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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1630
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1630 Rheinthal.

angewiesen hätten, die zu brauchen fast unmöglich sei. Nachdem man den Bericht des Landvogts und ^Gesandten von Appenzell angehört hat, ersucht man dieselben, den Prälaten zu bitten, das; der alte Z"st",wieder hergestellt werde, und dabei anzudeuten, daß das Urtheil über dieselbe als eine Landstraße denrenden Orten zustehe. Wenn dieß erfolglos sein sollte, soll der Landvogt die Bergleute einstweilen beiGebrauch der bisherigen Landstraße schirmen und die Sache wieder vor die Tagsatznng zu Baden bri»g^Absch. 1069. x. !»». (1646.) Die im Rheinthal beklagen sich abermals, daß die sanctgallischen ^und Handelsleute ihre Waarcn nicht mehr, wie von Alters her, über die rheinthalische, sondern üb^österreichische Jurisdiction fertigen lassen. Man schreibt an die Stadt Gallen freundlich, sie möchte ^Kaufleute anhalten, wieder die alte Straße zu gebrauchen, die Fertigung und Verwahrung werde h"^lich so besorgt werden, daß man sich nicht zu beklagen habe. Absch. 1098. x.

b. Jahrmärkte.

Art. ttL. (1626.) Die von Oberried begehren, daß man ihnen zu den bisher gehabten dreiMärkten noch drei oder vier bewilligen möge. Das Ansuchen wird in den Abschied genommen. Absch.

o. Zoll und Weggeld. ,

Art. it k. (1625.) Die Gemeinden Krieseren und Oberried bitten um Steigerung des Wegg) 'so daß sie künftig statt zwei Pfenning drei von einem Kaufmanusstück nehmen dürfen. Daswird in den Abschied genominen. Absch. 365. b. (1626.) Die von Altstätten haben bisher ^

jeden; Fuder einen Batzen Weggeld genommen. Weil die Fuder ungleich sind, so bitten sie, man ^ihnen bewilliget;, von jeden; Stück 3 Pfenning Weggeld zu nehmeu. Es wird ihnen geantwortet, ^sie sich mit der Nachbarschaft deßwegen vergleiche,; und sich niemand darüber beklage, so zweifle ma» " ^daß die Obrigkeiten ihre Bestätigung geben werden. Absch. 404. o. (1638.) Die von

obern Nheinthal halte,; abermals um Verstärkung des Weggeldes an. Da man Bericht erhalten h^ .die Nachbarn sich beschweren möchten, weil in einer Stunde drei Weggelder oder Zölle bezogenso nimmt man das Ansuchen abermals in den Abschied. Absch. 864. i. Mi. (1639.) Die Stadt St.beschwert sich über den vom Hof Nüti zu Altstätten geforderten Zoll, von den; ihre Leute als Miteidg«"",»frei sein sollten. Der Landvogt wird beauftragt, sich darüber zu erkundigen und den Obrigkeitenzu geben. Absch. 912. x. (1644.) Dem armen Hos Nüti wird eine Vermehrung des

bewilligt; auch soll der Landvogt dort, und wo es sonst nöthig ist, Anordnung treffen, daß die Wuh^Straßen verbessert werden. Absch. 1049. b.

6. Fähren über den Rhein. ^

Art. (1618.) Abgeordnete des Grafen von Hoheneins weisen ein Schreiben der allst ^Orte von jüngster Jahrrechnung zu Baden vor, worin besohlen wird, den Verkauf des ober,; 8^ ^)Widnau gegen Lustnau jenseits Rheins gemäß den; Zug und Verspruch derer von Widnau und V" »aufzuheben. Die Abgeordneten bemerken, daß dieß dein Grafen beschwerlich sei, und daß man dcsst'ü bliche Argumente wahrscheinlich nicht genügend geprüft habe. Die Gesandten antworten, daß sie keim" ^fehl hätten, den Kauf zu befördern. Der Graf möge die Orte schriftlich informieren. Die Abgea"' .entfernen sich mit dem Bemerken, daß der Gras im Nothfalle das Recht anrufen werde. Abg^",von Widnau und Haslach machen bemerklich, daß in den; Missiv aus Baden an den Grase» einständniß enthalten sei. Absch. 35. b. (1618.) Der Graf von Hoheneins, welcher das F"