Rheinthal. 1629
Conferenz darüber instruieren können. Absch. 985. Iclc. 82. (1642.) In Folge dersandt^" welche der Landvogt wider die sanctgallischcn Aintleute führt, lassen die katholischen Ge-Äsh" ersuchen, dem Landvogt zu schreiben, daß er wider die alten Gebräuche nichts gestatten solle.
nothwendig, den Prälaten bundesgenössisch zu ersuchen, sich künftig solcherhttl>> enthalten und in Beziehung auf das oberherrliche Dominium daselbst keine Confusion
eine Absch. 993. Ii. 83. (1642.) Dem Prälaten zu St. Gallen wird auf sein Begehren
ivird ^ Klagen eingehändigt, welche der Landvogt gegen dessen Beamte zu erheben hat. Zugleich
Dein g"' hingedeutet, daß diese Beschwerden am besten in einer Conferenz besprochen werden konnten,
^rfall ^ ^ überlassen, sich mit dein Prälaten in einer Conferenz zu vergleichen; was ihm ferner^ werde, solle er den katholischen Orten berichten, bevor er es Zürich mittheile. Absch. 995. oo.^a»dv von St. Gallen berichtet, daß er eine ausführliche Widerlegung der von dem
überaß ^"gegebenen Klagen habe aufsetzen lassen. Diese Schrift soll den nach Baden reisenden Gesandtenalte v ^rden. Absch. 1603. g. 8Z. (1643.) Es wird berichtet, daß etliche ehrliche Leute auf Gütern»>an " ^abcn, worüt der Zinsen halber besondere Bedingungen enthalten seien. Diese Zinsen wolledas;,mehr gelten lassen, sondern reducieren, kraft eines jüngst vom Fürstabtc erlasseneu Mandates,n»r >ui/^'Procent nehmen solle. Dergleichen Mandate dürften von dem Gcrichtsherrntvstd V^"ltinimung der Obrigkeiten erlassen werden und frühere Contractc nicht beeinträchtigen. — Es8<i. an den Fürstabt geschrieben und die Sache in den Abschied genommen. Absch. 1607. v.
schjch Erstlich sanctgallische Gesandte begehrt, insofern der zu Altstätten errichtete Ab-
!°r>uu^" ^^^)ten des Gotteshauses zuwider wäre, von den katholischen Gesandten „eine gebührende Re-^tikcl^sselben." Absch. 1053. m. 87. (1645.) Der Prälat zu St. Galleu beschwert sich über einen^lrd dru ^ Altstätten, betreffend den Bcisitz und die Judicatnr zu Oberried. Diese Beschwerde
^gebx ^^^n und Obern zur Kenutniß gebracht, damit ein jedes. Ort seine Erklärung au den Fttrstabt^1. ä" ^ ^aß die regierenden Orte auf der Jahrrechuuug zu Baden einen Beschluß darüber fassen. Absch.
it. Fischerei auf dem Rhein.
»ud / (l644.) Die Fischer zu Höchst beanspruchen die Fischeuzen inr Rhein daselbst ganz für^ Flscher von St. Margarethen nicht fischen lassen, worüber sich diese, sowie die ganze^liber lwereu. — Es wird dem Landvogt befohlen, aufzusuchen, was darüber zu finden sei, und>,/ ^"chen, daß in die Rechte der Obrigkeiten kein Eingriff geschehe, auch die Gemeinde und die^ lhren Rechten erhalten werden. Absch. 1041. bb.
it. Handel und Gewerbe.
^ a. Straßen.
^Nie„ o' S. u. Sargans Art. 53. «»<». (1645.) Kourad Notenpauner bringt iin
dv„ .^^"uudzwanzig Haushaltlmgcn, die auf den Berghöfen ob Altstätten wohnen, vor, sie undv' hätten von Alters her auf ihre Höfe eine rechte Landstraße unwidersprochen gehabt, bis
s ^ durch deren Güter diese Straße gehe, ihnen dieselbe streitig gemacht und es dahin
^"cn, daß die Amtleute des Prälaten zu St. Gallen ihnen die Straße aberkannt und eine andere