1628
Rheinthal.
senden Pfründen sowohl mit Prädicantcn als mit Priestern nach seinem Wohlgefallen besetzen und diesesentsetzen könne ohne Eintrag, Präsentation oder Verhinderung durch irgend jemand. Die Prädicantenan gebührenden Orten examiniert sein, dazu ihre Urkunden ehrlichen Handels und Wandels vorlegen, ^Fürstabt aber soll die Pfründen nicht zu lange vacant lassen, damit die aus dem Rheinthal sich nicht ''beklagen haben. — Zürich und evangelisch Glarus haben sich nicht versehen, daß man so „gäh" mit dn"Erkanntniß vorgehen würde, und protestieren namentlich dagegen, daß der Fürstabt sich die Collatur ^Balgach aneignen wolle, welche Balgach selbst gehöre; sie fügen bei, daß Alles in dem bisherigen Sta"verbleiben solle. Absch. 546. b. 77. (1630.) Zürich stellt ven Antrag, daß Hans Caspar HindernisPrädicant zu Altstätten, den der Fürstabt seiner Pfründe entsetzt hat, wieder eingesetzt werden möchte,er gar nicht geständig sein wolle, daß er dem Fürstabt etwas zuwider geredet habe. Die sanctgalli^Abgesandten berichten, dem Prädicantcn sei bei Verlust der Pfründe verboten worden, Ehen in unzutäßl"^Graden einzusegnen; dessenungeachtet habe er damit fortgefahren und gesagt, er frage dem Fürstabt >" >nach. — Einige Gesandten sind der Ansicht, es sollte noch weitere Information eingezogen werden; Z"wird aber für besser befunden, daß mit den anwesenden Beamten gesprochen werde, wie dem Prädica"zu helfen sei. Daß der Prädicant saumselig gewesen und ein Kind an der heiligeil Taufe versäumt h^'dawider wird von Zürich eine Entschuldigung vorgebracht, wobei man es bewenden läßt. — Da dich"gallischeil Abgesandteil keine Entscheidung geben können und sich aus den Fürstabt berufen, so wirdbeauftragt, den Fürstabt zu ersuchen, den Obrigkeitim zu Ehren und zu Gefallen den Prädicantenanzunehmen. Idiä. s. 78. (1631.) Bern und Basel haben zwei Prädicantcn ins Nheinthalohne Ersuchschreiben an den Abt von St. Gallen, welchem das Collaturrecht unwidersprechlich gebührt- ^einem Schreiben Solothurns erhellt zu großem Befremden der fünf Orte, daß dasselbe hiczu einwilligt"die Gesandten ersucht, den Fürstabt zu bewegen, daß er die Einsetzung der beiden Prädicanten ge""Nachdem mancherlei Bedenken geäußert wordeil, stellen die Gesandten der fünf katholischeil Orte dic ölassung der Prädicanten dem Prälaten anHeim. In diesem Sinn wird an den Abt, sowie an den La»d"'geschrieben. Absch. 567. a. 7i». (1631.) Die beiden von Basel und Bern für Altstätten undernannten Prädicanten sind noch nicht eingesetzt. Es wird dem Landvogt Reding geschrieben, erdieselben, falls sie ihm präsentiert würden, nach der zu Baden stattgehabten Unterredung einsetze» u»dGottesdienst einstweilen versehen lassen. Absch. 569. 5. 8tt. (1642.) Der Fürstabt von St.gibt den katholischen Gesandten Bericht voll drei Streitpunkten, welche Zürich, Glarus undAußcrrhoden gegen ihn erheben werden; ferner ein Verzeichnis; verschiedener Beschwerden, seine Gericht .Thurgau und Rheinthal betreffend. Dieser schriftliche Bericht wird, da man gerade damit umgeht, ^von andern Gotteshäusern und katholischeil Gerichtsherreil ihre Beschwerden einzuholen, einstweilen .Canzlei von Lucern gelegt. Dem Landvogt im Nheinthal wird aber geschriebeil, wie er sich zu ve"^.habe in Betreff der Entführung des katholisch geborenen Knaben, der Verspätung der Kindesdes Läutens, „der ungefröwten Kinder", der Nichtbeobachtung des Hutabziehens beim Ave Maria u»dvom Prädicanten zn St. Margarethen verübten Procedur. Absch. 973. i. 81.. (1642.) Auf ^Zürichs wird an den Prälaten zu St. Gallen geschrieben, er möchte in Betreff der Kirchenrcch»""^Marbach und etlicher neuer Punkte in dem Ehemandat bis zu der Cvnferenz nichts vornehmen-Landvogt wird befohleil, die Verlesung des Mandats bis dahin zu unterlassen und von demselben, ^von dem gemachten Moderationsproject den Obrigkeiten Abschriften zu schicken, damit sie die Gesandte"