Absch. 936. s. 113. (1644.) Dawndate im Rheinthal seit sechs Jahren nicht mehr verlesen worden sind, weil Zürich immer darauf. " <-'» hat, den Allsdruck „Neugläubige" zu streichen oder zu ändern, so wird von den katholischen^ nvthwendig erachtet, daß der künftige Landvogt sogleich bei seinem Antritt die Publicationihre Gesandten von Zug, an welches die Negierung nächster Tage gelangt, wollen dieß vor
das "iid Obern bringen. Absch. 1936. k. III. (1644.) Unterwalden trägt darauf an, daß
^i»vaz ^verlesen werden sollte, weil dieß seit vielen Jahren nicht mehr geschehen sei. Weil vielleicht1941 ^ ändern ist, wird die Sache bis auf die im August stattfindende Confereuz eingestellt. Absch.
(1644.) Entsprechend einem Anstichen sämmtlicher Höfe des Rhcinthals lvird verordilet,^'^ '^vogt das letztes Jahr gemachte Mandat alle zwei Jahre verlesen lassen soll. Ibiä. 2. II«.vi>>-t^ ^ bei den katholischen Gesandten den Antrag, man möchte wiederum das große Mandate'en lassen. Absch. 1069. gg.
13. Kriegssachen.
0. Kucgssleuern, Werbungen?c.
(1629.) In Betreff der Kriegssteucrn, lvelche Etlichen im Rheiilthal, die auf öster-icdes 9 ^aben, ^"gelegt worden sind, sind die katholischen Gesandteil der Ansicht, daß
"'chrer""!' ^i, und daß man dem sich nicht widersetzen könne, daß also den Nheinthalern zu
Auf ^ ^ Weitläufigkeiten und Kosten nicht Anlaß gegeben werden solle. Absch. 492. ä. '118. (1643.>abts v">' ^^tlichen ^"^cht des Landvogts hin lassen sich die Gesandten von Appenzell und des Fürst-l-erabr^ darüber vernehmen, was der Wachen und anderer nothwcndigen Maßregeln halber
d^sen > worden ist. Denl Landvogt lvird von den katholischen Gesandten geschrieben, er solle sich mitAllez Ständen in vertraulichen Rapport setzen. Nebrigens lvird erklärt, daß die Herren und Oberndaß '""den, was die Blinde verlangen. Absch. 998. t. II«. (1645.) Auf eingelangten Bericht,
^selbst Svldatenwerbcr sich in den Vogteien Nheinthal und Sargans aufhalten, lvird den Landvögten
""1 die heimlichen und öffentlichen Werber fleißig Aufsicht zu haben und dieselben fort-Vvu "'^'"h. 1056. i. 12«. (1647.) Die Commandanten im Rheinthal, Johann Rudolf Schweizerz-ge-,, ^ ^"d Jakob Wiser, Landammann von Appenzell-Jnnerrhoden berichten, der Landvogt werde sichViarff erhobene Klage, als hätte er in der Obrigkeiten Haus gleichsam einen öffentlichen
Tvldg^^ ^ geplünderten Waaren halten lassen, seiner Zeit genügend verantworten. Den schwedischen""^saat i^dermann sei das Kaufen und Verkaufen geplünderter Sachen auf eidgenössischem Boden^l>ert^ '""""der die Schweden sehr ungehalten seien, indem sie ineinten, man sollte ihnen gestatten, die'Nijßt^ ^M'chände gegen Victualien zu verhandeln. Eidgenössische Leute, die über den Rhein kommen,'elbeu d ""gelten. Viel machten den Commandanten die vertriebenen Schwaben zu schaffen, weil die-eä Soldaten die erbeuteten Waaren heimlich abkaufen wollten. Es heiße ferner das Schloß Vre-